Der einstmals gute Ruf geht verloren
Mannesmann und Deutsche Bank, TUI und Babcock Borsig, Comroad und EM.TV - Namen
deutscher Firmen, die einst für unternehmerische Integrität standen oder als
gewieft agierende Newcomer galten, die den Wohlstand ihrer Aktionäre geschickt
zu mehren verstanden, geraten immer häufiger ins Zwielicht. Ihr guter Ruf ist
in Gefahr, einige Unternehmen, deren Manager sich in den Schlagzeilen finden,
haben ihre Reputation schon gänzlich verspielt: Staatsanwälte ermitteln, Vorstände
landen vor Gericht, Manager müssen mit Geldstrafen oder Gefängnis rechnen.
Die Liste der betroffenen Unternehmen ließe sich fortsetzen. Immer mehr Manager
deutscher Unternehmen schadem durch ihren lockeren Umgang mit den Gesetzen dem
Image ihrer Zunft - und richten dabei beträchtliche Schäden an, zu Lasten von
ehrlichen Mitbewerbern, Kunden, Aktionären oder der Gemeinschaft der
Steuerzahler.
Mentalitätswandel im Management
Allein im Jahr 2001 nahm die Zahl der ermittelten Straftaten um 23 Prozent auf
110.000 Fälle zu, die Gesamtsumme der ermittelten Schäden lag nach Angaben des
Bundeskriminalamtes bei 6,7 Mrd. Euro. Das entspricht mehr als 60 Prozent aller
Schäden, die durch Verbrechen entstehen - dabei machen Wirtschaftsdelikte nur
1,7 Prozent aller registrierten Straftaten aus. Und meist werden die
Gesetzesverstöße in den Führungsetagen vorbereitet: "Der gefährlichste
Wirtschaftsstraftäter ist der Manager aus dem eigenen Unternehmen", sagt
Steffen Salvenmoser, Experte für Wirtschaftskriminalität bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
PricewaterhouseCoopers (PwC).
Geld steht im Vordergrund
Bei ihren Ermittlungen in Unternehmen haben es Salvenmoser und seine Kollegen
ebenso wie die Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft mit den Auswüchsen
eines offenkundigen Mentalitätswandels im Management zu tun: "Wir müssen
leider feststellen, dass der Anteil der Manager wächst, für die Geld eine zu
hohe Priorität hat. Zu viele handeln wenn nicht unmoralisch, so doch
amoralisch", sagt auch Helmut Hersberger, Partner bei der Baseler ONRA
Corporate Integrity, die seit mehr als zehn Jahren Unternehmen in ganz Europa
beim Kampf gegen Wirtschaftskriminalität berät.
Der "klassische" Unternehmer stirbt aus
Der klassische Inhaber-Unternehmer, der seine Geschäfte mit langfristiger
Perspektive führte, ist fast ausgestorben. Die meist angestellten
Spitzenmanager agieren unter wachsendem Druck, kurzfristig Erfolge präsentieren
zu müssen. "Wenn Vorstände alle drei Monate Zahlen vorzulegen haben, von
denen ihr Einkommen und ihre Karriere abhängen, sind die Anreize für
moralisches Fehlverhalten sehr groß", sagt Josef Wieland, Leiter des
Zentrums für Wirtschaftsethik an der Fachhochschule Konstanz. "Große und
komplexe Unternehmen schaffen zudem mehr Gelegenheiten für Betrügerisches
Handeln", sagt PwC-Experte Salvenmoser: "Wo der Chef noch jeden kennt,
fällt das sehr schwer, in weniger überschaubaren Unternehmen ist das viel
leichter."
Hohe kriminelle Energie
Zudem gehen die Täter immer skrupelloser vor: "Beim Gewicht der
Straftaten, der Größenordnung der Schäden und der kriminellen Energie gibt es
auffällige Häufungen", stellt Uwe Hellmann, Jura-Professor an der
Universität Potsdam, fest. "Es geht darum, möglichst viel Erfolg zu
erzielen - egal mit welchen Mitteln."
Schonungslose Gier
Der Stuttgarter Anwalt Martin Sorg, der mit seiner Strafanzeige die Ermittlungen
gegen den Ex-Mannesmann-Vorstandschef Klaus Esser und seine Aufsichtsräte ins
Rollen gebracht hat, sieht die Straftäter im Management gar von
"schonungsloser Gier" getrieben. Allein an Esser und seine
Vorstandskollegen seien nach der Übernahme durch Vodafone mehr als 100 Mio.
Euro geflossen. "Leistung und Vergütung stehen bei Managern in Deutschland
in keinem Verhältnis mehr", sagt Anwalt Sorg. "Mannesmann ist dafür
das extreme Beispiel." Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat gegen Esser
& Co. Anklage wegen Untreue erhoben.
Angeklagte gehen oft straffrei aus
Ob die Angeklagten am Ende verurteilt werden, ist allerdings fraglich.
"Untreue ist ein problematischer Tatbestand", erklärt der Potsdamer
Jurist Hellman. Strafbar macht sich laut Gesetz, wer seine Befugnisse als
Manager zum Schaden des Unternehmens missbraucht. Die Grenze zwischen erlaubtem
unternehmerischem Handeln und der verbotenen Pflichtverletzung ist oft nur
schwer zu ziehen.
Unternehmerische Freiheit endet bei kriminellen
Delikten
Rechtsexperten wie der Frankfurter Wirtschaftsrechtler Theodor Baums fordern
weiterreichende Möglichkeiten für geschädigte Aktionäre, Ansprüche gegen
Manager durchzusetzen. "Die Durchsetzung der persönliche Haftung der Vorstände
gegenüber der Gesellschaft müsste erleichtert werden", so der
Rechtsexperte, der im Auftrag der Bundesregierung den Corporate Governance Kodex
vorbereitet hat. Dass die Manager dadurch in ihrer Freiheit beschnitten werden könnten,
lässt Baums nicht gelten: "Wenn es um kriminelle Delikte geht, hat das mit
der Freiheit bei unternehmerischen Entscheidungen nichts mehr zu tun."
Der Gesetzgeber tut sich schwer, gegen den Widerstand der Interessenvertreter der Wirtschaft schärfere Regelungen durchzusetzen. So wurde im Rahmen des seit Juli 2002 geltenden Finanzmarktförderungsgesetzes die Freiheitsstrafe für Kursbetrug von drei auf fünf Jahre angehoben - zugleich wurden aber die Anforderungen erhöht, sodass die Staatsanwälte umfangreicher ermitteln müssen.
Entlohnung von Managern über Aktienoptionen
Auch der unter der Leitung von ThyssenKrupp-Aufsichtsratschef Gerhard Cromme
erarbeitete Corporate Governance Kodex verstreicht nach Ansicht von Baums in
einem wichtigen Punkt "nur weiße Salbe": Es müsse über die
Entlohnung von Managern über Aktienoptionen nachgedacht werden, die allein am
Kurs des eigenen Unternehmens festgemacht sind: "Das ist ein starker
Anreiz, die Bilanzen zu fälschen."
Ermittler rüsten auf
Immerhin: Die Ermittler sind besser gerüstet als früher, den Staatsanwälten
stehen Betriebswirtschaftler und Bilanzbuchhalter zur Seite. Doch über den
Vorsprung durch Technik verfügen die Straftäter aus den gut ausgestatteten
Chefetagen auch weiterhin. "Die Polizei hinkt bei der technischen
Ausstattung immer ein bis zwei Generationen hinterher", weiß Hans See von
der Interessengemeinschaft Business Crime Control. Und die globale
Beweglichkeit krimineller Manager erschwert regelmäßig den Zugriff: "Wir
sind nicht so frei wie die Straftäter", seufzt der Mannheimer Staatsanwalt
für Wirtschaftskriminalität Hubert Jobski, "die mal schnell nach Rimini
oder Frankreich fahren können."
Manager stehen mehr im Fokus
Dennoch hat der wachsende Druck der Öffentlichkeit für Bewegung in den
Unternehmen gesorgt, in Zeiten schwacher Konjunktur wird den Managern genauer
auf die Finger geschaut: "Heute kommen die Fakten schneller ans
Licht", sagt Unternehmensberater Hersberger. "Noch vor zehn Jahren
hatten wir im deutschsprachigen Raum Mühe, im Management ein Risikobewusstsein
zu wecken." Aufsichtsräte und Vorstände müssten verstärkt damit
rechnen, für das Fehlverhalten von Mitarbeitern haftbar gemacht zu werden, erklärt
PwC-Experte Salvenmoser: "Da kann man die Dinge nicht mehr einfach unter
den Tisch kehren."