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| Kein Gut wie jedes andere. |
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„Die kommunalen Strukturen der Wasserversorgung haben sich bewährt
und dürfen nicht leichtfertig infrage gestellt werden“, sagte
der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte und
Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg in Berlin als Reaktion
auf ein heute vom Bundeswirtschaftsministerium vorgestelltes
Gutachten zur Liberalisierung der Wasserversorgung. Es gebe
heute in Deutschland im Bereich der Wasserversorgung mehr als
6.600 überwiegend kommunale Unternehmen, die Trinkwasser in
einwandfreier Lebensmittelqualität produzieren. Auch im
internationalen Vergleich sei die Trinkwasserqualität in
Deutschland besonders hoch. Das Leitungswasser könne zu jeder
Zeit, an jedem Ort bedenkenlos getrunken werden: Eines der
bestkontrollierten Lebensmittel in Deutschland gibt es im
Schnitt für 0,2 bis 0,4 Pf. je Liter frei Haus. Das
Versorgungsnetz ist flächendeckend und in gutem Zustand. Diese
Strukturen sind also erfolgreich und sichern zusätzlich
qualifizierte Arbeitsplätze vor Ort.
Das Gutachten fordert demgegenüber einen Verzicht der Kommunen
auf das Selbstverwaltungsrecht in der Wasserversorgung als Teil
der kommunalen Daseinsvorsorge. Es solle sowohl einen Wettbewerb
„Um den Markt“ (d. h. um einzelne Versorgungsgebiete) als
auch einen Wettbewerb „Im Markt“ (d. h. um einzelne
Verbraucher) geben. Die Gutachter gehen davon aus, dass durch
einen verstärkten Wettbewerb die Wasserpreise für die
Verbraucher gesenkt würden und die deutsche Wasserwirtschaft
insgesamt auf dem Weltmarkt konkurrenzfähiger werden würde.
Dem setzte Landsberg entgegen, dass eine Marktöffnung nicht
zwingend zu diesen Folgen führe. "Das Beispiel England
zeigt, dass mehr Wettbewerb beim Lebensmittel Wasser negative
Konsequenzen haben kann“, so Landsberg. Zu hohe Preise bei
niedriger Qualität und schlechtem Zustand der technischen
Einrichtungen durch Minimalinvestitionen führe zu Beeinträchtigungen
für die Umwelt und die Gesundheit der Verbraucher.
Im freien Wettbewerb werde eine Durchleitung und damit eine
Chlorung des Wassers unverzichtbar sein. Darüber hinaus bestehe
die Gefahr einer Benachteiligung der ländlichen Räume.
Landsberg dazu: „Wenn große Anbieter sich in erster Linie auf
die Ballungsräume konzentrieren, um dort wegen des dichten
Leitungsnetzes große Gewinne zu erzielen, wird man in den Städten
und Gemeinden auf dem Land dann wesentlich höhere Preise für
Wasser zu zahlen haben." Außerdem sei die wünschenswerte
Steigerung der Konkurrenzfähigkeit der deutschen
Wasserwirtschaft durch verstärkte Kooperationen mit öffentlichen
und mit privaten Anbietern zu erreichen. Eine Zerschlagung der
kommunalen Strukturen sei daher abzulehnen.
Der DStGB wies darauf hin, dass selbst das Umweltbundesamt in
seinem Gutachten zur Liberalisierung in der deutschen
Wasserwirtschaft im November 2000 dargelegt habe, dass "die
Ausführung der Wasserversorgung in geschützten
Gebietsmonopolen und unter Kontrolle der Kommunen ein Garant für
das heute auch im internationalen Vergleich hohe Niveau der
Trinkwasserqualität und des Ressourcenschutzes sei". Bei
einer Marktöffnung befürchte das Umweltbundesamt Rückschläge
im Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Selbst die Gutachter verneinen solche Gefahren nicht völlig,
und möchten daher zur Verhinderung eine verstärkte Kontrollbürokratie
aufbauen. "Erst die funktionierenden kommunalen Strukturen
zu zerschlagen und dann eine verstärkte Kontrollbürokratie
aufzubauen, das ist ein Schildbürgerstreich," sagte
Landsberg.
Anlage:
Sieben Thesen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zur
Zukunft der Wasserversorgung in Deutschland
1. Wasser ist ein natürliches Umweltgut und eine
unverzichtbare Lebensgrundlage. Wasser ist kein handelbares
Wirtschaftsgut wie jedes andere. Es geht bei der
Wasserversorgung nicht in erster Linie um den Verkauf eines
Produktes, sondern um Verbraucher- und Umweltschutz im Interesse
der Bürgerinnen und Bürger.
2. Die kommunalen Strukturen der Wasserversorgung haben
sich bewährt. Im internationalen Vergleich nehmen die
Trinkwasserqualität und die Versorgungssicherheit in
Deutschland einen Spitzenplatz ein. Die Ausführung der
Wasserversorgung in kommunaler Verantwortung ist für diese
Qualität Garant. Sie gewährleistet einen nachhaltigen Umgang
mit dem Umweltgut „Wasser“ vor Ort unter Berücksichtigung
der jeweiligen Interessen der Bürgerinnen und Bürger und
sichert Investitionen und Arbeitsplätze in der Region.
3. Zur Sicherung dieser Ergebnisse auch in der Zukunft
ist der permanente Modernisierungsprozess in der kommunalen
Wasserwirtschaft zu intensivieren. Strukturen und Abläufe sind
zur weiteren Effizienzsteigerung zu optimieren.
4. Der beste Weg, um betriebswirtschaftlich optimale
Strukturen der Wasserversorger zu erreichen, ist eine verstärkte
Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden. Zusammenarbeit meint
hier sowohl den Zusammenschluss in Zweckverbänden oder anderen
selbständigen Unternehmensformen als auch die betriebliche
Kooperation.
5. Auch durch eine verbesserte Steuerung der
Wirtschaftlichkeit der Betriebe kann eine Effizienzsteigerung
erreicht werden. Neben einem Qualitäts- und Umweltmanagement
stellt dabei ein interkommunaler Leistungsvergleich ein
wichtiges Hilfsmittel dar. Hierdurch wird die Möglichkeit eröffnet,
von den Erfahrungen anderer kommunaler Wasserversorger zu
profitieren.
6. Privatisierungsentscheidungen sind immer
Einzelfallentscheidungen vor Ort. Sie beruhen stets auf einer
Abwägung unterschiedlichster örtlicher Faktoren, und berücksichtigen
insbesondere die zu erwartende Preisentwicklung für die Bürgerinnen
und Bürger. Voll- und Teilprivatisierungen im Rahmen von Public
Private Partnership sind daher im Zusammenhang mit Strukturveränderungen
in der kommunalen Wasserwirtschaft nur eine Möglichkeit und
keinesfalls der Königsweg.
7. Der falsche Weg, um mehr Effizienz zu erreichen, wäre
eine Liberalisierung im Bereich der Wasserversorgung. Sie bietet
für den Verbraucher keine Vorteile. Insbesondere ist aufgrund
der hohen Fixkosten nicht davon auszugehen, dass die
Wasserpreise noch in wahrnehmbaren Größenordnungen reduziert
werden können. Der Einführung von mehr Wettbewerb in der
Wasserversorgung sind unter dem Blickwinkel von Umwelt- und
Gesundheitsschutz enge Grenzen gesetzt. Eine Liberalisierung
stellt daher ein Experiment mit ungewissem Ausgang dar. Zur
Absicherung wäre zumindest ein erhebliches Maß an Kontrollbürokratie
erforderlich, was im Widerspruch zu dem allgemeinen Ziel der
Verwaltungsvereinfachung stünde.
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