|
Am 13. April
wird die Hamburger Bürgerschaft ein CDU-Gesetz beraten und beschließen, mit
dem erfolgreiche Volksbegehren und -entscheide in der Hansestadt zukünftig
verhindert werden sollen. So beschloß es die Regierungsmehrheit in dieser
Woche im Verfassungsausschuß des Parlaments, der damit rechtlichen Bedenken
von Sachverständigen eine Abfuhr erteilte. Mit dem Gesetz soll erzwungen
werden, daß Unterstützerunterschriften für Volksbegehren nicht mehr
öffentlich gesammelt, sondern nur noch in amtlichen Dienstellen abgegeben
werden dürfen. Zudem sollen Volksentscheide von Wahlterminen entkoppelt
werden, so daß das Mindestquorum von 25 Prozent aller Wahlberechtigten, bei
vielen Volksentscheiden häufig nicht mehr erreicht werden könne, wie Kritiker
sagen.
Unterdessen hat die Initiative »Mehr Demokratie«, die sich für den Erhalt der
Volksgesetzgebung und deren weitere Liberalisierung einsetzt, eine erste
Hürde genommen, um den Bürgern ein eigenes Gesetz zur Reform der
Volksgesetzgebung zur Abstimmung zu unterbreiten. 36000 Unterschriften konnte
die Initiative, die von den Gewerkschaften unterstützt wird, diese Woche für
ihre Petitionen »Rettet den Volksentscheid« und »Stärkt den Volksentscheid«
im Rathaus abgeben. Für Angelika Gardiner, Sprecherin von »Mehr Demokratie«, ein
Erfolg, denn das Limit von je 10000 Unterstützern konnte überschritten
werden. Die Volksinitiative will bisherige Regelungen bei der Sammlung von
Unterschriften beibehalten und gesetzlich regeln, daß Volksentscheide an
Wahlterminen stattfinden. Sie setzt auf weitere Verfahrensliberalisierungen
und will die Bindung des Senats und der Bürgerschaft an Volksentscheide
stärken.
Um letzteres zu erreichen, ist eine Verfassungsänderung nötig, wofür die
Initiative eine Zweidrittelmehrheit beim Volksentscheid mit einem
Mindestquorum von 50 Prozent aller Wahlberechtigten benötigt. Das ist viel,
doch die Initiatoren verweisen auf den Verkauf des Landesbetriebs
Krankenhäuser (LBK). Bei dieser Frage sprachen sich im Februar 2004 77
Prozent der Wahlbürger gegen den Verkauf aus. Als die Gewerkschaft dann vor
das Verfassungsgericht zog, entschied dieses jedoch, daß das Parlament
Volksentscheide jederzeit aufheben könne, da diesen eine höhere
Verbindlichkeit als Bürgerschaftsbeschlüssen nicht zukäme. Das soll nun durch
die Verfassungsänderung korrigiert werden.
Jetzt hat die Bürgerschaft drei Monate Zeit, das Anliegen der Initiative zu
prüfen. Dann kommt es – bei Nichtberücksichtigung – Anfang 2006 zum
Volksbegehren, bei dem die Initiative von mindestens 62 000 Bürgern unterstützt
werden muß. Gelingt auch dies, soll ein Volksentscheid über den
Volksentscheid zu den Bundestagswahlen 2006 folgen. Allerdings müssen die
Initiatoren damit rechnen, ihr Vorhaben bereits unter den neuen Bedingungen
durchzusetzen. CDU-Fraktionsvorsitzender Bernd Reinert ließ im
Verfassungsausschuß jedenfalls deutlich erkennen, den eigenen
Gesetzesvorschlag nun kompromißlos in der Bürgerschaft durchzupeitschen.
Trotzdem gibt sich die Initiative optimistisch. Sie verweist auf eine Umfrage
des renommierten Psephos-Instituts, wonach 56 Prozent der Hamburger ihr
Vorhaben unterstützen und nur 26 Prozent für Verfahrensverschärfungen sind.
In einer weiteren Umfrage des Hamburger Abendblatts sprachen sich erneut 75
Prozent aller Befragten gegen die Privatisierung des LBK aus, nur 18 Prozent
unterstützten die CDU.
|