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Datum und Zeit: 18.06.2008 - 10:43
Auf zum letzten Gefecht - diesmal in Karlsruhe
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Gauweiler
will mit einer Verfassungsklage das Inkrafttreten des EU-Reformwerks
verhindern - mit der Entscheidung urteilt das Bundesverfassungsgericht
auch über seine eigene Entmachtung. Von Heribert Prantl
Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler (Archivfoto) klagt gegen den
Vertrag von Lissabon
Foto: dpa
Der Bundestag hat dem EU-Reformvertrag von Lissabon schon vor einem
Monat zugestimmt; der Bundesrat hat es soeben getan. Von deutscher Seite
steht also dem gewaltigen Vertragswerk, das der Europäischen Union mehr
Kraft und mehr Macht gibt, eigentlich nichts mehr im Wege.
Eigentlich. Peter Gauweiler, CSU-Abgeordneter im Bundestag, einst der
politische Ziehsohn von Franz Josef Strauß, ist nämlich eigentlich ein
Nichts neben dem Heer von EU-Beamten, die diesen Vertrag ausgearbeitet,
neben der Phalanx von Regierungschefs, die diesen Vertrag besiegelt hat
und neben den geballten Interessen, die hinter diesem Vertrag stehen. Aber
dieser streitbare politische Außenseiter Peter Gauweiler ruft eine Instanz
zu Hilfe, die ein letztes, ein allerletztes Mal die Kompetenz hat, in die
europäischen Dinge einzugreifen - das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe.
Der Vertrag von Lissabon, der Vertrag also, gegen den Gauweiler klagt,
nimmt nämlich dem Gericht diese Kompetenz. Die Klage, die seit
Freitagmittag in Karlsruhe liegt, ist für dieses Gericht also die letzte
Chance, seine eigene Entmachtung zu verhindern. Vorderhand wird das
höchste Gericht darüber entscheiden müssen, ob sich die Bundesrepublik,
ohne das Volk zu fragen, in einem europäischen Bundesstaat auflösen darf
wie ein Stück Zucker im Kaffee.
Das, so behauptet Gauweiler, sei nämlich die Folge des Lissabonner
Vertrages. Gleichzeitig wird das Gericht jedoch quasi auch in eigener
Sache entscheiden - darüber nämlich, ob die Herrlichkeit des Karlsruher
Gerichts samt dem finalen Grundrechtsschutz, der ihm bisher anvertraut
ist, weitgehend nach Luxemburg übergeht, zum Europäischen Gerichtshof. Das
ist der Grund, warum die Klage Gauweilers Sprengkraft hat.
Der Lissabonner Vertrag ist der großenteils identische, noch etwas
kompliziertere Ersatz für die gescheiterte EU-Verfassung; auch gegen diese
hatte Gauweiler schon in Karlsruhe Klage eingereicht. Als aber wegen der
ablehnenden Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden die
EU-Verfassung ohnehin nicht in Kraft treten konnte, ließ das Gericht
Gauweilers Klage "ruhen".
Mit dieser Ruhe ist es nun vorbei: In Karlsruhe steht ein juristischer
Großkampf an; die Verfassungsrichter werden sich diesem Kampf kaum
entziehen können und auch nicht entziehen wollen. Es geht um
Elementarfragen des Staats- und Verfassungsrechts, es geht um den
Fortbestand deutscher Souveränität, es geht darum, ob die EU wirklich
politische und juristische Omnipotenz haben darf.
Nicht ohne Grund zitieren die Klageschrift und das Gutachten, die
Gauweiler eingereicht hat, Aufsätze derzeitiger und früherer
Verfassungsrichter, die eine enorme Skepsis gegenüber den europäischen
Entwicklungen erkennen lassen. Verfassungsrichter Siegfried Broß hat in
einem Festschrift-Beitrag festgestellt, dass sich die deutsche
Souveränität nur noch auf marginale Bereiche erstrecke.
Gegen den Vertrag, der dies alles noch weiter forciert, bietet
Gauweiler alle juristischen Instrumente auf, die es gibt: Organklage,
Verfassungsbeschwerde, Antrag auf einstweilige Anordnung; dem
Bundespräsidenten soll untersagt werden, das Vertragswerk zu
unterzeichnen, die Bundesregierung soll daran gehindert werden, die
deutsche Zustimmung am Vertragsort zu hinterlegen, wie das zum
Inkrafttreten des Werks notwendig wäre. Aussichtslos ist das alles nicht.
Schon bei Gauweilers Klage gegen die EU-Verfassung hatte Bundespräsident
Köhler angekündigt, das deutsche Zustimmungsgesetz erst zu unterzeichnen,
wenn Karlsruhe entschieden hat.
328 Seiten Klageschrift
328 Seiten lang ist die Klageschrift, die der Nürnberger Ordinarius
Karl Albrecht Schachtschneider erstellt hat; beigepackt ist ein
hochkritisches 125-seitiges Gutachten über den "Vertrag von Lissabon und
das Grundgesetz", das Gauweiler von Dietrich Murswiek, Freiburger
Professor für Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht, hat ausarbeiten
lassen.
Es handelt sich um schwergewichtige juristische Argumentation.
Schachtschneiders Gedankengang kennt man partiell schon aus seiner
Klageschrift gegen die EU-Verfassung: Er beklagt die Entstaatlichung
Deutschlands, die Reduzierung des Grundrechtsschutzes und eklatante
Demokratiedefizite. Murswiek stützt das alles mit furiosen Ausführungen,
die das Klagerecht Gauweilers unter anderem auf Artikel 20 Absatz 4 des
Grundgesetzes stützen.
In diesem Artikel ist das sogenannte Widerstandsrecht formuliert:
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle
Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich
ist". Dieses Recht "auf andere Abhilfe" fordert der Wissenschaftler beim
höchsten deutschen Gericht ein.
Murswiek beruft sich dabei nicht auf das Widerstandsrecht als solches,
sondern auf das diesem "vorgelagerte Recht auf Unterlassung von
Handlungen, die eine Widerstandslage herbeiführen". Der Beschwerdeführer
Gauweiler habe ein Recht auf "Verteidigung der objektiven
Verfassungsordnung mittels Verfassungsbeschwerde".
Zu verteidigen sei der "unantastbare Kern" des Grundgesetzes. Das
liest sich zwar durchaus abenteuerlich, und wer die Verfassungsklage
studiert, fühlt sich da und dort erinnert an die deutschen Heldensagen und
den tapferen Helden Roland, der im Tal von Roncevall als einsamer Kämpfer
gegen die Übermacht steht. Roland besaß ein gewaltiges Horn namens Olifant,
um damit die Seinen zu warnen. Gauweilers Verfassungsklage ist Olifant auf
Juristisch. Der Recke Roland ging bekanntlich trotz seines heldenhaften
Mutes unter - das könnte dazu verleiten, Gauweilers Klage nicht richtig
ernst zu nehmen. Das wäre ein Fehler.
Der Verfassungsrichter Udo di Fabio hat schon 1993 die unwiderrufliche
Übertragung wesentlicher Staatsaufgaben an die EU für unvereinbar mit dem
Grundgesetz gehalten. Und Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier
hat im Februar an der Berliner Humboldt-Universität einen Vortrag zum
Lissabonner Vertrag gehalten, in dem er die Rolle der nationalen
Parlamente im sogenannten Subsidiaritätskontrollverfahren für "völlig
unzureichend" hielt. Vor allem aber kann sich Gauweilers Klage auf das
Urteil des höchsten Gerichts zum Maastricht-Vertrag stützten; mit diesem
Vertrag war unter anderem der Euro erschaffen worden.
Bis hierher und nicht weiter
Damals, im Jahr 1993, hatte das Gericht ein Urteil gesprochen, das so
ähnlich klang wie "Bis hierher und (ohne Volksabstimmung) nicht weiter" -
und sich die Kontrolle über "ausbrechende Rechtsakte" der EU vorbehalten.
Diesen Karlsruher Vorbehalt aber erklärt nun der Vertrag von Lissabon für
erledigt.
Wenn das Gericht nun gegen diesen Vertrag nicht einschreitet, wäre das
die Zustimmung zu seiner juristischen Kastration. In Karlsruhe steht ein
deutsch-europäischer High Noon bevor. Man kann gespannt sein, welche
Bedeutung das Gericht der Präambel des Grundgesetzes gibt: Dort steht,
dass die Deutschen "von dem Willen beseelt" seien, als "gleichberechtigtes
Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen".
Die Klärung all dieser Fragen wird dem Bundestagsabgeordneten Peter
Gauweiler zu verdanken sein, der von Nebenberuf Rechtsanwalt ist - und für
seine Klagen in Karlsruhe ein Vermögen einsetzen muss. Es zeigt sich: Man
kann sich also mit seinen Nebenverdiensten durchaus Verdienste erwerben.