Der Deutsche Industrie- und
Handelskammertag (DIHK) kündigte dazu für diesen Mittwoch
Reformvorschläge an. Die Berufsgenossenschaften glauben nicht,
dass diese Änderungen zu echten Einsparungen führen würden.
Durch eine Reform der Unfallversicherung wollen die
Wirtschaftsverbände in erster Linie Kosten sparen. Die
Berufsgenossenschaften, welche die Unfallversicherung tragen,
sind für Arbeitnehmer beitragsfrei und werden allein von den
Arbeitgebern finanziert.
Firmen zahlen dafür jährlich durchschnittlich 1,35 Prozent
ihrer Bruttolohnsumme. Einzelne Berufsgenossenschaften – etwa
der Bauwirtschaft – verlangen bis zu sieben Prozent.
Das ist der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände
(BDA) zu viel. BDA-Präsident Hundt schlägt deshalb vor, die
bei den Berufsgenossenschaften jährlich mit mehr als eine
Milliarde Euro zu Buch schlagenden Kosten für Unfälle, die
sich auf dem Arbeitsweg ereignen, aus dem Katalog der
gesetzlichen Leistungen herauszunehmen.
Bundesrat für Begrenzung
Zur Begründung heißt es, diese
Risiken könnten vom Arbeitgeber nicht beeinflusst und müssten
deshalb individuell abgesichert werden. Der Deutsche Industrie-
und Handelskammertag teilt diese Ansicht und will an diesem
Mittwoch Änderungsvorschläge vorlegen.
Die Wirtschaftsverbände können sich bei ihren Vorschlägen
auch auf eine Initiative des Bundesrats vom 23.Mai 2003 berufen,
der ähnliche Änderungen für das einschlägige Siebte
Sozialgesetzbuch gefordert hat.
Begründet wurde dies damals mit der Gefahr von
Arbeitsplatzexporten ins Ausland. Eine Konzentrierung der
gesetzlichen Unfallversicherung auf das langfristig
Finanzierbare sei nötig, um deutsche Arbeitsplätze
wettbewerbsfähig zu machen, hieß es. Die Länderkammer sprach
sich auch für eine zeitliche Begrenzung der Unfallrenten auf
das 65. Lebensjahr aus. Unfallrenten werden bei Unfällen auf
dem Arbeitsweg oder am Arbeitsplatz gezahlt, und zwar bis zum
Lebensende. Arbeitgeber kritisieren das als Überversorgung.
Die Berufsgenossenschaften zahlen bei voller Berufsunfähigkeit
infolge von Arbeitsunfällen zwei Drittel des letzten
Jahresbruttolohns. Die gesetzlichen Rententräger, die vom 65.
Lebensjahr an einspringen sollen, höchstens 50 Prozent.
Allgemeine Rente statt Unfallrente
Aus Einspargründen sollen Unfallrenten
bei Erreichen der Altersgrenze von der allgemeinen Rente abgelöst
werden. Das wäre für Leistungsempfänger mit erheblichen Einbußen
verbunden. Die Unfallrente kann um bis zu einem Drittel höher
liegen als das gesetzliche Altersruhegeld.
Die Arbeitgeber versprechen sich von einer privaten Absicherung
der Wegeunfälle und den zeitlich begrenzten Rentenzahlungen
Einsparungen in Milliardenhöhe. Die Berufsgenossenschaften
sehen das anders. Geschäftsführer Joachim Breuer vom
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften geht davon
aus, dass Wegeunfälle künftig von den Krankenkassen bezahlt
werden.
Die müssten dann aber ihrerseits Beiträge erhöhen, um die zusätzlichen
Belastungen aufzufangen, sagte Breuer der Süddeutschen
Zeitung. Da die Krankenkassenbeiträge aber von den
Arbeitgebern zur Hälfte mitgetragen werden, sei deren
Sparerfolg auf den anteiligen Zusatzbeitrag der Arbeitnehmer
begrenzt. Ob das den politischen Aufwand lohne, sei fraglich,
meinen andere Experten.
Geringeres Risiko
Gering ist laut Breuer auch der
Spareffekt durch eine Befristung der Unfallrenten. Die
Genossenschaften müssten für ihre Leistungsempfänger zusätzlich
einen Rentenversicherungsbeitrag zahlen, weil sonst kein
Anspruch auf das allgemeine Altersruhegeld entstehe.
Das aber würde Einsparerfolge zunichte machen. Breuer ist
gleichwohl zu Reformen bereit. Die 35 Berufsgenossenschaften
sollen nächstes Jahr durch Fusion der acht Bau-Kassen auf 27
reduziert werden. Das spart Verwaltungskosten. Von den neun
Milliarden Euro Einnahmen werden sieben Milliarden für
Leistungen ausgegeben, die restlichen zwei Milliarden für
Verwaltung und Rückstellungen.
Der Durchschnittsbeitrag der Berufsgenossenschaften ist heute
mit 1,35 Prozent der Bruttolohnsumme niedriger als vor vierzig
Jahren. Damals wurden 1,5 Prozent abgeführt. Zuletzt ist der
Beitragssatz wegen zunehmender Arbeitslosigkeit und des damit
verbundenen Rückganges beitragspflichtiger Entgelte wieder
etwas gestiegen.
Andererseits ist das Unfallrisiko zurückgegangen. Es wurden im
vergangenen Jahr pro tausend Vollarbeitsplätze nur noch 29,4
Arbeitsunfälle verzeichnet. Im Jahr davor waren es noch 32,4.
Die absolute Zahl der Versicherungsfälle ist 2003 um 10,5
Prozent auf 871145 geschrumpft.
(SZ vom 18.8.2004)