Mitte 2010 war der Staat mit rund 470 Milliarden Euro bei Kreditinstituten
und mit rund 894 Milliarden Euro im Ausland verschuldet. Daneben haben
Privatleute, Sozialversicherungen, Bausparkassen und Versicherungen dem
Staat Kapital in Höhe von rund 320 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
Tendenz steigend.
Wer Schulden macht, muss Zinsen zahlen. Der Staat muss heute jeden achten
Euro, den er durch Steuern einnimmt, für Schuldzinsen ausgeben; der Bund
sogar jeden fünften. Dieses Geld fehlt an anderer Stelle, um die
eigentlichen Aufgaben des Staates zu erfüllen. Auch wird dadurch der
Spielraum für dringend notwendige Entlastungen auf der Steuer- und
Abgabenseite eingeschränkt, und zwar erheblich.
Hinzu kommt die zunehmende Empfindlichkeit des Staates gegenüber
Zinsänderungen an den Geld- und Kreditmärkten. Erhöhen sich die Zinsen
mittelfristig um nur einen Prozentpunkt, steigen die Zinskosten allein des
Bundes um rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Und jede zusätzlich aufgenommene
Milliarde Euro an neuen Schulden belastet nachfolgende Haushalte - und damit
die Steuerzahler - mit 45 Millionen Euro an fällig werdenden Zinszahlungen.
Alleine in 2010 muss der Bund für Zinsen rund 36,8 Milliarden Euro ausgeben.
Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen, denn die Schulden, die
der Staat heute macht, müssen wir oder uns nachfolgende Generationen später
in Form von Steuern zurückzahlen. Auch die spektakuläre Schuldentilgung des
Bundes mittels der Erlöse aus der Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen
in Höhe von 50,8 Milliarden Euro zur Jahreswende 2000/2001 hat an der
Dramatik der Verschuldungssituation nichts geändert. Denn bei einer
gesamtwirtschaftlichen Nettokreditaufnahme von über 60 Milliarden Euro ist
die Entlastung durch die Schuldentilgung schon nach knapp einem Jahr wieder
zunichte gemacht. Geblieben sind nur die dauerhaften Zinsentlastungen von
2,5 bis 3 Milliarden Euro durch die Schuldenreduktion, die allerdings Jahr
für Jahr in Ausgabenprogrammen versickern und nicht etwa zum weiteren
Schuldenabbau genutzt werden. Damit wird deutlich, dass auch die
bestgemeinte Schuldentilgung nicht viel wert ist, solange die
Neuverschuldung auf einem hohen Niveau verharrt. Somit ist gerade sie, und
nicht nur der Schuldenstand, einer der wichtigsten Indikatoren zur
Beurteilung der Entwicklung der Staatsfinanzen. Besonders zweifelhaft
erscheint diese Tatsache unter dem Aspekt, dass der Bund Jahr für Jahr gut
90 Prozent seiner Ausgaben für Konsumzwecke verwendete. Es muss also später
für einen Großteil dessen gezahlt werden, was zu diesem Zeitpunkt dann schon
längst vom Staat verkonsumiert wurde und somit keinen Nutzen mehr stiften
kann, wie dies bei Investitionen der Fall wäre.
Für die Entstehung der Schulden verantwortlich sind die von uns gewählten
Politiker in den Parlamenten, die über die Einnahmen und Ausgaben des
Staates entscheiden. Wenn die Einnahmen, vor allem die Steuern, nicht
ausreichen, die Ausgaben zu decken, entscheiden sich viele Politiker dafür,
Schulden zu machen.
Politiker wollen wiedergewählt werden. Viele glauben, sich bei den Wählern
beliebt zu machen, wenn sie Wahlgeschenke verteilen, denn die Bürger haben
viele Wünsche, deren Erfüllung sie sich vom Staat erhoffen. Dabei vergessen
sie jedoch leicht, dass die Erfüllung der Wünsche dazu führt, dass der Staat
zuviel Geld ausgibt. Ein Übriges trägt das bestehende Mischsystem im
Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern bei, bei dem die Kosten und die
Verantwortlichkeiten verschleiert werden. Niemand ist heute in diesem System
mehr imstande nachzuvollziehen, ob die gezahlten Steuern und Abgaben auf
einer Kommunal- oder Landesebene in Projekte und Investitionen fließen, die
dieser Ebene auch zugute kommen. Der Zusammenhang zwischen Leistung und
Gegenleistung wird verwischt und das trägt auch ein großes Stück zum viel
beschworenen Steuerunmut bei.
Es gibt zwei Ausgabenblöcke, die in fast allen öffentlichen Haushalten
bedrohlich anwachsen: Die Schuldzinsen und die Ausgaben für
Versorgungsleistungen.
Alle staatlichen Ebenen haben trotz des anhaltend niedrigen Zinsniveaus im
Jahr 2010 rund 63,2 Milliarden Euro an Zinsen zu zahlen. Die öffentlichen
Haushalte sitzen in einer Verschuldungsfalle!
Die Staatsverschuldung droht außer Kontrolle zu geraten, weil die
Zinsbelastung für die Schulden der Vergangenheit die heutige Verschuldung in
die Höhe treibt. Es müssen nämlich Kredite aufgenommen werden, um Zinsen zu
zahlen. Die statistische Pro-Kopf-Verschuldung betrug Ende 2009 20.168 Euro.
Bund, Länder und Gemeinden beschäftigen derzeit knapp 3,8 Millionen Menschen
direkt. Rechnet man die mittelbar Beschäftigten hinzu, so kommt man auf
insgesamt 4,5 Millionen. Damit ist jeder achte abhängig Erwerbstätige beim
Staat beschäftigt. Die Altersversorgung aller rund 1,44 Mio.
Versorgungsempfänger - vor allem pensionierte Beamte - kostete im Jahr 2006
rund 35,3 Milliarden Euro. Es ist absehbar, dass die Zahlungen für Pensionen
in den kommenden Jahren und Jahrzehnten sprunghaft steigen werden, wenn die
heutigen Beamten in Pension gehen. So rechnet die Bundesregierung in ihrem
Versorgungsbericht damit, dass die Versorgungsausgaben im Jahr 2050 sogar
auf über 90 Milliarden Euro ansteigen werden. Diese Belastungen werden vor
allem die Bundesländer zu schultern haben, da sie die meisten Beamten
(Lehrer, Hochschulpersonal, Polizisten, etc.) beschäftigen.
Viele Experten fordern, eindeutige und zwingende Obergrenzen für die
Staatsverschuldung einzuführen. Steuererhöhungen sind nach Auffassung des
Bundes der Steuerzahler keine Lösung, denn die Bürger und die Wirtschaft
sind schon heute über Gebühr belastet. Also bleibt alleine die Senkung die
Staatsausgaben. Der Staat sollte sich auf wichtige Aufgaben beschränken, z.
B. auf die Wahrung der äußeren und inneren Sicherheit, Bildung, ein gewisses
Maß an sozialem Ausgleich und den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen. Viele
öffentliche Aufgaben sollten nach einer Verwaltungsreform bürgerfreundlich,
sparsam und wirtschaftlich erledigt werden. Das bedeutet mehr
Eigenverantwortung der Bürger, weniger Beschäftigte im öffentlichen Dienst
und mehr Chancen für private Anbieter von Leistungen, die der Staat heute
erbringt.
© Bund der Steuerzahler Deutschland e. V., Januar 2011