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STAATSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG Staatsministerium ‑
184 Stuttgart Frau xx xx xx Stuttgart,
4. J uni 2002 Durchwahl
(0711) 2 153 - 257 Telefax
(0711) 2153 - 433 Name: Herr Michelbach Aklenzeichen
11-4581. (Bitte
bei Antwort angeben) Leasing-Transaktionen
öffentlicher Trinkwasserversorgungsunternehmen in Baden-Württemberg mit
Investoren in den USA (Cross-Border-Geschäfte) Sehr
geehrte Frau XXX, im Auftrag
des Herrn Ministerpräsidenten danke ich Ihnen für Ihr Schreiben vom 10. Mai
dieses Jahres, in dem Sie um Informationen bezüglich
Leasing-Transaktionen öffentlicher Trinkwasserversorgungsunternehmen in
Baden-Württemberg mit Investoren in den USA (sog. Cross-Border-Geschäfte)
gebeten haben. Aufgrund
seiner zahlreichen terminlichen Verpflichtungen, die bereits heute bis weit in
den Herbst dieses Jahres hineinreichen, ist dem Herrn Ministerpräsidenten
einer persönliche Antwort leider nicht möglich. Er bittet hierfür um Ihr
Verständnis und hat mich beauftragt, Ihnen in seinem Namen zu antworten. Es ist
der Landesregierung bekannt, dass zahlreiche Städte und Gemeinden aus monetären
Gründen beabsichtigen, ihre öffentliche Wasserversorgung an Investoren in
den USA zu vermieten. Diese haben nach amerikanischem Steuerrecht die Möglichkeit,
ihre Steuerschuld in den USA dadurch reduzieren zu können. Ziel der
Vermietung ist, Gelder für den Bau neuer Wasserleitungen und die
Modernisierung alter Anlagen zur Verfügung zu haben (Stichwort:
"Sanierung durch Vermietung"). -2 Aus den Zwischenzeilen Ihres Briefes entnehme ich, dass
Sie solchen Transaktionen aus Sorge um die Wasserversorgung in Baden-Württemberg
kritisch gegenüber stehen. Ich
kann Ihnen hierzu wie folgt mitteilen: Die öffentliche
Trinkwasserversorgung in Baden-Württemberg ist in kommunaler Hand. Die
Landesregierung hält keine Anteile an öffentlichen
Trinkwasserversorgungsunternehmen und hat infolge dessen keinen Einfluss auf
diese Leasing-Transaktionen. Die
Landesregierung ist jedoch der Auffassung, dass der in der öffentlichen
Trinkwasserversorgung in Baden-Württemberg in weiten Teilen erreichte gute
Standard nicht leichtfertig zugunsten von Gewinnerzielungsabsichten aufgegeben
werden sollte. Insbesondere hält sie es für erforderlich, dass die Kommunen
auch zukünftig die Verantwortung für die Sicherstellung der
Trinkwasserversorgung ihrer Bürger tragen und den notwendigen Einfluss auf die
Aufgabenerledigung sichern sollen. Das
Ministerium für Umwelt und Verkehr hat am 1. März dieses Jahres das Leitbild
Zukunftsfähige Trinkwasserversorgung Baden-Württemberg" vorgestellt. Besonders
hervorheben möchte ich die Tatsache, dass die im Leitbild enthaltenen Grundsätze
für eine zukunftsfähige Trinkwasserversorgung in Baden-Württemberg gemeinsam
von allen Beteiligten getragen und insbesondere auch von den kommunalen
Landesverbänden, als Vertreter aller Kommunen in Baden-Württemberg,
unterstützt werden. Eine sichere und qualitativ gute Trinkwasserversorgung ist
ein wichtiger Standortfaktor für unser Land. Eine Mehrfertigung der
Pressemitteilung sowie ein Exemplar der Broschüre "Leitbild" habe ich
Ihnen beigefügt. Ich darf
Ihnen abschließend die guten Wünsche des Herrn Ministerpräsidenten übermitteln
und verbleibe selbst Mit
freundlichen Grüßen Mauritius
Michelbach
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