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| Freitag,
09.12.2005, 15:43 |
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| Der
Nachrichtendienst für ITK und Internet-Professionals |
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| Öffnung der Mautdaten folgt üblichem
Muster beim Demokratieabbau
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Bei der Vorstellung seines diesjährigen
Tätigkeitsberichts warnte der Landesbeauftragte für den Datenschutz in
Baden-Württemberg, Peter Zimmermann, davor, die Lösung von Problemen
zunehmend und einseitig auf dem Rücken des Datenschutzes auszutragen.
Tragende Prinzipien des Datenschutzes würden auf diese Weise immer mehr
preisgegeben. Unter dem Hinweis auf eine tatsächliche oder
vermeintliche Gefährdung der inneren Sicherheit würden zur Zeit viele
Hemmungen fallen gelassen, die noch vor Jahre für einen vernünftigen
Ausgleich der Sicherheitsbelange mit den Bürgerrechten gesorgt haben.
"Dabei denke ich nicht nur an die zurzeit auf europäischer Ebene
geplante Vorratsspeicherung von Daten über elektronische Kommunikation,
sondern auch an ähnliche Tendenzen hier in Deutschland", erläuterte
Zimmermann das Lagebild. Aktuell sei die Diskussion um die Öffnung von
Mautdaten für Fahndungszwecke ein beredtes Beispiel dafür, wie
versucht werde, aus einem spektakulären Einzelfall von Fahrerflucht
generelle Forderungen abzuleiten, bei deren Realisierung der Datenschutz
zunehmend auf der Strecke bleibt. Das Strickmuster ist nach Meinung des
Datenschutzbeauftragten oft ähnlich: "Zuerst wird nur für ganz
bestimmte Zwecke eine neue Technik eingeführt; ist die Technik erst mal
da, wird unter Hinweis auf die unausweichliche Notwendigkeit der Bekämpfung
schwerster Straftaten der Verwendungszweck ausgedehnt. Wer es wagt zu
widersprechen, dem wird rasch vorgeworfen, er lege es nur darauf an,
Sinnvolles zu verhindern. Ist der Damm dann gebrochen, heißt es, es wäre
doch schade, die vorhandenen Daten nicht auch zur Bekämpfung der
mittleren Kriminalität nutzen zu können." Auf diese Weise würden
die individuellen Bürgerrechte stetig ausgehöhlt.
Ihn stimme es auch nachdenklich, wenn im Koalitionsvertrag zum Thema
Datenschutz nachzulesen sei, dass man prüfen wolle, "ob im
Hinblick auf den Abbau überflüssiger Bürokratie Änderungen
vorgenommen werden können." Er hoffe nicht, dass dies nur so
verstanden wird, dass man den Datenschutz, dem immerhin Verfassungsrang
zukommt, immer dann zurückstutzt, wenn dieser als hinderlich erscheint,
merkte Zimmermann dazu an. Wörtlich sagte er weiter: "Die
Grundrechte sind nun einmal nicht beliebig disponibel." (as) |
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