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Lissabonvertrag: Verfassungsgericht stoppt fortschreitende
Entdemokratisierung
Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Bemuehungen der europaeischen und
insbesondere der deutschen Politiker zu Entdemokratisierung der EU-Laender
gestoppt - zumindest im Geltungsbereich der Bundesrepublik und beruecksichtigt
damit die Klagen gegen den Lissabon-Vertrag.
Dieser kann zwar in Kraft treten, jedoch erst nach Erfuellung weitreichender
Auflagen.
Die im Lissabonvertrag vorgesehene Entdemokratisierung der Bundesrepublik wird
nun deutschen Politikern noch viel Arbeit verursachen, nachdem ihnen der bequeme
Weg, den sie einschlugen, als sie im vergangenen Jahr im Bundestag fuer den
Vertrag stimmten, vom Verfassungsgericht nun verhagelt wurde: es gelang ihnen
auf diesem Weg nicht, die eigene Verantwortung als Volksvertreter zu entsorgen
und das deutsche Parlament weitgehend zu entmuendigen durch Uebertragung der
Macht an die autokratisch strukturierte EU-Politik.
Dies erfordere die Zustimmung des Volkes, befand nun das Gericht.
Fuer die deutschen Politiker ist nun Nachsitzen angesagt. Die geplante
Entdemokratisierung durch Entmuendigung der demokratischen Organe der
Bundesrepublik muss nun in einzeln abgestimmten Einzelentscheidungen abgesegnet
werden.
Es war offensichtlich wesentlicher Bestandteil der Agenda der großen Koalition
unter Angela Merkel das Programm des Demokratieabbaus, das Europa wieder
autokratisch dominierte Strukturen, die von einer politischen Elite beherrscht
werden mit weitgehend nur mehr akklamatorischer Funktion der Parlamente (vor
allem des EU-Parlaments) zurueck zu fuehren.
Ob die deutschen Parlamentarier nun bereit sind, auf ihre Parlamentsferien zu
verzichten, um die Auflagen des Verfassungsgerichtes mit aller Gewalt noch vor
Ablauf der Legislaturperiode zu erfuellen, ist zweifelhaft.
Und ob ein neugewaehlter Bundestag ebenso bereit ist, unterwuerfig einer
autokratisch orientierten Politik zu folgen, ist ebenfalls ungesichert.
Der Weg zur Selbstentmachtung, die die deutschen Volksvertreter besonders in der
zurueckliegenden Legislaturperiode mit Nachdruck anstrebten, ist mit dem
aktuelle Urteil deutlich erschwert worden.
Dass sie auf die Fortsetzung ihrer Bemuehungen verzichten werden, ist jedoch
nicht anzunehmen: diese Anstrengungen koennen als Voraussetzung dafuer gelten,
dass sie weiterhin den Zugang zu den Fleischtoepfen, die von der autokratisch
gesinnten politischen und oekonomischen Elite des Landes kontrolliert werden,
genießen koennen.
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