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Hundt will Arbeitslosengeld weiter senken
Unternehmerlager fordert drastische Kuerzungen im Etat der Bundesagentur
Die Unternehmer haben weitere massive Einschnitte beim Arbeitslosengeld und bei
der Arbeitsmarktpolitik gefordert. Ziel sei es, den Beitragssatz zur
Arbeitslosenversicherung von derzeit sechs auf vier bis 4,5 Prozent senken zu
koennen, sagte "Arbeitgeber"praesident Dieter Hundt der Neuen
Osnabruecker Zeitung (Montagausgabe).
Hundt schlug vor, bei Arbeitslosigkeit grundsaetzlich eine Wartezeit von vier
Wochen bis zur Zahlung des ersten Arbeitslosengeldes einzufuehren. Das
Arbeitslosengeld selbst muesse auf 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens
reduziert und duerfe hoechstens ein Jahr lang gezahlt werden. Das spare acht
Milliarden Euro, was eine Beitragssenkung um einen Prozentpunkt ermoegliche.
Gleichzeitig kritisierte Hundt, dass der "ueberdimensionierte Etat der
Arbeitsmarktpolitik durch unnoetig hohe Lohnzusatzkosten einen Teil der
Arbeitslosigkeit selbst schafft, zu deren Ueberwindung er eigentlich beitragen
muesste". Die Bundesagentur fuer Arbeit gebe jaehrlich ueber zwoelf
Milliarden Euro aus, die nicht den Kernaufgaben der Vermittlung und
Leistungsgewaehrung dienten. Dazu zaehlt er u. a. die Auszahlung des
Kindergeldes und die "nicht vermittlungsorientierte Arbeitsfoerderung".
Diese muessten aus dem Haushalt der Bundesagentur herausgenommen werden,
forderte der Verbandschef. Dann koennte auf einen Bundeszuschuss – derzeit
fuenf Milliarden Euro – voellig verzichtet werden. Zudem waere eine weitere
Beitragssatzsenkung um fast einen Prozentpunkt moeglich.
Scharf kritisierte Hundt das Vermittlungsergebnis zum Arbeitslosengeld II als
"nicht mehr administrierbare Mischloesung". Dies sei ein
"hochbrisantes Gemisch" aus alleiniger und teilweiser Zustaendigkeit
der Agenturen fuer Arbeit neben alleiniger oder teilweiser Zustaendigkeit der
Kommunen – verbunden mit einem kommunalen Widerrufsrecht nach drei Jahren. Das
drohe ein "buerokratischer Supergau" zu werden. Hundt forderte, die
Zustaendigkeit allein den Kommunen zu uebertragen.
(AP/jW)
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