Hartz IV: Neue Einbußen für ältere Arbeitslose und Erben
Während die Wirtschaft eine „unnachgiebige Umsetzung“ anmahnt,
fordert besonders Sachsen weitere Nachbesserungen für den gesamten
Osten
Berlin/Nürnberg - Fast 400.000 ältere
Langzeitarbeitslose werden von "Hartz-IV" härter getroffen
als erwartet: Auch sie müssen bei der Umstellung auf das
„Arbeitslosengeld II“ mit Einbußen rechnen, obwohl sie im Vertrauen
auf gleichbleibend hohe Hilfen ihren Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt erklärt
hatten. Das bestätigte die Bundesagentur für. DGB und Paritätischer
Wohlfahrtsverband sprachen von Vertrauensbruch und forderten eine Übergangsregelung.
Die Betroffenen haben die so genannte 58er-Regelung unterzeichnet. Diese
sieht vor, dass Arbeitslose, die 58 Jahre oder älter sind, dem
Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen müssen, gleichwohl aber
bis zur Rente ohne Abschläge Arbeitslosengeld oder -hilfe erhalten. Mit
dieser Vereinbarung wurden in den vergangenen Monaten die
Arbeitslosenstatistik bereinigt und die Arbeitsvermittler entlastet.
Von Januar 2005 an erhalten die 164.000 Betroffenen, die bis dahin
Arbeitslosenhilfe beziehen, aber nur noch das niedrigere
Arbeitslosengeld II. Der Paritätische Wohlfahrtsverband schätzt, dass
im Laufe der nächsten Monate weitere 229.000 Empfänger von
Arbeitslosengeld hinzukommen. Nach Angaben Die Bundesagentur für Arbeit
gibt an, daß zurzeit 393.000 ältere Arbeitslose von der
„58er-Regelung“ Gebrauch machen und bestätigte, dass die
Betroffenen bei der Umstellung mit Einbußen zu rechnen haben. Das
Bundeswirtschaftsministerium wies darauf hin, dass die Regelung zum
Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt aber Gültigkeit behalte, die Bezieher
also auch künftig nicht der Arbeitspflicht unterlägen. Wer wieder
arbeiten wolle, könne die Vereinbarung jederzeit widerrufen und die
neuen Vermittlungs- und Fördermöglichkeiten nutzen.
Auch Erben und WGs unter Zugzwang
Auch Erben und Wohngemeinschaften geraten ab 2005 unter Zugzwang. So
müssen die Erben von Langzeitarbeitslosen das an den Verstorbenen
gezahlte Arbeitslosengeld II zurückzahlen. Laut Bundespresseamt gilt
das für Leistungen, die der Hilfeempfänger in den letzten zehn Jahren
vor seinem Tod erhalten habe. Der Staat habe drei Jahre Zeit, um seinen
Anspruch geltend zu machen. Erben müssten aber nicht befürchten, dass
ihr eigenes Einkommen oder Vermögen angetastet wird. Fällt das Erbe an
den Lebenspartner, könne dieser außerdem 15.500 Euro Freibetrag
geltend machen, hieß es. Das gleiche gelte für Verwandte, die den
Hilfebezieher dauerhaft bis zu seinem Tod gepflegt hätten.
Für Wohngemeinschaften gilt künftig: Lebt ein Arbeitsloser in ihren
Reihen, müssen die Mitbewohner klarstellen, dass es sich nur um eine
Zweckgemeinschaft handelt. Andernfalls wird die WG als
Bedarfsgemeinschaft eingestuft, in der sich die Mitglieder gegenseitig
unterstützen. Der Antragsteller laufe damit Gefahr, dass ihm das
„Arbeitslosengeld II“ gekürzt oder gestrichen werde.
Wirtschaft fordert Kompromisslosigkeit
Führende Vertreter der Wirtschaft haben unterdessen Regierung und
Opposition aufgefordert, ihren Streit um die Arbeitsmarktreform zu
beenden und nicht wegen der wachsenden Proteste in der Bevölkerung
nachzugeben.
„Weniger Scharmützel, weniger vordergründiges Säbelgerassel und hin
dazu, dass wir gemeinsam aufgerufen sind, die Dinge anzupacken“,
forderte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und
Handelstages (DIHK), Martin Wansleben. Sein Kollege Ludolf von
Wartenberg vom Bundesverband der Deutschen Industrie sagte: “ An der
Durchsetzung der Reform darf es keinen Zweifel geben.“ Er rief alle
gesellschaftlichen Gruppen dazu auf, gemeinsam dafür sorgen, der Bevölkerung
die Notwendigkeit der Reformen sachlich zu vermitteln. DIHK-Präsident
Ludwig-Georg Braun kritisierte die „Weichmacherei“ der Reform in
fast allen Parteien. Der Präsident des Außenhandelsverbands, Anton Börner,
warnte, die Reform dürfe nicht mit noch weiteren Änderungen verwässert
werden. „Eine leere Hülse hilft uns gar nichts.“
Milbradt: Nicht nur Fordern, auch Fördern
Mit Blick auf die immer mehr Zulauf findenden
„Montagsdemonstrationen“ in Ostdeutschland sagte Bundestagspräsident
Wolfgang Thierse (SPD), die Stimmung sei in „erschreckendendem Ausmaß
gekippt“. Die Arbeitsmarktreformen seien nur Auslöser für eine viel
tiefer sitzende Angst und Unsicherheit im Osten. Auch Brandenburgs
Regierungschef Matthias Platzeck (SPD) sprach von einem „Grundgefühl
von Zweitklassigkeit“, das sich in Ostdeutschland breit mache.
Nach Einschätzung des sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt
(CDU) bedarf „Hartz IV“ unbedingt eine Ergänzung für den Osten“.
Er betonte, zum Element des Forderns das Element des Förderns
hinzukommen. Hier sei nichts geschehen. Der CDU-Politiker stellte aber
klar: „Wir sind im Grundsatz für die Zusammenlegung von Arbeitslosen-
und Sozialhilfe.“
Die Grünen-Vorsitzende Sachsens, Döring-Eckardt, hält die ab Januar
2005 geltenden Zuverdienstregeln für „mittelfristig nicht
ausreichend“. Es sei ihr Ziel, „dass man bis zu einem Verdienst von
400 Euro jeden zweiten Euro behalten kann und nicht nur maximal 60
Euro.“ Die rot-grüne Koalition habe sich an diesem Punkt nicht gegen
die Union durchsetzen können. WELT.de/AP/dpa/Reuters
Artikel erschienen am Die, 17. August 2004