HB BERLIN. Es habe 42 508 richterliche Anordnungen zur
Telekommunikations-Überwachung gegeben - fast 24 Prozent mehr
als im Vorjahr, teilte die Bundesnetzagentur in Bonn mit.
Insgesamt wurden 34 855 Mobiltelefone und 5 389 Festnetzanschlüsse
abgehört.
Nach der Strafprozessordnung dürfen Überwachungsmaßnahmen
bei der Telekommunikation nur in Fällen besonders schwerer
Kriminalität angewendet werden. Der
Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar beklagte den
„neuen Höchststand“ und bedauerte, dass die Appelle der
Vergangenheit zu keiner Trendwende geführt hätten. Innerhalb
eines Jahrzehnts sei die Zahl der Telefonüberwachungen um
mehr als 600 Prozent gestiegen.
Die Grünen kritisierten die Zahlen als „viel zu hoch“.
„Es muss endlich zu einem merklichen Rückgang der Überwachungsmaßnahmen
kommen“, sagte ihr rechtspolitischer Sprecher Jerzy Montag.
„Egal ob Internetzugang, Festnetzanschluss oder E-Mail -
trotz fallender Kriminalitätsentwicklung steigt die Anzahl
der Fälle, in denen die Ermittlungsbehörden „zum Hörer“
greifen und Beschuldigte wie unbeteiligte Dritte abhören.“
Auch die Jungen Liberalen zeigten sich empört: „Die
ausufernde Telefonüberwachung ist ein massiver Eingriff in
die Freiheit aller Bürger.“ Niemand sei mehr vor
staatlicher Überwachung sicher. Es müsse über eine verschärfte
Kontrolle der Anwendung dieses Mittels nachgedacht werden.
Der Datenschutzbeauftragte Schaar erklärte, die im Frühjahr
in Brüssel beschlossene europaweite Einführung einer
Vorratsspeicherung für Telefondaten entspreche der Tendenz,
den Einsatz verdeckter technischer Mittel zum Zweck der
Strafverfolgung immer weiter auszubauen. Die Brüsseler
Richtlinie sei bis zum Sommer 2007 von den Mitgliedstaaten in
nationales Recht umzusetzen. In diesem Zusammenhang gehörten
endlich auch die Vorschriften der Telefonüberwachung, wie sie
sich heute aus der Strafprozessordnung ergeben, auf den Prüfstand.