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Thorsten Geißler:
Elektronische Fußfessel in Hessen erfolgreich Fundort:
http://www.cdu.ltsh.de/Info/Q2-02/264-02.htm |
Die elektronische Überwachung
von Straftätern wird seit Beginn der 90er Jahre in Schweden, den Niederlanden,
seit 1995 nach vorübergehendem Startschwierigkeiten in Großbritannien - sowie
seit Ende letzten Jahres auch in der Schweiz bei Straftätern mit geringerem
kriminellen Potential durchgeführt. Die dort als im Rahmen des jeweiligen
Strafensystems günstig bewerteten Erfahrungen haben die Frage aufgeworfen, ob
die elektronische Überwachung auch in der Bundesrepublik Deutschland sinnvoll
eingesetzt werden kann.
In Hessen ist seit dem 02.
Mai 2000 als erstem deutschen Bundesland der Einsatz der elektronischen
Fußfessel möglich. Der zunächst auf zwei Jahre begrenzte Modellversuch im
Landgerichtsbezirk Frankfurt ist nunmehr abgeschlossen. Aufgrund der positiven
Erfahrungen soll er fortgesetzt und ausgedehnt werden, zunächst in einem
weiteren Landgerichtsbezirk. Ab Ende 2004 soll die elektronische Fußfessel in
Hessen flächendeckend angewendet werden.
Die elektronische Überwachung
funktioniert über einen Sender, der am Unterschenkel des Straftäters befestigt
ist, ähnlich einer größeren Armbanduhr. Der Sender, der mit dem Zentralcomputer
bei der Justiz verbunden ist, meldet dem Empfänger, der am Telefon des
Betroffenen angebracht ist, ob sich der Proband zu den Zeiten, an denen es
angeordnet ist, tatsächlich in seiner Wohnung aufhält oder aber wie gewünscht,
zum Beispiel wegen Berufstätigkeit oder Therapie, abwesend ist. Jeder Proband
hat seinen detaillierten Wochenplan, der Freizeit-Therapie bzw. Arbeitszeit
regelt. Durch die elektronische Fußfessel wird eine enge Überwachung von
Straftätern außerhalb einer Justizvollzugsanstalt erreicht. Die nach der
bestehenden Gesetzeslage zulässigen Anwendungsmöglichkeiten für elektronische
Fußfesseln sind in unserem Antrag genau aufgeführt. Der weit überwiegende
Anwendungsbereich betrifft Fälle, in denen Freiheitsstrafen zur Bewährung
ausgesetzt worden sind, und diese elektronische Fußfessel eine verbesserte
Kontrolle in der Bewährungsaufsicht bewirken soll. Daneben wird die Fußfessel
auch in Fällen angewendet, in denen durch die elektronische Überwachung
Untersuchungshaft vermieden werden kann. Die Vorzüge der elektronische
Überwachung liegen insbesondere in der Überwachungsqualität. Abweichungen
vom Tagesplan werden sofort festgestellt. In Fällen, in denen die elektronische
Fußfessel zur Vermeidung von Untersuchungshaft eingesetzt wird, können die
Beschuldigten durch die elektronische Überwachung wesentlich enger kontrolliert
werden, als durch jede andere Meldeauflage.
Der Modellversuch in Hessen hat gezeigt, dass Bewährungshilfeprobanden zu einer regelmäßigen sinnvollen und straffreien Lebensführung befähigt werden. Mit Hilfe der Technik wird dem Probanden jeden Tag wieder neu klar gemacht, dass er sich an bestimmte Vorgaben zu halten hat. Beim Verstoß riskiert er den Bewährungswiderruf und muss die verhängte Strafe verbüßen. Die elektronische Überwachung setzt bei den Straftätern, die unter Bewährung stehen, Motivation und Kräfte frei, die mit herkömmlichen Mitteln der Bewährungshilfe nicht erreicht werden können. Die Probanden werden zu einer für ihre Verhältnisse enormen Selbstdisziplin und zur Erfüllung des von ihnen vorgegebenen Wochenplans angehalten. Die elektronische Fußfessel bietet auch Langzeitarbeitslosen und therapierten Suchtkranken die Chance zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren und in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden. Dies ist von besonderer Wichtigkeit, denn viele Probanden haben es verlernt, nach der Uhr zu leben und gefährden damit gerade auch ihren Arbeitsplatz oder ihre Ausbildungsstelle. Durch die Überwachung mit der elektronischen Fußfessel kann eine wichtige Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden.
Auch in anderer Hinsicht ist
die elektronische Überwachung in Hessen erfolgreich gewesen. In nur zwei von 14
Fällen musste der Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt werden. Keine der bisher
38 Personen, die ihre elektronische Überwachung wie vorgesehen, abgeschlossen
haben, ist erneut straffällig geworden. In Hessen wurden zudem durch das
Modellprojekt während des Zeitraumes von zwei Jahren etwa 4.400 Hafttage und
damit über 350.000 € eingespart. Wenn Sie die einmaligen Investitionskosten
gegen rechnen, werden Sie feststellen, dass die elektronische Überwachung
bereits nach einem relativ kurzen Zeitraum eine kostengünstige Alternative zu
unserem bisherigen Sanktionssystem darstellt. Und über Alternativen in unserem
Sanktionssystem wird derzeit bundesweit diskutiert. Ich wünschte mir, dass sich
die Regierungsfraktionen hier in diesem Hause konstruktiv an dieser Debatte
beteiligen. Dies gilt auch für den von uns unterbreiteten Vorschlag. Wenn die
Frau Justizministerin in einer ersten Reaktion von der Einführung einer
Zwei-Klassen-Justiz spricht, ist dass das Gegenteil dessen, was erreicht werden
soll. Selbstverständlich sind bereits jetzt die beispielsweise die Anordnung
der Untersuchungshaft, aber auch die Gewährung von Hafterleichterungen an
bestimmte Voraussetzungen gebunden. Jemand, der keinen festen Wohnsitz
aufweist, wird eher in Untersuchungshaft genommen, als jemand, der über einen
solchen verfügt. Hier von einer Zwei-Klassen-Justiz zu sprechen, geht trotzdem
völlig fehl. Es geht vielmehr darum, ein Instrument einzusetzen, das sich
anderenortens längst bewährt hat. Die Ergebnisse der Evaluationsstudien sind
über die verschiedenen Länder hinweg positiv. Auch das hessische Projekt wurde
durch das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht
in Freiburg wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Wenn die FDP nun die
Ergebnisse ebenfalls für so überzeugend hält, dass sie bereits jetzt bereit
ist, die Einführung in Schleswig-Holstein nicht nur in einem
Landgerichtsbezirk, sondern landesweit durchzuführen, so wollen wir uns dem
nicht verschließen. Die seit der Stellung unseres Antrages aus Hessen
übermittelten Erfahrungen – der Hessische Justizminister hat am 29.05. diesen
Jahres ausführlich Stellung genommen – rechtfertigen einen solchen Beschluss.
Es wäre gut, wenn die Regierungsfraktionen hier im Hause das Instrument der
elektronischen Überwachung von Straftätern, das anderenortens nicht zuletzt
auch von zahlreichen Sozialdemokraten befürwortet wird, nicht nur deshalb
ablehnen würden, weil der Antragsteller einer Oppositionsfraktion ist. Es wäre
gut, wenn wir mit breiter Mehrheit beschließen könnten.
Pressesprecher
Bernd Sanders
Landeshaus
24100 Kiel
Telefon 0431-988-1440
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