| |
EU-Urteile
- Entscheidungen zur Unternehmensbesteuerung könnten zu Steuerausfällen
in Milliardenhöhe führen
GEA 4.2.05 |
Länder
befürchten enorme Ausfälle
|
BERLIN.
Die Finanzminister der Länder haben vor Steuerausfällen in »hoher
zweistelliger Milliardenhöhe« als Folge von Urteilen des Europäischen
Gerichtshofes (EuGH) gewarnt. Mehrere Entscheidungen der Luxemburger
Richter zur Unternehmensbesteuerung in EU-Ländern könnten sich für
die Staatskassen zu einem »gewaltigen Problem mit enormer Sprengkraft«
entwickeln, warnten die Minister am Donnerstag in Berlin. Sie forderten
von der EU-Kommission Regeln, um rückwirkende Nachzahlungen zu
vermeiden und die Wirkung von EuGH- Urteilen auf die Zukunft zu beschränken.
Zugleich sprachen sie sich für eine Teilharmonisierung der direkten
Steuern in der EU aus.
|
Hintergrund
ist unter anderem ein noch ausstehendes Urteil des EuGH zur grenzüberschreitenden
Verlustrechnung. Dabei geht es um die Frage, ob Konzerne Verluste ihrer
ausländischen Tochterfirmen mit Gewinnen im Inland verrechnen dürfen.
Im konkreten Fall macht der britische Handelskonzern Marks & Spencer
einen solchen Ausgleich geltend. Unter anderem in Deutschland ist dies
nicht möglich.
Viele Experten erwarten, dass das Verfahren zu Gunsten von Marks &
Spencer ausgeht. Bei Steuerfragen hat der EuGH oft für den Kläger
entschieden und die Gefahr massiver Steuerausfälle als Rechtfertigung
nicht gelten lassen. Befürchtet wird auch, dass die Richter die
Verlustrechnung rückwirkend für alle noch offenen Steuerfälle
billigen. Dann würde der Fiskus nicht nur weniger einnehmen, sondern müsste
noch nachzahlen. Teuer könnten auch andere Urteile werden, etwa zur
Anrechnungspflicht im Ausland gezahlter Körperschaftsteuer. (dpa) |
|