|
|
|
Die 13 Module des Hartz-Konzeptes Die wichtigsten Punkte aus dem
vertraulichen Zwischenbericht 1. Schnellere
Vermittlung Beschäftigte,
denen gekündigt wird, müssen sich sofort beim Arbeitsamt meiden, andernfalls
erhalten sie erst später Arbeitslosengeld.
Dafür dürfen sie sich während der Arbeitszeit um einen Job bemühen.
Die Vermittler in den Arbeitsämtern erhalten mehr Freiheiten und Anreize. Sie
sollen höchstens 200 Arbeitslose betreuen und bevorzugt Fämilienväter und
Alleinerziehende vermitteln. 2. Neue
Zumutbarkeit Dabei
spielen die wirtschaftliche Lage des Arbeitslosen, sein Alter und sein
Familienstatus entscheidende Rollen: Jungen, alleinstehenden Arbeitslosen kann
mehr zugemutet werden als Älteren und Familienvätem. Die Beweislast wird
umgekehrt: Der Betroffene muss nachweisen, warum ihm eine Stelle, die er
abgelehnt hat, nicht zuzumuten ist. 3.
Job‑Center Arbeits‑
und Sozialämterwerden zusammengelegt, um den Verschiebebahnhof" zwischen
beiden Institutionen zu beseitigen. Die unterschiedlichen Berater und Vermittler
arbeiten zusammen, die EDV‑Systeme werden vereinheitlicht Alle arbeitsfähigen
Soäalhilfeempfänger haben fortan Anspruch auf Hilfe vom Arbeitsamt 4. Jugendliche
Arbeitslose Jugendliche
Arbeitslose werden besonders gefördert dafür wird Ihnen ein hohes Maß an
Mobilität abverlangt. Die schulische und berufliche Bildung soll sich enger am
Arbeitskräftebedarf orientieren. Durch den Einsatz in der Zeitarbeit
wird den Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, ihre Interessen zu
entdecken und verschiedene Stellen auszuprobieren". 5.
Personal‑ServiceAgenturen Herzstück des Konzepts. An jedem Arbeitsamt wird mit
einer Personal‑Service‑Agentur (PSA) eine neue Form von
Zeitarbeitsgesellschaft eingerichtet, die auch von privaten Anbietem betrieben
werden kann. Über die PSA können Unternehmen kostenlos auf Probe oder gegen
Entgelt Mitarbeiter leihen. Die PSA organisiert betriebsnahe Weiterbildungsmaßnahmen.
Arbeitslosen, die nach spätestens sechs Monaten die Beschäftigung in einer PSA
ablehnen, wird die Unterstützung gekürzt. Für die Unternehmen wird de facto
der Kündigungsschutz neutralisiert", die Beschäftigten selbst haben aber
über die PSA vollen Kündigungsschutz und arbeiten nach Tarifvertrag. Die PSA
sollen nicht zuletzt schwer vermittelbaren Arbeitslosen neue Chancen
verschaffen. 6. Service für
Arbeitgeber Der
"Kunde Arbeitgeber" wird besser betreut Je nach Größe und Branche
erhalten die Untemehmen einen zugeschnittenen Service, für Kleinunternehmen können
die Aufgaben der Personalabteilung komplett übernommen werden. Die Firmen
werden umfassend beraten. All das soll nicht zuletzt ihre Bereitschaft zur
Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt fördern. 7. Zahlungen
vereinfachen Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe werden zu einem
Stufensystern zusammengeführt. Die ersten sechs Monate: pauschale Leistungen,
abhängig vom Wohnort. Vom 6. bis zum 12. Monat individuell berechnetes
Arbeitslosengeld wie heute. Vom 12. bis 24. Monat reduziertes Arbeitslosengeld
in der Höhe der heutigen Arbeitslosenhilfe. Nach 24 Monaten: Sozialgeld für
alle in der Höhe der heutigen Sozialhilfe. 55‑ bis 60‑Jährige
erhalten weiter reduziertes Arbeitslosengeld. 8. Landesarbeitsämter
umbauen Sie verlieren ihre bisherigen Zuständigkeiten und werden zu so
genannten Kompetenzzentren, die in Projekten Beschäftigung fördern sollen. 9. Ich‑AG
und Familien‑AG Sie sollen einfach zu handhabende Selbstständligkeiten
ermöglichen. Eine Einzelperson darf maximal 15 000 Euro verdienen, eine Familie
20 000. Für die Ich‑/Familien‑AG gilt ein Pauschalsteuersatz von
zehn Prozent. Nur ein Teil der Einkünfte wird auf das Arbeitslosengeld
angerechnet. Inhaber einer Ich‑/Familien‑AG sind voll
sozialversichert. Dieses Modell soll die Schwarzarbeit bekämpfen, weil so ein
legaler Markt für einfache Dienstleistungen entsteht. Die Beschränkungen für
Scheinselbstständigkeit gelten nicht für dieses Modell. 10. Bonus für
neue Jobs Unternehmen, die neue Jobs schaffen, sollen mit einem Nachlass bei
der Arbeitslosenversicherung belohnt werden. 11. Spezialregeln
für Ältere Arbeitslose über 55 Jahre müssen sich nicht mehr um eine neue
Stelle bemühen. Sie können sich Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bis
zur Frührente (60. Lebensjahr) auszahlen lassen. So fallen sie aus der
Statistik, und die Arbeitsämter müssen sich nicht mehr um sie kümmern. 12. Neues
Computersystem Die Bundesanstalt für Arbeit soll eine funktionsfähige EDV
bekommen. Dadurch sollen die bisher übliche Mehrfacherfassung von Daten
reduziert und die Leistungsfähigkeit des Apparates kontrollierbar gemacht
werden. Das Computersystem wird weitgehend für Arbeitgeber, Arbeitslose und
private Vermittler geöffnet. Die Tranzparenz schafft konstruktiven Wettbewerb
und hilft Arbeitslosen, die selbst aktiv nach Arbeit suchen. 13. Bewusstseinswandel Es soll deutlich gemacht
werden, dass Arbeitslosigkeit von der gesamten Gesellschaft bekämpft werden
muss. Besonders wichtig sind hierbei die Profis der Nation": 90 000
Mitarbeiter der BA, 11000 Parlamentarier, 1,7 Millionen Manager, 80000
Gewerkschaftsfunktionäre, 53000 Geistliche, 545 000 Vereine, 89 000
Journalisten. STERN
27/ 2002
|