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Rheinische
Post vom 17. 11. 2004 Seite
000 Rubrik
Land und Leute Autor VON JÜRGEN STOCK Kater
nach der Leasing-Party DÜSSELDORF
Ingo
Kübler (33) kann sich noch genau an den Tag erinnern, als er und ein paar
Attac-Streiter eine Mini-Demo im Weseler Rathaus inszenierten. Die
Globalisierungsgegner protestierten gegen den geplanten Verkauf der Weseler
Abwasseranlagen an einen US-Investor. Die Demonstranten schwenkten ein
Transparent mit den drei Affen, die nichts sehen, hören und sprechen wollen.
Dazu die Aufschrift: "Denn sie wissen nicht, was sie tun." Die
Ratsmitglieder reagierten verblüfft auf den unerwarteten Aufruhr. "Damals
wusste von denen kaum jemand, was Cross Border Leasing überhaupt ist",
berichtet Kübler. Über
Jahre hinweg war das Finanzierungsinstrument für viele Kämmerer ein Goldesel,
der die maroden öffentlichen Kassen vor dem Schlimmsten bewahrte. Und so
funktionierte das Modell: Die Kommune oder eine ihrer Töchter verleaste Müllverbrennungsanlagen,
Klärwerke, Messegelände oder UBahn- Waggons für eine Laufzeit zwischen 25 und
99 Jahren an einen USInvestor. Gleichzeitig mieteten die deutschen
Vertragspartner die Objekte wieder zurück. Der Vorteil bei dem Handel: Der
US-Investor kassierte Steuervorteile. Den Erlös teilten sich die
Vertragspartner. Die Nutzungsrechte bleiben bei der deutschen Seite. Auf diese
Weise machten die Düsseldorfer etwa ihre Abwasserkanäle, Kläranlagen
Rheinbahn-Wagen und -Schienen zu Barem. Das Transaktionsvolumen für die
Stadtentwässerung alleine belief sich auf 900 Millionen Dollar. Geldwerter
Vorteil für beide Vertragspartner: rund 15 Prozent der "Investitions"-Summe.
Die Stadt Düsseldorf konnte mit Hilfe dieser Einnahmen ihre Abwassergebühren
stabil halten. Für ihr Straßenbahnnetz kassierte die Kommune noch einmal 60
Millionen Euro. Doch mit diesen trickreichen Transaktionen ist jetzt Schluss:
Senat und Kongress haben die Steuerschlupflöcher per Gesetz gestopft. "Das
sind reine Scheingeschäfte zum Zweck der Steuervermeidung gewesen", meint
Senator Chuck Grassley, Vorsitzender des Finanzausschusses. Das Gesetz wirkt rückwirkend
für alle nach dem 12. März abgeschlossenen Verträge. Bei
Nordrhein-Westfalens Kämmerern löste die Nachricht zunächst Bedauern, aber
auch Erleichterung aus. Duisburgs Finanzchef Peter Langner etwa kassierte kräftig
ab. Das Verleasen des städtischen Schienennetzes spülte der Stadt 35,5
Millionen Euro in die leeren Kassen. Dafür gab es sogar den Preis einer
internationalen Finanzzeitschrift für das beste Schienen-Infrastrukturgeschäft
2003. Ähnliche Deals zur Linderung der Finanznot wird es künftig nicht mehr
geben. Aber die Kämmerer sind froh, dass wenigstens die bereits abgeschlossenen
Geschäfte Bestand haben. Anhaltende Kritik von Attac bis zum bayrische
Innenminister an den Finanzakrobaten, die in mehrere erfolgreiche Bürgerbegehren
mündeten, und die sich abzeichnende Gesetzesänderung in den USA hatten dazu
geführt, dass schon vor einem Jahr die letzten Cross-Border- Leasing-Projekte
beerdigt wurden. Haben
die über 100 Kommunen und kommunalen Gesellschaften, die sich bundesweit an den
Deals beteiligt haben, also ihre Schäfchen im Trockenen? "Da könnte es
noch ein böses Erwachen geben", meint Eberhard Kanski (44) vom Bund der
Steuerzahler. "Die mehr als 1000 Seiten langen Verträge liegen in Tresoren
von US-Kanzleien. Da kann keiner sagen, ob nicht vielleicht irgendwo eine Fußangel
enthalten ist, an die jetzt kein Mensch denkt." Kanski teilt die
Attac-Kritik: "Die Geheimhaltung des Vertragsinhalts zeigt ein Demokratie-
Defizit. Die Mandatsträger in den Kommunen wissen oft gar nicht genau, was sie
zu verantworten haben." Selbst Ulrich Eder, Geschäftsführer der Düsseldorfer
Wirtschaftsberatung Due Finance, der 36 Cross-Border- Leasing-Vereinbarungen
begleitet hat, sieht Restrisiken. Die könnten sich schlimmstenfalls auswirken,
wenn der Investor nicht die erhofften Steuereinsparungen realisieren kann. So könnten
etwa die US-Finanzbehörden bei den anstehenden Betriebsprüfungen den
Unternehmen einen Strich durch die Rechnung machen. "Dann wird sich zeigen,
ob die US-Investoren gute Verlierer sind oder ob sie versuchen, in den Verträgen
einen Haken für den Ausstieg zu finden." Im Falle eines Vertragsbruchs
drohe der deutschen Seite eine Schadensersatzforderung in Höhe von bis zu 30
Prozent der Investitionssumme. "Diese Gefahr besteht besonders bei
schwachen Verträgen. Manche sind ja unter großem Zeitdruck verhandelt
worden", sagt Eder. Auf jeden Fall sollten die Kämmerer sich für den Fall
des Falles vorbereiten - etwa durch ein professionelles Risikomanagement. Attac-Mann Ingo Kübler hat für solche Tipps nur Spott übrig: "Die Firmen, die immer behauptet haben, dass das Geschäft ganz ohne Risiko sei, bieten nun ihre Dienste für eine Risikoeinschätzung an. So kassieren sie gleich zweimal ab." Der Weseler Rat muss sich indes keine Sorgen machen. Der Cross- Border-Handel kam nie zustande. © 2004 PMG Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG 1 |