GEA 4.9.03
Bundesrechnungshof - Gesetzliche Regelungen begünstigen nach einem Gutachten Betrug und Steuertricks
Milliarden-Betrug bei Umsatzsteuer
BONN. Durch Betrug und Steuertricks von Unternehmen entgehen Bund und Ländern jährlich Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesrechnungshof in einem am Mittwoch veröffentlichten Sonderbericht über systematischen Umsatzsteuerbetrug und Steuerumgehung.
»Besorgnis
erregenden« Praktiken würden auch durch gesetzliche Regelungen ermöglicht,
sagte Rechnungshof-Präsident Dieter Engels in Bonn. Sie machten »Schlupflöcher«
und Missstände möglich. Offenkundige gesetzliche Lücken seien daher dringend
zu schließen und Kontrollmechanismen zu stärken.
Die Prüfer der obersten deutschen Finanzkontrollbehörde verwiesen vor allem
auf »Karussell-Betrug«. Dabei werden innerhalb der EU Scheinfirmen eingesetzt.
Waren werden von einem deutschen Unternehmer über eine Kette von
Vertragspartnern und Scheinfirmen in anderen EU-Ländern letztlich wieder an
diesen zurückgeliefert. Die Scheinfirmen führen die von ihren Abnehmern
erhaltene Umsatzsteuer nicht ans Finanzamt ab. Sie verwenden sie, um den
Warenpreis zu ermäßigen und so Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Typische Fälle
seien Anbieter von Mobiltelefonen oder Computerteilen. Für solchen
Karussell-Betrug habe die Öffnung des Binnenmarkts 1993 mit dem Wegfall von
Grenzkontrollen Tür und Tor geöffnet, sagte ein Prüfer.
Allein die Steuerausfälle aus solchen Geschäften seien auf zwölf Milliarden
Euro im Jahr zu beziffern, sagte Engels.
Im Baugewerbe gebe es Schattenwirtschaft und »Kettenbetrug«. Bauunternehmen
schalteten gezielt mehrstufige Subunternehmerketten ein. Damit werde
verschleiert, dass die mit der tatsächlichen Bauausführung beauftragten »Kolonnenschieber«
und Subunternehmer der unteren Ebenen der Betrugskette weder Steuern noch
Sozialabgaben zahlten.
Dabei herrscht laut Rechnungshof »organisierte Kriminalität« mit einem »hohen
ausländischen Anteil«. Das sei »einträglich wie das Drogengeschäft, nur
weniger risikoreich«. Bei knappen personellen Kapazitäten könnten die Finanzämter
keine effektiven Kontrollen von Baustellen gewährleisten. (dpa)