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12.02.2005
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| Inland |
| Mag Wompel |
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| Sind wir denn blöd? |
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| Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
bedeutet nicht nur eine dramatische Verschlechterung gegenüber dem alten
BAT. Er wird uns auch noch als »Jahrhundertreform« verkauft |
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Eigentlich sollte es nicht so schonungslos und brutal auf den
Tisch. Aber angesichts des am Mittwoch erfolgten Begräbnisses des
Bundesangestelltentarifes (BAT) muß es doch ausgesprochen werden: Wir,
alle Gewerkschaftsmitglieder, werden für blöd gehalten und verkauft.
Nein, nicht nur von Politikern und Wirtschaftsvertretern, das sowieso. Die
Rede ist – ausnahmsweise – von »unseren« Verhandlungsführern und
Interessenvertretern aus den Gewerkschaftsspitzen. Dies natürlich auch
nicht erst seit gestern, aber auch sie läßt der bisherige Erfolg immer
dreister werden.
Wie sonst ist zu erklären, daß man uns – auch angesichts der neuen
Tarifregelungen zwischen Bund, Kommunen und Gewerkschaft ver.di – noch
mit Begriffen wie »Modernisierung« und »Reform« kommt? Daß man eine
Arbeitszeitflexibilisierung zwischen sechs und 20 Uhr – ohne Überstundenzuschläge
– als (Zeit-)Souveränität verkauft? Allerdings hat kaum einer der
direkt betroffenen 2,3 Millionen Beschäftigten in Bund und Kommunen in
den vergangenen zwei Jahre erfahren, was da über sie verhandelt wird.
Deshalb wohl glaubt der ver.di-Vorstand, daß wir nicht durchschauen, daß
die Finanzlage der öffentlichen Hand Vorrang hat vor unseren Arbeits- und
Lebensbedingungen.
Beredtes ver.di-Eigenlob
Wer wie ver.di erst widerstandslos hinnimmt, daß die Arbeitszeit von
Beamten und Landesangestellten verlängert wird, damit die Aufgabe des
K.o.-Kriteriums »Arbeitszeitverlängerung« für Bund und Gemeinden begründet
um dann auf Streiks zu hoffen, weil diese durch freiwillige
Friedenspflicht selbst in kampfstarken Bereichen kampflos hingenommene
Verschlechterung für Landesangestellte nun eine Verbesserung bedeutet –
der muß uns für blöd halten. Wer behauptet, durch neue
Niedriglohntarife Auslagerungen und Privatisierungen verhindern zu wollen,
dürfte uns ebenfalls nicht ernst nehmen.
Diese Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen, doch wir werden nicht
nur für blöd gehalten und verkauft, wir werden zudem dreist belogen. So
im aktuellen Beispiel des Jubel-Flugblatts von ver.di: »Tarifreform
geschafft – Nullrunde verhindert!«. Da wird die »zusätzliche
leistungsorientierte Bezahlung« als Errungenschaft verkauft, obwohl sie
nicht zusätzlich, sondern aus Abzügen an Weihnachts- und Urlaubsgeld
finanziert wird, obwohl Leistungsorientierung nicht der vielbeschworenen
Gerechtigkeit, sondern der willkürlichen Lohndiskriminierung von Frauen,
Migranten und Querdenkern dient, wie viele internationale Erfahrungen
zeigen. Da wird die »Sicherung der Besitzstände« bejubelt, obwohl sie
nur für bestimmte Personengruppen und nur vorläufig gilt, vielen aber
Reallohnverluste, längere und »flexiblere« Arbeitszeiten beschert, für
alle den Wegfall von Orts- und Sozialzuschlägen und für einige sogar die
Kürzung der Lohnfortzahlung bedeutet. Da ist zudem von der geretteten Unkündbarkeit
die Rede – neuen Öffnungsklauseln für betriebsbedingte Kündigungen
zum Trotz –, von der Teilnahme an der »allgemeinen
Einkommensentwicklung« durch die Einmalzahlungen von 300 Euro, von »vertretbaren«
Abstrichen und »vertretbaren Kompromissen«.
Die dreisteste Lüge in diesem Werbeblatt besteht angesichts der
Arbeitszeitverlängerung im Westen und den Öffnungsklauseln in den
Kommunen in der Behauptung, »ver.di hat damit ihre ablehnende Haltung
gegenüber längeren Arbeitszeiten nicht aufgegeben«. Und am Ende des
Flugblattes findet sich ein Vordruck für die Beitrittserklärung, gekrönt
mit der Aufforderung »Mach dich stark – werde Mitglied! Für die
Sicherung unserer Tarifverträge!«
Es sollte uns dabei weder beruhigen noch aus der Pflicht entlassen, daß
auch die Verhandlungsführer bei der »Tarifreform« ganz offensichtlich
nicht alle beisammen hatten. Wie sonst wäre zu erklären, daß eine ganze
Bundestarifkommission glaubt, den Flächentarif für den öffentlichen
Dienst retten zu können, wo der doch vor lauter Öffnungsklauseln und
Kleingedrucktem jeden Schweizer Käse neidisch machen würde? Und wie ist
jemand zu bezeichnen, der sich durch eine Meistbegünstigungsklausel
knebelt?
Gegenwehr bitter nötig
Doch ehe wir – die Mitglieder und damit wortwörtlich die Basis dieser
Gewerkschaften – nun anklagend auf die Verhandlungsführer weisen: Wer
seine Interessen bequem zu delegieren glaubt, ist selbst schuld. Wir sind
wirklich blöd.
Im öffentlichen Dienst arbeiten direkt mehr als drei und indirekt weitere
vier Millionen Menschen. BAT war bisher für sie ein Mindeststandard, wenn
auch ein immer schlechterer. Dieser neue Abschluß bedeutet daher nicht
nur die existentielle Bedrohung der Dienstleistungsgewerkschaft. Es ist
ein Leitabschluß, der alle nachfolgenden Tarifverhandlungen belasten und
damit die gesamte Gewerkschaftsbewegung nachhaltig behindern wird. Die
richtungsweisenden Konsequenzen aus dem Tod des BAT hat bereits die
ver.di-Betriebsgruppe im Knappschaftskrankenhaus Sulzbach gezogen: »Wer
nicht will, daß es immer weiter bergab geht, wer Gerechtigkeit und
Solidarität will, der darf damit nicht andere Menschen beauftragen, der
muß kämpfen.«
* Unsere Autorin ist Redakteurin von LabourNet Germany |
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