> attac- Rheinisch Bergischer Kreis
>
> Pressemitteilung - Bergisch Gladbach, 2.2.2003
> des attac Arbeitskreises "Cross-Border-Leasing" attac-
Rheinisch
> bergischer Kreis
>
>
Unklare Geschäfte mit Bergisch Gladbacher Kläranlage
>
> Die Regionalgruppe attac im Rheinisch Bergischen Kreis warnt vor
den unabschätzbaren Risiken der Cross-Border-Leasing-Geschäfte.
Aktueller Anlass sind die Pläne der Stadt Bergisch
Gladbach das kommunale Abwassernetz an US-amerikanische
Investoren für eine Zeit zwischen 30 und 100 Jahre zu
verpachten und zurück zu mieten. Mit diesem Deal sind
Steuervorteile verbunden, die einmalig Geld in die Stadtkasse spülen
sollen.
Tomás M. Santillán, Sprecher von attac Rheinisch Bergischer Kreis:
"Diese dubiosen Geschäfte bergen große Gefahren für die
kommunale Mitbestimmung, die Aufrechterhaltung der
Daseinsvorsorge und Umweltschutz-Standards. Es handelt sich um
die Ausnutzung von Steuertricks am Rande der Legalität.
Die Auslieferung kommunaler Einrichtungen an US-Investoren
muss unterbunden werden!"
Am 6. Februar 2003 tagt der zuständige Ausschuss für für Umwelt,
Infrastruktur & Verkehr Bergisch Gladbach zum Thema
Cross-Border-Leasing im Rathaus Bensberg, Ratssaal ab
17.00 Uhr. Dort soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit über
den geplanten Leasing-Deal beraten werden. Die Stadtverwaltung
behauptet in ihrer Vorlage, die Risiken seien beherrschbar;
d.h. Vertragskündigungen mit Zuzahlungen könnten vermieden werden.
Allerdings werde diese Verträge nicht offengelegt und unter
Ausschluss der
Öffentlichkeit im Hinterzimmern vorbereitet und ausgehandelt.
Selbst die ehrenamtlichen Stadtverordneten sehen sich einem
komplizierten, riesigen und in englischer Juristensprache
abgefassten internationalen Vertragswerk gegenüber, welches sie
kaum verstehen können.
Mit dem Beschluss im Ausschuss und im Rat darf die Verwaltung den Deal
umsetzen und einen Anwalt beauftragen einen US-Investor zu finden und
einen Vertrag zu arrangieren. Ein übliches Verfahren, was in
diesem Fall aber als riskanter Blankoscheck erscheint. Zu
groß sind die finanziellen und juristischen Unwägbarkeiten.
Selbst wenn der von dem Anwalt arrangierte Vertrag nicht
zustande kommt, hat der beauftragte Anwalt schon einen
Schadenersatzanspruch von über 1 Millionen Euro, die dann in jedem
Fall
fällig sein werden, ohne dass die Stadt eine Gegenleistung dafür
bekommt.
Die Bürger müssten dann ohne weiteres Mitspracherecht zusehen, wie
über das Abwassersystem, das sie mit ihren Gebühren
bezahlen, über kurz oder lang der US-Investor bestimmen
wird. Der wird nach privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten
handeln und vor saftigen Gebührenerhöhungen nicht zurückschrecken.
Auch der Umweltschutz bleibt dann auf der Strecke.
Immer mehr Städte in Nordrhein-Westfalen entdecken zur
Sanierung der Haushalte das Instrument "Cross-Border-Leasing":
Kommunale Klärwerke, Kanalnetze, Straßenbahnen, Messehallen,
ja sogar Schulen, werden dabei an US-Investoren verpachtet und
zurück gemietet. Dabei entstehen den Investoren
in den USA Steuervorteile, von denen die Städte einen Anteil als
"Barwertvorteil" erhalten. Bundesweit wurden bislang etwa
150 solcher Transaktionen getätigt.
Der Rat von Bergisch Gladbach beabsichtigt, das Abwassersystem im
Werte von über 200 Millionen Euro in die Hände eines
US-Investors zu legen und dafür eine einmalige Auszahlung von
nur 7 Millionen Euro zu erhalten.
Das Bergisch Gladbacher Kanalnetz soll für Jahrzehnte verpachtet
werden.
Der US-Investor erhält damit eigentumsgleiche Rechte. Doch alle
Risiken und Pflichten, wie Instandhaltung und Betriebskosten
verbleiben bei der Stadt und muss von Ihren Bürgern und Bürgern
getragen werden, ohne darüber mitbestimmen zu können. So kann
der US-Investor für beschädigte Teile der Anlage; welche nicht
wiedererrichtet werden können von der Stadt > Schadenersatz
verlangen. Da die USA als Gerichtsstand gewählt wird,
unterliegt der Deal amerikanischem Recht. Kommunale Mitwirkungsmöglichkeiten
werden unterlaufen. Die Rechtslage ist strittig oder zumindest dubios
und undurchsichtig. Mit so langfristigen Verträgen werden wir
erpressbar, dann könnten US-Firmen entscheiden, wie groß oder
umweltfreundlich das
Kanalnetz in 30 Jahren sein soll. Notwendige Anpassungen der
Stadtplanung an veränderte Bedingen würden erschwert oder unmöglich,
die Alternative, bessere Lösungen zu finden, wäre aufgegeben.
Ein weiterer Pferdefuß: Die US-Rechtslage und die angepriesenen
US-Steuervorteile sollen demnächst geändert werden, so dass für die
abgeschlossenen Verträge durch die Stadt später doch noch Steuern an
die
USA gezahlt werden könnten. Damit würde sich der
"Barwertvorteil" in Zwangsjacken verwandeln, für die
auch noch unsere Kinder und Enkel für Jahrzehnte bezahlen müssten.
Für attac ist klar: Leasing-Geschäfte, also der Quasi-Verkauf von
öffentlichen Eigentum für ein "Linsengericht"
(1.Mos.25,29-34) stellen den Ausverkauf von vitalen
Zukunftsrechten der Bürgerinnen und Bürger dar.
Bedeuten für die Zukunft verschärfte Notlagen der Gemeinde-Haushalte
und sind deshalb zur Sanierung der kommunalen Haushalte
untauglich.
Solche "Geschäfte" müssen aus Gründen der Daseinsvorsorge
unterbunden werden.
Bürgerinitiave gegen "Cross-Border-Leasing"
attac ruft die Bürger und Bürgerinnen auf, zu Ausschusssitzung am
Donnerstag, den 6. Februar zu erscheinen um Öffentlichkeit
herzustellen, sich gegen dieses Vorhaben auszusprechen und sich
der Bürgerinitiative gegen Cross-Border-Leasing in
Bergisch Gladbach anzuschließen.
Das nächste Treffen des AK "Cross-Border-Leasing" ist am
Dienstag, 18. Februar, altes Arbeitsamt, Hauptstr. 310, Bergisch
Gladbach, ab 19 Uhr.
Kontakt:
attac - Rheinisch Bergischer Kreis
c/o Tomás M. Santillán
Schubertstr.1
51427 Bergisch Gladbach
Tel.: 02204-22073
Fax: 02204-609313
Mail: info@attac-gl.de

|