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Bayern geht voran: 42-Stunden-Woche beschlossen
Bayern hat am Mittwoch als erstes Bundesland die Konsequenzen aus der Kündigung des Arbeitszeittarifvertrages für den öffentlichen Dienst gezogen. Im Freistaat sollen noch in diesem Jahr alle Staatsbediensteten 42 Stunden in der Woche arbeitet. Mehrarbeit ab 1. September
Kündigung am 1. Mai wirksam Die Länder hatten ihre Kündigung der einheitlichen Arbeitszeitregelungen in der vergangenen Woche mit der Forderung nach einer auf 42 Wochenstunden verlängerten Arbeitszeit verbunden. Die Kündigung wird zum 1. Mai wirksam. Derzeit liegt die Arbeitszeit im Westen bei 38,5 Stunden und im Osten bei 40 Stunden. Weihnachts- und Urlaubsgeld in Gefahr Unterdessen droht die Kündigung zu einer Belastung für die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) zu werden. TdL-Geschäftsführer Ulrich Rieger machte deutlich, dass die Länder bis zu 20 Prozent des Einkommens von der Leistung abhängig und zudem flexible Regelungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeldes wollen. "Wir fordern, dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld der Angestellten im öffentlichen Dienst deutlich abgesenkt werden kann, wenn bestimmte Regionen nicht mehr in der Lage sind, diese Sonderzahlungen zu leisten", sagte Rieger der Zeitung "Die Welt". Weniger Lohn für Leistungsschwache Bei einer Leistungsbezahlung dürfe aber die bisherige Gesamtlohnsumme nicht überschritten werden. Ferner sollte leistungsschwachen Angestellten das Gehalt gekürzt werden können, so Rieger. Eine leistungsgerechte Bezahlung mit Prämien und Zulagen war auch Teil der seit langem laufenden Gespräche über eine grundlegende Reform des öffentlichen Tarifrechts. Dem Vernehmen nach bestand darüber im Grundsatz Einigkeit. Nach der Kündigung ist jetzt offen, wie es mit der Tarifreform weitergeht.
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