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Arbeitslosengeld
II und Sozialhilfe um 19 Prozent zu niedrig Paritätischer Wohlfahrtsverband wirft Bundesregierung
geschönten Umgang mit Statistik vor Der
Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) wirft der Bundesregierung bei
der Berechnung des Regelsatzes von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld
II einen manipulativen und unseriösen Umgang mit den
statistischen Grundlagen vor. Ziel sei es allein gewesen, die Ansprüche
der Hilfsbedürftigen klein zu rechnen, kritisierte der Verband
am Montag in der Berliner Bundespressekonferenz. Sozialhilfe,
Sozialgeld und Arbeitslosengeld II seien um fast ein Fünftel
zu niedrig bemessen, um die 4,6 Millionen Betroffenen vor Armut
zu schützen. Der
Paritätische Wohlfahrtsverband fordert eine Erhöhung der Sozialhilfe
und des Arbeitslosengeldes II um 19 Prozent. Der von Januar
2005 an geltende Sozialhilferegelsatz müsse von 345 Euro auf
412 Euro angehoben werden. Der in den neuen Bundesländern geltende
Regelsatz von 331 Euro solle zudem dem Westniveau angeglichen
werden. Der
Verband legte mit einer Expertise ausführliches Zahlenmaterial vor,
mit dem er seine Vorwürfe gegenüber der Bundesregierung detailliert
begründet. „Wir
brauchen Regelsätze, die ein Leben ohne Armut ermöglichen“, betonte
Barbara Stolterfoht. „Was wir haben, sind Regelsätze, die Armut
festschreiben und verschärfen.“ Schulkinder bekämen nach den
neuen Regelsätzen künftig monatlich für Schulmaterialien beispielsweise
nur 1,33 Euro, für Spielzeug und Hobbyartikel stünden
1,56 Euro zur Verfügung, erklärte die Verbandsvorsitzende. „Wer
glaubt, damit könne man auskommen, ist lebensfremd.“ Anders
als von der Bundesregierung behauptet habe die große Mehrheit
der künftigen Arbeitslosengeld II-Bezieher künftig nicht mehr
Geld zur Verfügung, sagte Verbandsvorsitzende Barbara Stolterfoht.
Insbesondere Kinder im Alter von acht bis 14 Jahren und Jugendliche
über 14 Jahren gehörten zu den Verlierern der neuen Regelsatzverordnung.
Sie müssten Kürzungen von 10,5 und 12,5 Prozent
in Kauf nehmen. Dr.
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des DPWV, wies darauf hin,
dass die Zahl der auf Sozialhilfeniveau lebenden Kinder durch Hartz
IV im Laufe des Jahres 2005 von jetzt 1,1 Millionen auf über 1,5
Millionen steigen werde, wenn es nicht gelinge, die Betroffenen Haushalte
zügig in Arbeit zu bringen. Damit wäre jedes zehnte Kind in
Deutschland unterhalb der Armutsschwelle. Schneider bezeichnete
die Regelsatzverordnung als „Dokument der Ausgrenzung“.
Er forderte, der besondere Bedarf von Kindern und Jugendlichen
müsse untersucht werden. Der
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes forderte
zudem eine öffentliche Debatte über die Höhe des Sozialhilferegelsatzes.
Angesichts seiner enormen Bedeutung müsse seine
Festlegung in die Kompetenz des Gesetzgebers fallen und dürfe
nicht weiterhin in Hinterzimmern von Ministerien bestimmt werden.
Schneider: „Der Sozialhilferegelsatz hat eine zentrale Bedeutung:
Über die Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld II hinaus ist
er unter anderem auch Bemessungsgrundlage für die Grundsicherung,
Pfändungsfreigrenzen und die Höhe der Steuerfreibeträge.“ (Die
Expertise des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – erstellt von Dr. Rudolf Martens
– und die Statements von Stolterfoht und Schneider können von der Homepage
www.paritaet.org
unter der Rubrik Aktuelles herunter geladen werden. Die
Broschüre kann zudem bestellt werden unter Tel.: 030/246 36 414 oder info@paritaet.org) Berlin,
20. Dezember 2004 Ansprechpartner:
Dr. Ulrich Schneider, Tel.: 030/246 36 302 oder
Ulrike Bauer, Tel.: 030/246 36 304
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