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Junge Welt 07.02.2005
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| Inland |
| Anna Perlstein |
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| Votum für Transparenz |
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| Verwaltungsgerichtsurteil gegen Geheimniskrämerei
privatisierter Kommunalbetriebe |
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Im Zuge der Privatisierungswelle sind in den letzten Jahren in
vielen Städten und Gemeinden öffentliche Betriebe wie beispielsweise
kommunale Versorgungsunternehmen in Aktiengesellschaften (AG) oder
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) umgewandelt worden. Selbst
wenn dabei alle Gesellschaftsanteile in kommunalem Besitz geblieben sind,
hatten solche »Organisationsprivatisierungen« für die Bürger eine
fatale Folge: Wichtige Entscheidungen wurden seither hinter verschlossenen
Türen gefällt. Denn das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz schreiben vor,
daß Aufsichtsratssitzungen stets nichtöffentlich sind, auch wenn es sich
um städtische AG oder GmbH handelt. Zudem sind die Stadt- und Gemeinderäte,
die in diesen Gremien die Interessen der Bürger wahrnehmen sollen, an die
Geheimhaltungspflicht gebunden. Kritiker sprechen daher schon lange von
einer für die Bürger unzumutbaren Mauschelei und Geheimpolitik.
Damit könnte bald Schluß sein, denn das Verwaltungsgericht Regensburg
hat am vergangenen Mittwoch als erstes Gericht die Transparenz der
Entscheidungen für wichtiger erachtet. Damit stellte es sich gegen die
bisher herrschende Meinung und folgte einer Argumentation, die vereinzelt
schon unter Fachjuristen vertreten wurde, beispielsweise von
Gesellschaftsrechtler Prof. Dr. Holger Altmeppen. Das Regensburger Urteil
hat daher bundesweite Bedeutung, auch wenn es unmittelbar nur einen
Vorgang im bayerischen Passau betrifft.
Dort hatte die hauptsächlich in Bayern aktive Ökologisch-Demokratische
Partei (ödp), eine eher konservativ-kirchlich orientierte Umweltpartei,
ein Bürgerbegehren mit dem Titel »Bürgerbeteiligung statt geheimer
Rathauspolitik« initiiert. Hintergrund ist die Tatsache, daß in Passau
die Stadtwerke (also der örtliche Strom- und Gasversorger und Betreiber
des öffentlichen Personennahverkehrs) in eine GmbH umgewandelt worden
sind, deren einziger Gesellschafter die Stadt Passau ist. Zudem gibt es
weitere hundertprozentige städtische Tochtergesellschaften für den
sozialen Wohnungsbau, für die Verwertung städtischer Grundstücke und für
kulturelle Veranstaltungen. Während früher für Entscheidungen in diesen
Bereichen der Stadtrat zuständig war und es hierzu öffentliche Sitzungen
gab, wurden nach der Umwandlung in GmbH Aufsichtsräte gebildet, die
geheim tagen. Dasselbe geschah in den letzten Jahren tausendfach in vielen
großen und kleinen Städten und Gemeinden, denn GmbH-Gründungen bringen
den finanziell klammen Kommunen steuerliche Vorteile. Der Preis dafür ist
aber die fehlende Transparenz der Entscheidungen.
Hiergegen wandte sich in Passau das Bürgerbegehren mit dem Ziel, die Öffentlichkeit
der Sitzungen herzustellen und die Geheimhaltungspflicht für die Stadträte
aufzuheben. Obwohl dafür die notwendige Zahl von Unterschriften vorgelegt
wurde, weigerte sich die Stadt, den als nächsten Schritt vorgeschriebenen
Bürgerentscheid durchzuführen. Als Argument gab der von der CSU
dominierte Stadtrat an, der Inhalt des Bürgerbegehrens verstoße gegen
das GmbH-Gesetz, das als Bundesrecht zwingend von kommunalen GmbH
anzuwenden sei.
Dies sah das von der ödp angerufene Verwaltungsgericht Regensburg ganz
anders. Vizepräsident Dr. Hans Korber erklärte am Mittwoch in der mündlichen
Urteilsbegründung: »Das Bürgerbegehren ist zuzulassen, weil es nicht
auf ein rechtswidriges Ziel gerichtet ist. Die Organe der kommunalen GmbH
geben rechtlich zwar eigenes, faktisch aber das Geld der Bürger aus. Das
übertriebene Abschotten der Aufsichtsratstätigkeit kann bei Bürgerinnen
und Bürgern zu Mutmaßungen, Verdächtigungen und Argwohn führen. Bürger
wollen beispielsweise wissen, wie die Gas-, Strom-, Wasser-, Bus- und
Badpreise zustande kommen, warum eine Buslinie eingestellt wird, wie eine
Freifläche entwickelt wird und wie hoch eine kommunale GmbH verschuldet
ist. Geheimniskrämerei erzeugt Mißtrauen. Demokratie erfordert
Transparenz der Entscheidungen.«
Die ödp bezeichnete in einer Presseerklärung das Urteil als »Meilenstein«
mit weitreichender Bedeutung. Denn es gehe um die grundsätzliche Frage,
wie weit die Politik privatisiert und der Kontrolle durch Bürger und
Medien entzogen werden dürfe. So werde diese neue Rechtsprechung etwa bei
der beabsichtigten Privatisierung kommunaler Krankenhäuser von großer
Bedeutung sein. Die Bürger könnten jetzt frühzeitig über drohende
Verschlechterungen bei der Gesundheitsversorgung informiert werden und müßten
sich nicht mehr vor vollendete Tatsachen stellen lassen. Daher werde die
ödp nun in zahlreichen Städten gleichlautende Anträge auf mehr
Transparenz einbringen.
Gerade weil die Problematik überall dieselbe ist und nicht auf einzelne
Orte oder Regionen beschränkt bleibt, dürfte das noch nicht rechtskräftige
Regensburger Urteil nicht das letzte Wort sein. Es ist anzunehmen, daß
betroffene Städte versuchen werden, eine höchstrichterliche Klärung
herbeizuführen, denn der Bundestag ist bisher in dieser Frage völlig untätig
geblieben. |
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