In Hamburg werden jetzt die ersten Zwangsumzüge wegen »überhöhter
Mietkosten« für ALG-II-Bezieher durchgesetzt. Wie am Wochenende
bekannt wurde, hat die ARGE (Arbeitsgemeinschaft SGB II aus Arbeits- und
Sozialamt) erstmalig 250 Arbeitslose aufgefordert, sich bis Ende August
eine neue Bleibe zu suchen. Das seien Fälle, so ARGE-Sprecher Uwe
Ihnen, wo sich Hilfebedürftigkeit vor allem aus »zu hohen Wohnkosten«
ableite. Zwangsumzüge drohen ALG-II-Beziehern nach »Hartz IV« dann,
wenn Mietkosten als »nicht angemessen« eingestuft werden. Die
Festlegung der jeweiligen Grenzen wird den einzelnen Kommunen überlassen,
die als Leistungsträger auftreten. Hamburg kündigte bereits an,
weitere Personen ab dem 1. Juli anzuschreiben. Diese müssen sich dann
bis zum 1. Januar 2006 eine billigere Wohnung suchen. Gelingt ihnen das
nicht, wird nur noch ein Teil der Mietkosten als Zuschuß gewährt.
Nach Angaben des DGB lag die Zuschußhöhe (für Miete und
Heizkosten) für die etwa 100500 Hamburger Bedarfsgemeinschaften bis
jetzt bei etwa 328 Euro. Doch vielfach sind Zuschüsse höher,
angesichts der teuren Hamburger Wohnungen. Maximal 45 Quadratmeter und
318 Euro für Miet- und Heizkosten soll nunmehr einem einzelnen
ALG-II-Bezieher in Hamburg noch zustehen. Für zwei Personen liegt die
Grenze bei 409 Euro, im Vierpersonenhaushalt sind es 576 Euro (mit einer
maximalen Wohngröße von 85 Quadratmetern). Bisher hatten die zuständigen
Behörden in vielen Orten, so auch in Hamburg, auf die Durchsetzung »angemessener
Mietkosten« verzichtet, um so den Unmut bei der Einführung von »Hartz
IV« nicht auf die Spitze zu treiben. Im zweiten Halbjahr verändert
sich nun diese Praxis. »Angemessenheit« soll brachial durchgesetzt
werden, wobei sich die Behörden auf kommunale Mietspiegel berufen.
Kritisch sehen die Gewerkschaften und Mietervereine die nun veränderte
Praxis. So kritisierte Hamburgs DGB-Chef Erhard Pumm gegenüber jW, daß
bis jetzt keine bundeseinheitliche Regelung zur Übernahme von
Mietkosten geschaffen worden sei. Bei der Betrachtung der Mietzuschüsse
seien nicht nur die zu erwartenden Ersparnisse zu berücksichtigen,
sondern ebenfalls die sozialen und wirtschaftlichen Nachteile für
Betroffene. Es könne nicht angehen, wenn nun Schulkinder gezwungen wären,
die Schule zu wechseln. Pumm forderte Härtefallregelungen auch für ältere
Arbeitslose.
Der Verein »Mieter helfen Mieter« wies darauf hin, daß es
Wohnungen zu »Hartz-IV«-Preisen in der Hansestadt kaum gäbe. Selbst
im sozialen Wohnungsbau lägen Einstiegsmieten höher. Nun seien Verdrängungsprozesse
zu befürchten, bei denen Arbeitslose an die Peripherie der Städte in
sogenannte soziale Problemstadtteile, wie es in Hamburg Billstedt oder
Wilhelmsburg sind, gedrängt würden. Experten monieren zudem, daß bei
der Festlegung der neuen Richtwerte Mietspiegelwerte von 1998 übernommen
werden. Dies aber ginge an der Realität gestiegener Mietkosten vorbei.
Erst jüngst hatte die Bausparkasse auf knapper werdenden Mietraum in
Hamburg verwiesen, was die Mietpreise nach oben dränge.
Wie viele ALG-II-Empfänger ab Juli in Hamburg von Zwangsumzügen
betroffen sind, konnte der ARGE-Sprecher Ihnen nicht sagen. Der Deutsche
Mieterbund rechnet bundesweit mit 100000 Zwangsumzügen.
* Tips bei Zwangsumzügen gibt eine Broschüre, die in den DGB-Geschäftsstellen
abzufordern ist: »Unterkunftskosten bei Hartz IV: Mein gutes Recht«