Ob diese Kritik
gerechtfertigt ist, darüber streiten seit Tagen die Experten.
Offensichtlich falsch ist die These, Geringverdiener zahlt bei
Kirchhof genausoviel wie Gutbetuchte. Zwar hat sein Modell einen
einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent im Gegensatz zum heutigen
System mit Sätzen zwischen 15 und 42 Prozent. Aber trotz dieses
„flat tax” genannten Einheitstarifs zahlen Reiche mehr: Wer 100.000
Euro zu versteuern hat, muß 25.000 Euro bezahlen, wer 10.000 Euro
deklariert, führt nur 2500 Euro ab. Hinzu kommt: Der Freibetrag von
8000 Euro für jeden Erwachsenen und jedes Kind sowie eine
Vereinfachungspauschale von 2000 Euro sorgen gerade bei
Geringverdienern für Entlastung. Die durchschnittlichen Steuersätze
liegen damit niedriger als 25 Prozent (siehe Grafik).
Bisher liebgewordene
Steuervergünstigungen fallen dafür bei Kirchhofs Steuermodell weg:
keine Entfernungspauschale, keine steuerfreien Sonntags- und
Nachtzuschläge, kein Sparerfreibetrag mehr. Gutverdienende
Abschreibungskünstler werden sich vor allem ärgern über die
Abschaffung steuerfreier Aktiengewinne nach einem Jahr und die
Einschränkung der Abziehbarkeit von Aufwendungen bei vermieteten
Immobilien.
Reiche profitieren
Paul Kirchhof dreht daher den
Spieß herum und behauptet, daß die Reichen in seinem Modell belastet
würden, weil sie im Vergleich zu heute nicht mehr von den
Steuervergünstigungen profitierten. Belege für diese These liefert
er allerdings nicht und bleibt damit angreifbar. Dieser Zeitung
versprochene Musterrechnungen legte er nicht vor. Die Frankfurter
Allgemeine Sonntagszeitung ließ daher die Steuerexperten der Datev
nachrechnen (siehe Rechenbeispiele rechts). Das Ergebnis: Fast alle
profitieren von dem Steuermodell, auch die Reichen.
Auch das renommierte Deutsche
Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin findet keine
Bestätigung für Kirchhofs These. Es hat sein Modell nachgerechnet.
„Nach unseren Analysen werden die Reichen am stärksten entlastet”,
erklärt Stefan Bach, Steuerexperte des DIW. „Und das nicht nur
absolut, sondern auch relativ zum Einkommen, das heißt, die
Einkommensverteilung wird ungleicher” (siehe Tabelle). Denn die
Gutverdiener setzten in der Summe weniger ab, als viele glauben. Und
leiden so auch nicht so stark unter der von Kirchhof geplanten
Abschaffung der Vergünstigungen, sondern profitieren von deutlich
sinkenden Steuersätzen.
Tatsächlichen Grad des
„Armrechnens” festgestellt
Um zu diesem Ergebnis zu
kommen, hat Bach repräsentative Daten aus den Steuererklärungen 1995
und 1998 ausgewertet - neuere Angaben gibt es aus der
Steuerstatistik nicht. Er hat sie mit anderen statistischen
Informationen auf 2005 fortgeschrieben. Damit kann er abschätzen,
wie stark sich die Vermögenden tatsächlich durch Steuersparmodelle
und Steuervergünstigungen arm rechnen.
Zahlen des Statistischen
Bundesamtes untermauern Bachs Resultate. Das zeigt sich etwa bei
Aufwendungen für die vermietete Immobilie, ein beliebter Weg,
Steuern zu sparen: Seit Jahrzehnten machen die Bürger für diese
Immobilien mehr Ausgaben als Einnahmen geltend und senken so ihre
Steuerlast. Die statistischen Daten belegen, daß jetzt hier deutlich
weniger abgesetzt wird als früher. 1998 wurden noch Kosten von 35,8
Milliarden Euro deklariert, 2001 aber nur noch 23,4 Milliarden,
während die Einnahmen mit etwa 20 Milliarden Euro stagnierten.
Seitdem sei der Trend stabil geblieben, sagen Experten. Ein Grund:
Der Bundesfinanzhof verlangt in seinen Urteilen, daß auf lange Sicht
die Einnahmen aus Vermietung die Ausgaben übersteigen müssen.
„Vorteile haben sich
massiv verringert”
„Die Möglichkeiten der
steuerlichen Absetzbarkeit sind in den vergangenen Jahren stark
gesunken”, betont auch Winfried Fuest, Steuerexperte des Instituts
der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. „Die Vorteile aus
Steuersparmodellen wie geschlossenen Schiffs- oder Immobilienfonds
haben sich massiv verringert.” Fazit: „Abgesehen von einigen
Abschreibungskünstlern, gilt für die meisten Fälle: Hohe Einkommen
zahlen im bisherigen System auch hohe Steuern”, sagt DIW-Fachmann
Bach. Durch die Reform würden im Durchschnitt alle Einkommensgruppen
begünstigt (siehe Tabelle links). Die Zeche zahlt vor allem der
Staat in Form von hohen Steuerausfällen.
Benachteiligt werden eher
diejenigen, die nicht so viel verdienen, daß sie von der Senkung des
Steuersatzes stark profitieren, aber gleichzeitig viel abzusetzen
haben. Etwa ein Fernpendler mittleren Einkommens mit doppelter
Haushaltsführung und Eigenheimzulage. Oder Abschreibevirtuosen, die
bisher besonders viel für ihre vermietete Wohnung abgesetzt
haben.
Berechnungsgrundlagen:
Kilometerpauschale für 220 Tage im Jahr. Bei Aktienverkäufen
werden bei Kirchhof nur 10 Prozent des Erlöses besteuert. Annahme,
daß nur 40 Prozent der Mieteinnahmen steuerpflichtig und
Altersvorsorgeaufwendungen wie geltendes Recht teilweise steuerfrei
sind. Die Eigenheimzulage wird bei hohen Einkommen schon jetzt nicht
bezahlt. Der Grundfreibetrag ist im derzeitigen System in den
Steuertarif eingearbeitet und in der Rechnung nicht sichtbar. Der
Solizuschlag ist nicht berücksichtigt.
Quelle: Datev
Text: Frankfurter
Allgemeine Sonntagszeitung, 04.09.2005, Nr. 35 / Seite
53
Bildmaterial:
F.A.Z.