31,7 Milliarden Euro bei
Erwerbslosen, 0 Euro bei Banken, Vermögenden und Spitzenverdienern
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5.06.10
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Eine Analyse des „Sparpakets“ von Werner
Schulten
Nach den vorliegenden Plänen sollen 81,6
Milliarden Euro bis 2014 im Haushalt eingespart bzw. ihm zusätzlich
zugeführt werden. Im Eingangstext heißt es u.a. „Bei allen Maßnahmen
werden wir darauf achten, dass sie ausgewogen sind und einen sich
selbst tragenden Aufschwung unterstützen.“
Die Regierungsparteien begründen ihre Aussage
der Ausgewogenheit damit, dass im Sozialbereich „nur“ 37 % der
Gesamteinsparungen anfallen, obwohl der Sozialetat die Hälfte des
Gesamthaus-haltes ausmacht.
Bereits dieser Ansatz ist falsch. Diese
Behauptung wird bei solchen Gelegenheiten immer wieder wissentlich
falsch aufgestellt. Zieht man die rund 80 Milliarden Rentenzuschüsse
ab, so bleiben rund 20 % des Gesamtetats. Die Rentenzuschüsse können
gar nicht gekürzt werden, da sie Versicherungsleistungen betreffen
und haben in diesem Zusammenhang nichts im Sozialetat zu suchen.
Selbst wenn man übersehen will, dass
Sozialleistungen nur nach dem unbedingt Notwendigen gewährt werden,
also gar nicht gekürzt werden dürften, so wird dieser Etat rund
doppelt so hoch belastet wie sein Anteil am Gesamthaushalt ist.
Untersucht man die einzelnen Vorschläge genauer,
so stellt man fest, dass der Sozialbereich mehr als die Hälfte der
geplanten Maßnahmen trägt. Das sagt zwar noch nichts aus über
wirkliche Einsparungen, aber über die Belastungen von Erwerbslosen
und prekär Beschäftigten.
Das Sparpaket ist nicht nur unsozial, es ist
auch ökonomisch gesehen absolut dilettantisch. Luftbuchungen,
Nullsummenspiele und vage Absichtserklärungen wechseln sich ab mit
Maßnahmen, die zwar die Bürger, vor allem die Ärmeren treffen, aber
deren Einsparungen geringer sind als die durch sie verursachten
Schäden. So bleibt die Frage, ob außer einer weiteren massiven
Verabschiedung aus dem Sozialstaat auch nur ein Cent von den 81,6
Milliarden wirklich bleibt.
Wie zusammengeschustert das ganze Paket ist,
zeigt auch eine Position im Jahr 2014. Der Bedarf zur Einhaltung der
Schuldenbremse wurde trotz der Planung mit etlichen Milliarden aus
dem Kaffeesatz für 2014 nicht erreicht, so dass in diesem Jahr
kurzerhand eine Position „Globale Minderausgabe“ in Höhe von 5,6
Milliarden angesetzt wird.
Realistischer als der Entwurf wäre gewesen,
diese Position mehrfach zu verwenden. Nach dem Motto „Die Zeit
wird’s schon richten“
Die geplanten Maßnahmen im Einzelnen:
Abschaffung von Mitnahmeeffekten bei
Energiesteuervergünstigungen
Im Prinzip sinnvoll, aber es ist völlig unklar,
wie dies geschehen soll. Wenn allerdings der Strom aus Erneuerbaren
Energien künftig besteuert werden soll, ist das kontraproduktiv.
Dies ist bei der Ausrichtung der Regierung (siehe Kürzung der
Förderung bei Solarenergie) allerdings zu befürchten.
Ökologische Luftverkehrsabgabe
Eine längst fällige sinnvolle Abgabe. Wird von
der LINKEN seit langem gefordert.
Steuerlicher Ausgleich der
Kernenergiewirtschaft
Bis 2014 würden von den derzeit laufenden 17
KKWs 7 ihren Betrieb einstellen. Da für jedes Jahr die gleiche Summe
angesetzt ist, heißt dies, die Brennelementesteuer wird nur fällig
bei gleichzeitiger Zusage der Laufzeitverlängerung. Hierzu ist
jedoch eine Gesetzesänderung mit Zustimmung des Bundesrates
notwendig. Das ist nicht zu erwarten.
Nebenbei: Die Gewinne der KKWs bei einer
Laufzeitverlängerung wären um ein Vielfaches größer als die geplante
Steuer.
Bahndividende
Der Bahn 2 Milliarden für notwendige
Investitionen ins Schienennetz zu entziehen, bedeutet letztlich,
dass die gleiche Summe als Bundeszuschuss wieder zurückfließen muss,
will der Staat seinen Verpflichtungen nachkommen. Also ein reines
Nullsummenspiel. Alternativ ein Rückbau der Öffentlichen
Verkehrsstruktur oder Preiserhöhungen in dieser Größenordnung.
Beteiligung des Bankensektors an den
Kosten der Finanzkrise
Die sog. Bankenabgabe ist in Wirklichkeit eine
Bankenversicherung, die für den Fall weiterer Ausfälle von Banken
eingreifen soll. Nicht ein Cent hiervon fließt in den Haushalt,
sondern bleibt in einem Fonds, der nur für gefährdete Banken genutzt
werden darf, um bei künftigen durch Spekulationen verursachten
Krisen wenigsten teilweise an der Beseitigung der Folgen zu
beteiligen.
Das ist so, als würde man die Prämienzahlungen
der KFZ - Inhaber für die Haftpflichtversicherung als Beitrag dieser
zur Krisenbeseitigung bezeichnen.
Von der Finanztransaktionssteuer, die die
Regierung vollmundig angekündigt hat, hat sie sich auf nationaler
Ebene längst wieder verabschiedet. Eine europa- oder gar weltweite
Einführung ist sehr fraglich. Aber ohnehin handelt es sich bei
dieser Maßnahme nur um die „Bankenabgabe“.
Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im
Insolvenzverfahren
Kostet mehr als es bringt. Bedeutet, dass viele
kleine Unternehmen, besonders Handwerker auf ihren Forderungen
sitzen bleiben und dies nicht verkraften können. Somit weitere
Insolvenzen, Arbeitsplatzverluste und Einnahmenverluste bei Steuern
und Sozialabgaben. Dieses Privileg wurde mit Einführung des
Insolvenzrechtes genau aus diesem Grunde aufgegeben.
Selbst der rechtspolitische Sprecher der
FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt bezeichnet die
Wiedereinführung als schweren Fehler. Der Verband der
Insolvenzverwalter reagierte entsetzt. „Es ist wirklich unglaublich,
dass sich der Staat jetzt mit Hilfe von Insolvenzmasse sanieren
möchte. Er bedient sich bei denen, die ohnehin schon am Boden
liegen“, erklärte Vorstands-mitglied Angelika Amend. Und weiter:
„Die als Folge dieser Änderung des Insolvenzrechtes resultierenden
Arbeitsplatzverluste, Steuerausfälle und Mehrbelastungen für die
Sozialversiche-rungen überwiegen die erhofften Mehreinnahmen bei
weitem“.
Nach Einschätzung mehrerer Politiker benötigt
die Änderung die Zustimmung des Bundesrates. Mit dieser ist nicht zu
rechnen.
Ersatz Pflicht- durch
Ermessensleistungen (SGB II + SGB III)
Pflichtleistungen im SGB III
(Arbeitslosengeld I – Versicherungsleistungen)
Die Pflichtleistungen sind in § 3 Abs. 5 SGB III
beschrieben: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
sechs Monate nach Eintritt der Arbeitslosigkeit, Gründungszuschuss,
Eingliederungsgutschein für ältere Arbeitnehmer nach § 223 Abs. 1
Satz 2, Berufsausbildungsbeihilfe während einer erstmaligen
beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahme, Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des
Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses im
Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach § 61a,
Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb des
Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses,
besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Arbeitslosengeld
bei beruflicher Weiterbildung, Kurzarbeitergeld, Wintergeld und
Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen.
Eingliederungsmaßnahmen § 16 SGB II
• Leistungen des SGB III werden nach §
16 I SGB II grundsätzlich als Ermessensleistungen erbracht
• Ausnahme:
Pflichtleistungen des SGB III an
Behinderte bleiben auch nach SGB II Pflichtleistungen
Allgemeine Leistungen zur Förderung der Teilhabe
Behinderter am Arbeitsleben sind im SGB III und damit auch im SGB II
Ermessensleistungen
Besondere Leistungen (z.B. Berufsausbildung im
BBW, § 35 SGB IX) bleiben im SGB II Pflichtleistungen soweit ihre
Voraussetzungen vorliegen (Erstausbildung und Berufsvorbereitung
körperlich, psychisch beeinträchtigter und benachteiligter junger
Menschen)
Die Bundesagentur hat im vergangenen Jahr 2009
bei Ausgaben von insgesamt rund 48 Milliarden Euro 2, 517 Milliarden
Euro für die Teilhabe behinderter Menschen ausgegeben. Der größte
Anteil entfiel dabei mit 2, 332 Milliarden Euro auf
Pflichtleistungen der beruflichen Rehabilitation.
Allein in den Monaten Januar und Februar 2010
nahmen rund 119. 000 Menschen mit Behinderungen Maßnahmen der
beruflichen Rehabilitation in Anspruch. Setzt man diese Zahl in
Relation zur Arbeitslosenzahl schwerbehinderter Menschen, die im Mai
bei 167. 379 lag, sieht man, welch große Relevanz die Maßnahmen der
beruflichen Rehabilitation für den Personenkreis hat.
Grundsätzlich kann nicht davon ausgegangen
werden, dass 16 Milliarden € alleine dadurch eingespart werden, dass
Pflicht- in Ermessensentscheidungen umgewandelt werden. Einsparungen
durch Ermessen können nur dadurch bereits vorher geplant werden,
wenn die Budgetierung entsprechende Grenzen aufzeigt. Mit wirklichem
Ermessen hat dies allerdings überhaupt nichts zu tun.
Die richtige Bezeichnung wäre also: Kürzungen
oder Abschaffung von Leistungen zur Berufsausbildung und
Berufsvorbereitung körperlich, psychisch beeinträchtigter und
benach-teiligter junger Menschen im SGB II und Kürzungen oder
Abschaffung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung im SGB III.
Die Folge ist natürlich eine schlechtere
berufliche Ein- oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, mit
der Folge, dass mehr Menschen in ALG I oder II verbleiben. Letztlich
dürfte diese Maßnahme mehr kosten, als sie an Einsparungen bringt.
Auch nach bisherigen Einschätzungen aller Regierungen, sonst hätte
man niemals Arbeitsmarktförderung betrieben. Folglich muss sich die
schwarz/gelbe Regierung vom Prinzip des „Förderns“ verabschiedet
haben und glauben, dass nur „fordern“ im Kampf gegen die
Erwerbslosigkeit erfolgreich sei.
Abschaffung befr. Zuschlag ALG II
Eine schnell einführbare reale Maßnahme,
Erwerbslose noch schneller in den vollen „Genuss“ von Hartz IV zu
bringen.
Abschaffung Zuschuss an
Rentenversicherung bei ALG II
Ein typischer Fall von Augenwischerei, die aber
den Betroffenen weh tut. Mit der Begründung, das bisschen
Rentenbeitrag, was wir zahlen, bringt die Hartz IV – Betroffenen
doch sowieso nicht aus der Grundsicherung (Merkel). Zynischer geht
es kaum noch. Mit dem gleichen Argument könnte man den Regelsatz
komplett abschaffen und Lebensmittelgutscheine ausgeben. „Zur
Teilhabe am sozio-kulturellen Leben reicht der Regelsatz eh nicht.
Da können wir ihn auch einsparen.“
Für den Haushalt ist dies ein reines
Nullsummenspiel. Der Zuschuss für die Rentenkasse wird mittelfristig
um diesen Betrag erhöht werden müssen, da er zur Auszahlung der
laufenden Renten fehlt. Zusätzlich werden hier die Kommunen später
belastet, die für die Grundsicherung im Alter zuständig sind.
Wegfall Erstattungen einigungsbedingte
Leistungen
Das sind Beträge zum Ausgleich unterschiedlicher
Berechnungsformeln und Versicherungsformen in der ehemaligen DDR im
SGB VI (Rente). Welche Erstattungen gestrichen werden sollten, ist
völlig unklar. Möglicherweise handelt es sich um die in der
Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die
Träger der allgemeinen Rentenversicherung unter §1 (2) genannten
Leistungen:
„Zu den Aufwendungen gehören auch Leistungen zur
Teilhabe sowie Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung, die
auf die in Absatz 1 genannten Leistungen entfallen oder sich aus
ihnen ableiten.“
Möglicherweise soll aber die Rentenanstalt auf
allen Kosten aus §291c SGB VI sitzen bleiben.
In jedem Fall würde diese Milliarde durch einen
Zuschuss an die Sozialkassen wieder zurückfließen müssen, wie schon
bei der Streichung der Beiträge für ALG II – Bezieher.
Aber eine Änderung dieser Verordnung dürfte die
Zustimmung des Bundesrates benötigen, da er auch dieser Verordnung
zustimmen musste und somit wohl nicht zum Tragen kommen.
Effizienzverbesserungen bei der
Arbeitsmarktvermittlung bei SGB II
Das ist die Luftnummer schlechthin. In der
Praxis wird genau das Gegenteil eintreten. Angesichts des
Kahlschlags in der Arbeitsmarktförderung ist es schlichtweg
unmöglich, Effizienzverbesse-rungen zu erreichen. Hier werden alle
Grundsätze gestalterischer Politik auf den Kopf gestellt. Maßnahmen
zur Arbeitsmarktvermittlung werden um 16 Milliarden Euro gekürzt und
gleichzeitig wird erwartet, dass 4,5 Milliarden eingespart werden,
weil die Arbeitsmarktvermittlung effizienter wird. Hanebüchener
Unsinn!
Abschaffung Elterngeld bei ALG II
Ursprünglich wurde das Elterngeld in der Form
eingeführt, dass alle Eltern 24 Monate lang 300 € erhielten. Ziel
war, den Anreiz zum Kinderkriegen durch finanzielle Entlastung zu
erhöhen. Später wurde die Regelung dahingehend geändert, das
Elterngeld nur noch für 10 oder 12 Monate zu zahlen, um den Anreiz
für Besserverdienende zu erhöhen. Vom vorherigen Nettoeinkommen
des/r Erziehenden wurden 67 % gezahlt, bis zu einer maximalen Höhe
von 1.800 €.
Der Wegfall des Erziehungsgeldes für Hartz
IV-Bezieher wird damit begründet, dass diese ja nicht ihre
Erwerbstätigkeit aufgeben würden.
Das ist nicht nur falsch – die Bezieher könnten
ja während des Bezuges eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, wenn sie
sich nicht für das Kind entschieden hätten – sondern auch nur
vorgeschoben. Wenn dies die Begründung wäre, so würde niemand das
Erziehungsgeld erhalten, der nicht einen bestimmten Zeitraum vor der
Geburt erwerbstätig war. Die nie erwerbstätig gewesene
Millionärsgattin erhält jedoch weiterhin 300 € im Monat, da diese
Sparmaßnahme ausschließlich auf Hartz IV – Bezieher beschränkt ist.
Nach dieser Regelung würde eine ehemals
Berufstätige, die aufgrund des Einlassens auf das Erziehungsgeld
nunmehr primär vom Erwerbseinkommen des prekär beschäftigten
Ehemanns lebt, welches aber nicht ausreicht, so dass es aufgestockt
werden muss, kein Erziehungsgeld mehr erhalten.
Der Leiter Forschung des Paritätischen
Gesamtverbandes, Dr. Rudolf Martens sagt hierzu: „Das Signal der
Politik für die Familie mit Niedrigeinkommen ist angekommen: Es gibt
erwünschte und sehr viel weniger erwünschte Kinder. Nichts anderes
besagt die Streichung des Elterngeldes für Hartz IV – Empfänger.“
Begrenzung des Elterngeldes
Die Begrenzung des Elterngeldes von 67 auf 65 %
des letzten Nettoeinkommens ist nicht allzu viel, heißt aber zum
Beispiel für ein Elternteil, das 1.300 Euro verdient hatte, dass die
viel gepriesene Erhöhung des Kindergeldes mehr als weg ist, während
Besserverdienende das gleiche Elterngeld weiter bekommen, da die
Höchstgrenze von 1.800 Euro nicht gekürzt werden soll.
Wohngeld (Streichung Heizkostenzuschuss)
Eine Maßnahme, die die unsoziale Ausrichtung des
Paketes weiter verdeutlicht. Der Heizkostenzuschuss wurde wegen der
extrem gestiegenen Energiekosten eingeführt. Diese sind zwar ein
wenig wieder zurückgegangen, aber bei weitem nicht auf den Stand,
von dem der Gesetzgeber bei der Errechnung des Wohngeldes
ausgegangen ist. Ein Anstieg der Energiepreise in absehbarer Zeit
ist mit Sicherheit zu erwarten.
Diese Maßnahme wird allerdings nicht
durchführbar sein, da sie der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Zusätzlicher Steuerzuschuss GKV
Dieser Posten hat nichts mit dem Sparpaket zu
tun.
Streitkräftereform
Eine völlig inhaltsleere Absichtserklärung.
Einsparungen im Verwaltungsbereich
Real durchführbare Maßnahmen sind
Gehaltskürzungen und Streichung von 10.000 Stellen im Öffentlichen
Dienst.
Der Personalkostenanteil am Bundeshaushalt ist
einer der geringsten in Europa, nachdem seit 1991 bereits mehr als
30 % abgebaut wurden. Eine weitere Stellenstreichung in der
Bundes-verwaltung hätte weitere Überalterung, Arbeitsverdichtung und
mangelhafte Aufgabenwahr-nehmung zur Folge. Da nicht damit zu
rechnen ist, dass die Wirtschaft in den nächsten Jahren händeringend
Arbeitskräfte sucht, ist ein Anstieg der Erwerbslosigkeit in
gleicher Größenordnung die Folge, so dass diese Einsparungen nur
etwa zur Hälfte zu Buche schlagen.
Verschiebung Berliner Schloss auf 2014
Eine der ganz wenigen sinnvollen Maßnahmen mit
bescheidenem Anteil.
Zinsersparnis durch NKA Reduktion
Die nächste Luftnummer. Voraussetzung wäre eine
tatsächliche Reduzierung der Ausgaben bzw. Erhöhung der Einnahmen um
die geplante Summe. Tatsächlich werden aber voraussichtlich
kurzfristig nur maximal 34 Mrd. € eingespart, so dass auch nur von
einer maximalen Höhe der Zinsersparnis von 2,4 Mrd. € auszugehen
ist. Dies trifft aber nur im günstigsten Fall zu. Ebenso ist es
möglich, dass durch die negativen Folgen der Maßnahmen gar keine
Einsparungen erzielt werden, so dass in diesem Fall natürlich auch
keine Zinsersparnis erzielt wird.
Fazit:
Ein mit heißer Nadel gestricktes handwerklich
schlechtes Paket, das an jedem Stammtisch hätte entstehen können.
Real und konkret sind die weiteren Belastungen von Erwerbslosen und
prekär Beschäftigten, die die Hauptlast eines Paketes tragen, bei
dem reale Haushaltsverbesserungen völlig in den Sternen stehen, da
durch viele negative Auswirkungen die Folgekosten größer sein können
als die Einsparungen.
Das vollmundige Versprechen „nachdem wir alle
über unsere Verhältnisse gelebt haben, müssen auch alle den Gürtel
enger schnallen“ mündet in folgendem Ergebnis:
Von 60 Milliarden Euro durchführbaren Maßnahmen
(s.o. Einzelpositionen) werden bei Erwerbslosen insgesamt 31,7
Milliarden Euro gekürzt, bei Banken, den Verursachern der Krise,
sind es 0 Euro, bei Vermögenden 0 Euro und bei Besserverdienenden 0
Euro. Für die Rettung der Banken, die diese Maßnahmen durch Gier und
maßlose Spekulationen verursacht haben, werden die Ärmsten der Armen
in Haftung genommen.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung
(DIW) hat bereits vor einem Jahr geschrieben: „Der deutsche Fiskus
könnte durch eine stärkere Besteuerung von Vermögen rund 25
Milliarden Euro im Jahr einnehmen. Um dieses Mehraufkommen zu
erreichen, müsste die Regierung nur die Belastung von Vermögen auf
das Durchschnittsniveau der EU-Länder und der wichtigsten
Industrieländer der Welt anheben.“
Diese insgesamt 100 Milliarden Euro für den
Zeitraum des Sparpaketes wären nicht nur reale Einnahmen, sondern
würden selbst die erwünschten 81,6 Milliarden übertreffen.
Wie heißt es noch mal im Eingangstext des
Sparpaketes: „Bei allen Maßnahmen werden wir darauf achten, dass sie
ausgewogen sind…“
Real und konkret ist aber auch der Ausstieg aus
der einen Hälfte des Prinzips der Hartz - Gesetze, dem „fördern“.
Übrig bleibt das „fordern“. Diese Änderung der Grundbasis eines
vorher schon miserablen Gesetzes ist offenbar von langer Hand
vorbereitet. Eine beispiellose Diffamierungs-kampagne gegen
Erwerbslose hat dafür gesorgt, dass dies Zustimmung in Teilen der
Bevölkerung findet.
Zur Haushaltskonsolidierung sind die
vorgeschlagenen Maßnahmen größtenteils nicht geeignet, wohl aber zur
Fortschreibung der Entsolidarisierung der Gesellschaft.