|
|
|
DIE ZEIT52/2004
Wie aus mehr weniger wird Die Bundesregierung benutzt Hartz IV, um klammheimlich die
Sozialhilfe zu senken Eigentlich müsste Herr P. sich auf das neue Jahr freuen.
Denn wenn er am 1. Januar aufwacht, wird aus ihm, dem Sozialhilfeempfänger, ein
Kunde der Bundesagentur für Arbeit geworden sein – mit Anspruch auf
Arbeitslosengeld II. Das heißt, er bekommt mehr Geld: Statt bisher 475,25 Euro
stehen ihm und seiner 13-jährigen Tochter dann monatlich 530 Euro zu. Aufs Jahr
gerechnet, ist das ein Plus von 657 Euro, viel Geld für jemanden, der mit jedem
Cent rechnen muss.Der Gang zum <strong>SOZIALAMT,</strong> wie hier
in München, kann im nächsten Jahr böse Überraschungen bringen© Falk Heller
/ argum BILD Erstaunlich nur: Herr P. freut sich kein bisschen. Akribisch, wie er ist, hat
er alles sorgfältig durchgerechnet. Und dabei festgestellt, dass ihm und seiner
Tochter im nächsten Jahr nicht 657 Euro mehr, sondern rund 1232 Euro weniger
zum Leben bleiben. Die Berechnung schien Guido Kläser, dem Leiter des Erfurter Amtes für
Sozial- und Wohnungswesen, das Herrn P. betreut, ziemlich absurd. Deshalb wies
er einen Mitarbeiter an, die Angaben Punkt für Punkt zu überprüfen. Das
Ergebnis hat Kläser total überrascht: »Alles, was Herr P. berechnet hat,
stimmt.« Dass selbst ein Experte wie Kläser die finanziellen Folgen von Hartz IV für
die Betroffenen nicht überschaut, ist allerdings nicht so erstaunlich. Bislang
wird die Sozialhilfe nämlich in laufende und einmalige
Leistungen zum Lebensunterhalt unterteilt. Die laufenden Leistungen
beispielsweise für Essen, Trinken oder Haushaltsführung werden durch den so
genannten Regelsatz abgedeckt (Wohnungs- und Heizkosten werden bei der
Sozialhilfe wie auch beim ArbeitslosengeldII zusätzlich übernommen). Die einmaligen
Leistungen hingegen müssen individuell beantragt werden. Dazu gehört Geld für
Kleidung, Schulbücher oder Ranzen, für Haushaltsgeräte, Fahrräder oder die
Reparatur von Elektrogeräten. Extraunterstützung gibt es zudem für
Weihnachten und besondere Ereignisse wie Beerdigungen oder Taufen. Wie viel
Unterstützung Sozialhilfeempfänger zusätzlich zum Regelsatz von derzeit
durchschnittlich 291 Euro erhalten, hängt demnach vom individuellen Bedarf ab.
Wer beispielsweise keine Kinder hat, die in die Schule gehen, muss auch keinen
Ranzen kaufen. Und wer gerade einen Herd bekommen hat, wird voraussichtlich auch
so schnell keinen neuen brauchen. Doch mit dieser, am Einzelfall orientierten Hilfe ist im neuen Jahr Schluss.
Von Anfang Januar an gibt es nur noch einen so genannten pauschalierten
Regelsatz. Der ist für Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfeempfänger gleich
hoch und muss für alle Ausgaben reichen. Nur für wenige Fälle gibt es noch
Sonderleistungen: etwa bei Schwangerschaft, der Ersteinrichtung einer Wohnung
oder bei längeren Klassenfahrten. Diese Neuregelung verbessere, so verkündete
das zuständige Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMSG)
in einer Pressemitteilung, »die Situation der betroffenen Menschen«. Schließlich,
so das Argument, seien alle wesentlichen einmaligen Leistungen bei der
Neuberechnung pauschal berücksichtigt. Entsprechend größer sei zukünftig
auch die Freiheit der Empfänger, selbst über die Verwendung des Geldes zu
bestimmen. Vergleicht man die alten und neuen Regelsätze, erscheint dieses
Argument auf den ersten Blick durchaus plausibel. Immerhin wird der Regelsatz
von derzeit durchschnittlich 295 auf 345 Euro (West) beziehungsweise von 285 auf
331 Euro (Ost) erhöht. »Die Infamie des Verfahrens wird nur dem deutlich, der
tagelang rechnet« Es klingt paradox. Aber tatsächlich bedeutet das Mehr für viele ein
deutliches Weniger, wie nicht nur die Fleißarbeit des Erfurter Sozialhilfeempfängers
belegt. Rot-Grün habe die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe dazu
genutzt, den »Regelsatz ganz gezielt runterzurechnen«, kritisiert Matthias
Frommann, Rechtsprofessor an der Fachhochschule Frankfurt. Im Klartext:
Sozialhilfeempfänger werden keineswegs generell besser, sondern viele
Arbeitslosengeld-II-Bezieher werden sogar schlechter gestellt sein, als sie es
bisher mit der Sozialhilfe waren – »ohne dass ihnen das auch nur angekündigt
wird«, empört sich Helga Spindler, Jura-Professorin an der Universität Essen.
Die Festsetzung des Existenzminimums sei, das räumt die Sozialhilfeexpertin
ein, letztlich eine sozialpolitische Entscheidung. Aber wer es kürzen wolle,
solle das offen ausweisen und zur Diskussion stellen, fordert sie. Genau das aber macht Rot-Grün nicht. Denn obwohl der Regelsatz de facto das
Mindesteinkommen definiert, das für ein menschenwürdiges Leben nötig ist und
seine Festlegung, so Spindler, »das Fundament des sozialen Rechtsstaates berührt«,
setzte die Regierung ihn unter Ausschluss der Öffentlichkeit fest. Nicht einmal
Parlamentarier der Regierungsfraktion waren beteiligt. »Das lief in einem eher
klandestinen Verfahren ab«, sagt Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher der
Grünen-Bundestagsfraktion. Dabei sind die Kürzungen so drastisch, dass Ralf Rothkegel, Richter am
Bundesverwaltungsgericht, Bedenken hat, ob der Staat noch seiner
Verfassungsaufgabe gerecht wird, »die Mindestvoraussetzung für ein menschenwürdiges
Dasein seiner Bürger zu sichern«. Es gebe, warnt Rothkegel in einem
Fachaufsatz, »verschiedene Gründe, daran zu zweifeln, dass die neuen Regelsätze
dem Verfassungsgebot einer ausreichenden Existenzsicherung genügen werden«. Dass dies bislang nur eine Hand voll Sozialhilfeexperten überhaupt gemerkt
hat, ist kein Zufall: Konkrete Angaben beispielsweise, wie die bisherigen
einmaligen Leistungen in die neuen Sätze eingerechnet sind, hält die Regierung
unter Verschluss. »Die Infamie des Verfahrens wird nur dem deutlich, der sich
zwei, drei Tage hinsetzt und alles durchrechnet«, kritisiert Matthias Frommann
die Vernebelungstaktik. Die Mühe hat der Frankfurter Professor jedoch nicht gescheut und ist dabei
auf haarsträubende Ungereimtheiten gestoßen: Laut Gesetz muss der Regelsatz so
bemessen werden, dass er ausreicht, um den »notwendigen Lebensunterhalt«, das
heißt Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat sowie »in
vertretbarem Umfang« auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am
kulturellen Leben zu ermöglichen. Bei Kindern gehört dazu auch der durch »ihre
Entwicklung und ihr Heranwachsen« bedingte Bedarf. Als Maßstab für die Ermittlung dieser Bedarfe dienen die Konsumausgaben
jener 20 Prozent bundesdeutscher Haushalte mit den niedrigsten Einkommen, die
das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre in der Einkommens-und
Verbrauchsstichprobe ermittelt. So jedenfalls steht es im Gesetz. Tatsächlich
aber hat die Regierung nicht diese Ausgaben zugrunde gelegt, sondern nur die von
Einpersonenhaushalten. Mit gravierenden Folgen, wie die Berechnungen von
Matthias Frommann zeigen. Denn die Ausgaben pro Kopf der Einpersonenhaushalte
sind deutlich niedriger als die der Haushalte mit geringem Einkommen insgesamt.
Bei Bekleidung und Schuhen beispielsweise beträgt die Differenz rund 57
Prozent, bei den Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren immerhin noch 28
Prozent. Leisten sich Geringverdiener wirklich Boote und
Segelflugzeuge? Doch selbst diese niedrigeren Werte hat die Regierung kräftig gestutzt –
und zwar dadurch, dass die Ministerialen die erhobenen Ausgaben nach eigenem
Gusto als »regelsatzrelevant« anerkennen oder eben auch nicht. Dass diese
Einschätzung rein subjektiv geschieht, räumt das zuständige BMSG offen ein:
»Ein objektives, allgemein anerkanntes Raster steht hierfür nicht zur Verfügung,
sodass Einschätzungen und Bewertungen erforderlich sind«, heißt es in der
Begründung der Regelsatzverordnung. So kommt es, dass beispielsweise der Posten Bekleidung von den Bürokraten
lediglich mit 89 Prozent in den Regelsatz einfließt. Die erstaunliche Begründung
in der Verordnung: Bei dieser Position seien ja auch Ausgaben für Maßkleidung
und Pelze enthalten. Ähnlich skurril: Den Posten Freizeit, Unterhaltung und
Kultur rechnen die Experten von 86 Euro auf 36 Euro herunter, weil sie dort
unter anderem Ausgaben für Sportboote und Segelflugzeuge vermuten. Die 36 Euro
müssen etwa für Zeitschriften und Bücher, Rundfunk- und Kabelgebühren oder
auch Schreibwaren und Musikinstrumente reichen. Selbst Haustiere gelten den
Beamten als Luxus, der Sozialhilfeempfängern nicht zusteht: Den Posten (4 Euro)
haben sie gestrichen. Warum aber »ein Wellensittich, Hamster, Hund oder eine
Hauskatze« nicht zu einer Lebensführung gehören soll, die, laut
Rechtsprechung, »der eines Nicht-Bedürftigen in einer unteren Einkommensgruppe
ähnlich ist«, ist für Matthias Frommann »unerfindlich«. Nach seiner
Rechnung müsste der Regelsatz, wenn man nur die nachweisbar nicht
regelsatzrelevanten Ausgaben abziehen würde, 30 Prozent höher sein: Statt 345
Euro wären es 448 Euro. Auch für Ralf Rothkegel sind die Kürzungen wenig überzeugend. »Die
Forderung: Kein Platz im Regelsatz – Segelflugzeuge müssen draußen bleiben«
sei gewiss konsensfähig, spottet der Richter über die ministeriale Rechnerei.
Doch was »ist das für statistisches Material, das bei Geringverdienern einen
signifikanten Konsum von Luxusgütern belegt?«, wundert er sich. Dass mit den neuen Sätzen kaum »gleiche Voraussetzungen für die freie
Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen«
geschaffen werden, wie dies das Sozialgesetzbuch in Paragraf I als Ziel
formuliert, dürfte auch den Experten im Ministerium klar gewesen sein. Doch die
hatten eine klare Vorgabe: Am Ende musste ihre Rechnerei 345 Euro für den
Sozialhilferegelsatz ergeben. Denn so viel sieht Hartz IV als Regelleistung für
das Arbeitslosengeld II vor. Das Gesetz allerdings war schon Monate vor der
Neuberechnung der Sozialhilfesätze verabschiedet worden. Höher als das »ALG
II« durften die in keinem Fall sein, schließlich definieren sie das
Existenzminimum. |