Die Justizminister von Bund und Ländern haben
am Mittwoch und Donnerstag in Berlin über Eckpunkte zu einer der
umfassendsten Justizreformen seit über 100 Jahren beraten. »Wir wollen
straffere und kürzere Verfahren haben«, sagte der hessische
Justizminister Christean Wagner (CDU) am Donnerstag in Berlin.
Detaillierte Beschlüsse zur geplanten »Reform« sollen auf der nächsten
Justizministerkonferenz im März 2005 gefaßt werden.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte vor
Journalisten, sie betrachte die Pläne der Bundesländer mit »Wohlwollen
und Interesse«.
Die Zielsetzung der beabsichtigten Änderungen soll eine Entlastung
der Gerichte und Kostensenkung durch Verschlankung der Personalapparate
werden. Dabei sind vernünftige Ansätze gemischt mit massiven Einschränkungen
des Rechtsschutzes für die Bürger. Nicht ein besserer Gerichtsservice
für die Rechtsuchenden, sondern eine Entlastung der Länderhaushalte
ist die Leitlinie. Zu den Pluspunkten gehört die Übertragung von
gerichtlichen Aufgaben im Familien- und Erbrecht auf die Notare. Es sei
nicht einzusehen, warum Ehepartner, die sich einvernehmlich scheiden
lassen wollen, dazu ein Gerichtsurteil erwirken müssen. Also ist es
auch nur konsequent, wenn die Ehescheidung bei einem Notar beurkundet
wird.
Äußerst problematisch sind aber die Hauptideen dieser sogenannten
Justizreform. Die Ministerinnen und Minister wollen eine drastische
Beschränkung der Rechtsmittel. Diese sollen auf das
verfassungsrechtlich Notwendige beschränkt werden, sprich im Regelfall
auf eine einzige Überprüfungsinstanz. In Verkehrssachen sollen Urteile
des Amtsrichters mit Geldbußen bis zu 500 Euro und einem Fahrverbot bis
zu einem Monat sogar gänzlich unanfechtbar sein. Als Beschuldigter ist
man also künftig diesem Richter total ausgeliefert.
Bisher dient es auch in anderen Zivil- oder Strafverfahren dem
Rechtsschutz der Bürger, wenn gegen erstinstanzliche Urteile wie bisher
Berufung und Revision möglich sind. Die Berufung führt dazu, daß eine
neue »Tatsacheninstanz« eröffnet wird. Das bedeutet eine Wiederholung
der erstinstanzlichen Beweisaufnahme und beispielsweise erneute
Zeugenvernehmungen. Dagegen wäre eine fehlerhafte Beweiswürdigung
eines Richters künftig nicht mehr zu korrigieren. In den meisten
Alltagsverfahren geht es aber genau darum. Nicht Rechtsfragen, sondern
Beweiserhebungen sind maßgeblich für den Ausgang vieler Zivil- und
Strafprozesse. Die Revision ist ein weiteres Rechtsmittel, mit dem
Verfahrensfehler bzw. die unrichtige Rechtsanwendung des Erstgerichts
oder des Berufungsgerichts gerügt werden kann. Es liegt auf der Hand,
daß zu einem wirksamen Rechtsschutz unverzichtbar auch diese Möglichkeit
der Rechtsüberprüfung gehört.
Ein praktisches Beispiel: Wenn gegen den Angeklagten in einem
Strafprozeß Tonbänder aus einer Telefonüberwachung verwendet werden,
das Erstgericht aber den Inhalt der abgehörten Telefonate falsch zu
Lasten des Angeklagten wertet, wäre dies eine Frage der Beweiswürdigung.
Dagegen kann der Angeklagte sich derzeit mit der Berufung zur Wehr
setzen, da in der Berufungsinstanz der Inhalt der Beweise neu beurteilt
wird. Will man dagegen vorbringen, daß die Telefonüberwachung
rechtlich unzulässig gewesen ist, handelt es sich um eine Verfahrensrüge,
also um eine Frage der fehlerhaften Rechtsanwendung. Eine solche Rüge
kann man bisher mit der Revision vorbringen und damit ein Fehlurteil zu
Fall bringen. Es wäre ein offenkundiger Nachteil, wenn Beklagte sich künftig
– wie Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) vorgeschlagen hat –
zwischen einem der beiden Rechtsmittel entscheiden müßte und sie nicht
mehr – wie bisher – wahlweise nacheinander einsetzen könnte. Noch
krasser ist die Idee, in Strafsachen die zweite Tatsacheninstanz
ersatzlos zu streichen.
Die sogenannte Justizreform ist ein erneutes Beispiel dafür, daß
Gesetze an den Interessen der Betroffenen vorbei gemacht werden. Die
neoliberale Konzeption vom privaten Reichtum und der öffentlichen Armut
schlägt wieder einmal voll durch. Das staatliche Leistungsangebot wird
infolge leerer öffentlicher Kassen zurückgefahren. Leidtragende sind
die Bürger, die das Pech haben, mit der Justiz in Berührung zu kommen.
Im Massenbetrieb der überlasteten, technisch und personell schlecht
ausgestatteten Amts- und Landgerichte sind der Vergangenheit viele in
erster Instanz gefällte Fehlurteile bekannt geworden. Der Abbau von
Kontrollmöglichkeiten spart dem Staat Geld, geht aber auf Kosten der
Qualität der Rechtsprechung.