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Der
jahrelange Konflikt um den Ausbau des Hamburger Airbuswerkes hinterläßt
Spuren beim Planungsrecht. Schon im Dezember 2004 hatte Hamburgs Wirtschaftssenator
Gunnar Ulldal (CDU) eine eigene Kommission beauftragt, Vorschläge zur
Reform des Planungsrechts auszuarbeiten. Ulldall reagierte damit auch auf
Äußerungen von Bundeskanzler Gerhard Schröder, der auf dem Höhepunkt der
Airbuskrise Hamburgs Gerichte offen kritisierte: Es könne nicht angehen,
daß nationale Interessen durch Sonderinteressen gefährdet seien.
Am Mittwoch dieser Woche hat Kommissionsleiter Dr. Jürgen Westphal (CDU)
nun erste Ergebnisse vorgelegt. Danach sind demokratische Beteiligungsrechte
bei Planfeststellungsverfahren ein Investitionshemmnis. Sie gehören
gestrafft. Statt dessen solle sich Politik ganz auf die Stärkung des
Industriestandortes Deutschland konzentrieren und möglichen Investoren
Anreize schaffen.
Durchaus facettenreich sind die Vorschläge, um industrielle Großprojekte
künftig unkompliziert durchzusetzen: Landesnaturschutzgesetze gehören auf
europarechtliche Normen reduziert. Mündliche Erörterungstermine sollten nur
noch im Ermessen zuständiger Behörden stattfinden. Ausschlußfristen für
Einsprüche von Anrainern sollten enger gefaßt werden. Hingegen soll deren
Duldungspflicht strapaziert werden, indem sie eigene Grundstücke auch dann
schon nutzen lassen müssen, wenn Vorhaben noch gar nicht begonnen werden
können. Per Gesetz soll den Umweltverbänden genau vorgegeben sein, welcher
Art Einwände zulässig sind und welche nicht. Gerichtsverfahren sollten
schon erstinstanzlich von Oberverwaltungsgerichten geführt werden, um Zeit
zu schinden. Gesetzlich geregelt werden müsse, daß
Planfeststellungsbeschlüsse sofort vollziehbar sind. Das alles läuft auf
die Einschränkung demokratischer Beteiligungsrechte, insbesondere durch
Anrainer und Umweltverbände, hinaus.
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