Quelle: http://www.flegel-g.de/optimierungsgesetz.html
Begründung zum Optimierungsgesetz des SGB II
Auf 55
Seiten begründet die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zum
Optimierungsgesetz für das SGB II. 55 Seiten, die beweisen, dass
dieses Land kein Rechtsstaat mehr ist und diese Regierung, unterstützt
von den Parlamenten, weitere Rechtsnormen aushebeln will.
Während bei der so genannten "Reichensteuer" (eine
wirklich schwachsinnige Bezeichnung) sofort eine Überprüfung auf die
Verfassungsmäßigkeit unternommen wird, von dem Herrn Bundespräsidenten
persönlich beauftragt, kümmert sich kein Regierungsmitglied, kein
Abgeordneter und am wenigsten der Herr Bundespräsident über die
Verfassungsmäßigkeit von Hartz IV oder dem nun folgenden, so genannten
Optimierungsgesetz.
Der Grund ist einfach.
- Man will die Reichensteuer verhindern. Sie wurde nur ins Gespräch
gebracht, weil sie der SPD als Wahlversprechen Stimmen bringen
sollte. Der scheinbare oder besser scheinheilige Beschluss dieser
Steuer wird höchstwahrscheinlich vom BVerfG (stets gern zu
Diensten) als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gekippt, die
SPD kann dann die Achseln zucken und behaupten: "Wir haben
es versucht, aber das BVerfG hat unser Bemühen verhindert."
- Man wusste von Anfang an, dass die Einkommensmillionäre sich auch
die besten Anwälte leisten können, um gegen das Gesetz auf
direktem Wege beim BVerfG vorzugehen. Da es die Kapitalseite ist,
die dann Klagen einreicht, ist eine Abweisung der Klagen, wie im
Falle von Hartz IV, durch das BVerfG unwahrscheinlich (Manus manum
lavat).
Die Aussage, dass die Zusammenführung von Sozialhilfe und ALG II im
In- und Ausland Anerkennung gefunden hat, ist in dieser Form eine glatte
Lüge. Anerkennung gefunden hat sie lediglich bei Arbeitgeberverbänden
und dem damit verbundenen Großkapital, bei Pseudo-Wissenschaftlern, die
ihre Verpflichtung verraten und sich verkauft haben und bei Politikern,
die gleich der Deutschen Regierung und deren Parlamenten dabei sind, ihr
Land an Private zu verhökern.
Die unter dem Oberbegriff "Optimierung des
Leistungsrechts" beschriebene Beweislastumkehr für eheähnliche
Gemeinschaften ist nicht nur ein Bruch deutscher, sondern auch
internationaler Rechtsnormen. Schon die Einstandsverpflichtung von Hartz
IV bei zusammenlebenden Partnern ist verfassungsrechtlich nicht haltbar,
weil einseitig die Pflichten wie bei Ehepaaren aufgebürdet werden, aber
die mit einer Ehe verbundenen Rechte (Erbrecht, Mitversicherung bei der
KV, Rentenansprüche im Sterbefall, Zugewinnausgleich,
Unterhaltsanspruch etc.) nicht gegeben sind und somit gegen den
Gleichheitsgrundsatz im GG verstoßen wird. Aber solche Prüfungen über
den Gleichheitsgrundsatz ordnet der Herr Bundespräsident ja nur dann
an, wenn es um die Ansprüche von Gutbetuchten geht.
Der Absatz "der sparsame und verantwortungsvolle Umgang mit
Steuermitteln des Bundes" muss jedem Bürger wie eine Verhöhnung
vorkommen, angesichts der jedes Jahr vom Bund der Steuerzahler und dem
Bundesrechnungshof nachgewiesenen Verschwendung von Steuermitteln durch
die Politik. Auch der Hinweis auf den Datenschutz ist reiner Hohn, hat
sich doch seit Einführung von Hartz IV weder die Regierung noch die BA
oder die Arbeitsgemeinschaften bisher um die ständigen Verstöße gegen
den Datenschutz gekümmert. Hier wurde und wird permanenter Rechtsbruch
begangen, ohne dass jemals einer der Rechtsbrecher zur Verantwortung
gezogen worden wäre. Politiker und Bedienstete des Staates scheinen den
Gesetzen nicht zu unterliegen.
Unter dem Stichwort "Missbrauch bekämpfen" werden
die Polizeistaatmethoden Deutschlands offensichtlich. Alle für Hartz IV
verantwortlichen Dienststellen sollen Spitzeldienste einsetzen und ein
Datenabgleich über alle möglichen Behörden sollen ausschließlich
dazu dienen, Leistungskürzungen in Form von Sanktionen vorzunehmen.
Dass evtl. unstimmige Bescheide aufgrund schlampiger und fehlerhafter
Bearbeitung und einer fehlerhaften Software (A2LL) wohl das überwiegende
Ergebnis dieser Praktiken sein wird, wird die beauftragten Behörden
nicht davon abhalten, Betroffenen mit Sanktionen für die eigenen Fehler
büßen zu lassen, davon ausgehend, dass nur ein geringer Teil den Mut
haben wird, dagegen Klage einzureichen. Zusätzlich hat man ja
Vorkehrungen getroffen, indem man auch die Klagen vor Sozialgerichten
kostenpflichtig macht und diese Kosten einfordert, bevor ein Gericht überhaupt
aktiv wird. Auch das ist ein Verstoß gegen bestehende Rechtsnormen, da
diese Praxis ausschließlich bei Sozialklagen angewendet wird. Die mit
der Einrichtung von Außendiensten verbundene Absicht verstärkter
Kontrolle der Wohnungen wird die schon in der Vergangenheit häufig
vorgekommenen Verstöße gegen das GG, Art. 13 Abs. 1 und 2 werden dann
wohl zur Gewohnheit werden. Dagegen wird der Herr Bundespräsident wohl
nicht intervenieren.
Würden Regierung und Parlamente mit der gleichen Akribie gegen
Steuerhinterziehung und Korruption bei Politik, Behörden und Justiz
vorgehen, wären zusätzliche Einnahmen im Steuerhaushalt in der
100fachen Größenordnung des angenommenen, aber unbewiesenen
Einsparungspotentials dieses Optimierungsgesetzes möglich. Der
Umstand, dass in dieser Hinsicht keinerlei Anstrengungen unternommen
werden, ist der Beweis, dass es bei dem Optimierungsgesetz um die Fortsetzung
der Stigmatisierung von Arbeitslosen geht, eingeläutet vom
ehemaligen Bundesminister Clement und dem BA-Vize Clever.
Betrachtet man die Gesamtpolitik, einschließlich der bisher bekannt
gewordenen Absichten bei der Gesundheitsreform zusammen mit den im
Spiegel vom 3.5. 2006 Aussagen über Steinbrücks Vorhaben zur
steuerlichen Entlastung der Unternehmen, muss man zu dem Schluss kommen,
dass hier gegen Art. 20 GG Abs. 3 massiv verstoßen wird und somit
jeder Bürger gemäß Art. 20 GG Abs. 4 aufgerufen ist, Widerstand zu
leisten, weil Abhilfe auf anderem Wege nicht möglich ist.