|
|
|
Informationsdienst
Wissenschaft Sie
sind hier: Home
>
Pressemitteilung: Jeder 5. arbeitet unter der ... Jeder
5. arbeitet unter der Niedriglohnschwelle - Kombilohn für mehr
Niedriglohn-Jobs? Veröffentlicht
am: 11.01.2006 Veröffentlicht
von: Claudia Braczko Institut
Arbeit und Technik Kategorie:
überregional Forschungsergebnisse Politik
und Recht, Wirtschaft Bild
zu: Jeder 5. arbeitet unter der Niedriglohnschwelle - Kombilohn für mehr
Niedriglohn- Jobs?
Tabelle:
Strukturmerkmale von Niedriglohnbeschäftigten (alle Beschäftigten, Deutschland
gesamt) 2004 Quelle:
BA-Beschäftigtenpanel, IAT-Berechnungen Bild
in ursprünglicher Auflösung (50 KB, 500 x 382 Punkte) Pressemitteilung
zu diesem Bild Hinweis
zur Verwendung von Bildmaterial: Die Verwendung des Bildmaterials zur Pressemitteilung
ist bei Nennung der Quelle vergütungsfrei gestattet. Das Bildmaterial darf nur
in Zusammenhang mit dem Inhalt dieser Pressemitteilung verwendet werden. Falls
Sie das
Bild in höherer Auflösung benötigen oder Rückfragen zur Weiterverwendung
haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Pressestelle, die es veröffentlicht hat.
Institut
Arbeit und Technik zeigt, dass Niedriglöhne in Deutschland bereits weit verbreitet
sind Niedriglöhne
müssen in Deutschland nicht erst noch mit Hilfe eines Kombilohns "eingeführt" werden.
Die aktuelle Debatte suggeriert, dass Deutschland bei Niedriglöhnen einen Nachholbedarf
habe. Tatsächlich hat Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland auch ohne "staatliche
Unterstützung" in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, wie aktuelle Untersuchungen
des Instituts Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen) zeigen. Eine EUStudie belegt,
dass der Niedriglohnanteil in Deutschland bereits im Jahr 2000 erstmals über dem
EU-Durchschnitt lag. Aktuelle Auswertungen des IAT, die im Unterschied zu den meisten
anderen vorliegenden Analysen auch Teilzeitbeschäftigte und Minijobber einbeziehen,
zeigen sogar, dass im Jahr 2004 mehr als ein Fünftel der Beschäftigten in Deutschland
für Stundenlöhne unterhalb der Niedriglohnschwelle arbeitete. Die
Analyse auf der Basis des Sozioökonomischen Panels (SOEP 2004) ergibt auf gesamtwirtschaftlicher
Ebene für Westdeutschland eine Niedriglohngrenze von 9,58 € und für Ostdeutschland
von 6,97 € pro Stunde (einschließlich eventueller Sonderzahlungen). Als Niedriglohngrenze
wurde in Anlehnung an die OECD-Definition ein Bruttostundenlohn unterhalb
von 2/3 des Median-Stundenlohns angesetzt. Für Gesamtdeutschland ergibt sich daraus
ein Niedriglohnanteil von 22,1% (Westdeutschland 21,9 % und Ostdeutschland 23
%). Bei
einer Gesamtzahl von rund 31 Millionen abhängig Beschäftigten beziehen demnach knapp
6,9 Millionen Beschäftigte in Deutschland Niedriglöhne. Die
IAT-Analyse der strukturellen Merkmale der betroffenen Beschäftigten zeigt
besonders hohe
Anteile von Niedriglöhnen unter geringfügig Beschäftigten (78,9%), Personen
ohne Berufsausbildung
(47,2%) und Frauen (30,2%). In diesen Gruppen liegen die Anteile von Niedriglohnbeschäftigung
deutlich über ihren Anteilen an der Beschäftigung in der Gesamtwirtschaft.
Dennoch sind nicht nur die genannten Gruppen von Niedriglohnbeschäftigung
betroffen. Vielmehr sind rund 43% der Niedriglohnbeschäftigten in Vollzeit
tätig, 74% haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sogar einen akademischen
Abschluss und 33% sind Männer. Knapp
die Hälfte der Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland verdient sogar weniger
als die Hälfte
des nationalen Medianlohnes - arbeiten nach internationaler Definition also für
so genannte
"Armutslöhne". In Ostdeutschland entspricht dies rechnerisch 5,22
€; in Westdeutschland
7,19 € pro Stunde. Für die aktuelle Kombilohn-Debatte bedeutet dies zweierlei:
So sind die Spielräume für weitere Lohnabsenkungen "zur Markträumung" offenbar
eher begrenzt. Die Einführung genereller Kombilohn-Modelle oder einer negativen Einkommensteuer
nach dem Vorbild der USA hätte zur Folge, dass Millionen bereits bestehender
Arbeitsplätze gefördert werden müssten. Nicht
zuletzt unterstreichen die Ergebnisse des IAT, dass die Einführung zusätzlicher Kombilöhne
in Deutschland ohne die Festlegung eines gesetzlichen Mindestlohnes für den Staat
ein Fass ohne Boden werden könnte: In Frankreich und Großbritannien muss
niemand für
solche Niedrigstlöhne arbeiten: Denn beide Länder haben gesetzliche Mindestlöhne,
die zwischen
7,50 und 8 € pro Stunde liegen. Subventionen für Niedriglohnjobs bauen
hierauf auf;
ein Lohndumping zulasten öffentlicher Kassen ist ausgeschlossen. Für
weitere Fragen steht Ihnen zur Verfügung: Dr.
Claudia Weinkopf E-Mail:
Weinkopf@iatge.de Durchwahl:
0209/1707-142 Thorsten
Kalina Durchwahl: 0209/1707-330 Pressereferentin Claudia Braczko Munscheidstraße
14 45886
Gelsenkirchen Tel.:
+49-209/1707-176 Fax:
+49-209/1707-110 E-Mail:
braczko@iatge.de info@iatge.de WWW:
http://iat-info.iatge.de Weitere
Informationen: http://www.iatge.de |