HB DÜSSELDORF. Rechtsanwalt Harald Petersen hielt es zunächst für
einen Scherz: „Dass das Gesetz zur Managerhaftung gekippt wird, hätte
ich nicht für möglich gehalten“, sagt er. Bis zuletzt hatte der
Vertreter der Schutzvereinigung der Kleinaktionäre (SdK) den Eindruck,
dass an dem geplanten Gesetz zur Managerhaftung für Falschinformationen
allenfalls Kleinigkeiten geändert werden. „Doch jetzt dürfen Manager
hier weiter ohne Haftungsrisiko lügen. Das ist ein verheerendes Signal
für deutsche Anleger“, sagt Petersen. Enttäuschung ist auch von
institutionellen Anlegern und aus den Reihen der CDU/CSU zu hören.
Dagegen sind Vertreter der Industrieverbände froh, dass das Gesetz erst
einmal auf Eis gelegt worden ist. Sie fürchten Nachteile für den
Standort Deutschland, wenn es in Kraft tritt.
Die Rede ist vom „ Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz“, das
als wichtiger Teil im Zehn-Punkte- Plan der Bundesregierung vorgesehen
war, mit dem der Anlegerschutz verbessert werden soll. Es sollte schwere
Betrugsfälle, wie sie bei Unternehmen des Neuen Markts vorgekommen
sind, künftig verhindern. Der Entwurf sah vor, dass Manager gegenüber
Anlegern persönlich haften, wenn sie absichtlich oder grob fahrlässig
falsche Informationen über ihre Firma verbreiten. Nach einer letzten
Anhörung sollte das Gesetz Ende Oktober auf den Weg gebracht werden.
Doch nach heftigen Protesten der Industrieverbände wurde es auf
unbestimmte Zeit verschoben. Berlin will erst eine geplante Richtlinie
der Europäischen Union (EU) zum gleichen Thema abwarten.
„Das ist ein klares Einknicken gegenüber direktem Druck“, sagt
die Präsidentin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Edda Müller.
Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
(DSW) meint: „Dass man das gleich das ganze Gesetz kippt, ist sehr ärgerlich.“
Dagegen sagt der Chefsyndikus der Allianz, Peter Hemeling, als Vertreter
der Versicherungswirtschaft: „Mir wäre am liebsten, das Gesetz wird
gar nicht verabschiedet.“ Wenn Vorstände künftig für jeden möglichen
Fehltritt persönlich haften müssten, dann sei das ein Schaden für den
Standort Deutschland. „Wir wollen Mittelständlern den Weg an die Börse
eröffnen und ihnen nicht noch zusätzlichen Ballast ins Körbchen
legen.“
Managerhaftung in anderen Ländern längst die Regel
Längst haben aber vor allem angelsächsische Länder die persönliche
Managerhaftung gegenüber Aktionären eingeführt. Die EU-Kommission
strebt dagegen bis jetzt keine direkte Managerhaftung (Außenhaftung)
an, sondern eine Kollektivverantwortung der Vorstände gegenüber dem
Unternehmen (Innenhaftung). Das bedeutet, allenfalls die Firma kann
Manager für ihr Verhalten haftbar machen, nicht aber der geschädigte
Anleger. Eine Innenhaftung gibt es auch schon in Deutschland, sie wird
nun verschärft.
Doch Kapitalmarktexperten schätzen, dass die Innenhaftung nicht
ausreicht. Die einschlägigen Fälle des Neuen Marktes wie Infomatec,
Metabox oder Comroad belegen es. Gegen diese Firmen zu klagen, ist
zwecklos, sie sind längst nicht mehr zahlungsfähig – ihre Manager
dagegen haben ihre Aktien rechtzeitig verkauft und das Geld in
Sicherheit gebracht. „Wenn wir das Gesetz aufschieben, ist die
Botschaft am Markt, dass man hier die Aktionäre über den Tisch ziehen
kann und sich danach in Kitzbühel in eine schönen 80-Millionen-Villa
zurückziehen kann“, sagt Kapitalmarktspezialist Michael Adams von der
Universität Hamburg. Der deutsche Kapitalmarkt brauche wirksame
Sanktionsmöglichkeiten gegen Anlegerbetrug: „Das verlangt der Respekt
vor den Leuten, die da ihre Lebensersparnisse hinlegen und damit
indirekt unsere Wirtschaft finanzieren.“
Besonders das Argument, der Standort Deutschland könne unter
allzu strengen Vorschriften leiden, will Adams nicht gelten
lassen. „Das Gegenteil ist der Fall: Dort wo Anleger betrogen
werden können, gehen sie nicht mehr hin.“ Das erschwere den
Unternehmen die Finanzierung. Ähnlich tönt es aus der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „Die persönliche Haftung der
Manager ist ein konstituierendes Prinzip der Wettbewerbs- und
Wirtschaftsordnung in Deutschland“, sagt der
mittelstandspolitische Sprecher Hartmut Schauerte. Schließlich
müssten auch die meisten Mittelständler persönlich für ihre
Entscheidungen haften.
Auch die Fondsgesellschaft Union Investment befürwortet eine
persönliche Haftung der Manager gegenüber den Anlegern. Die
Rechte der Aktionäre seien derzeit noch unzureichend. „Bisher
konnten Vorstände mit falschen Behauptungen den Aktienkurs nach
oben treiben und sich dann von den Aktienpaketen trennen“,
sagt der Leiter des Aktienfondsmanagements, Jens Wilhelm.
Mit dem Entschluss, auf die EU zu warten, gewinnt Berlin
Zeit. Die geplanten Richtlinien werden es den Mitgliedern
durchaus erlauben, strengere Regeln einzuführen. Doch müssen
sie ihre nationalen Bestimmungen aller Voraussicht nach erst bis
Ende 2006 verabschieden.

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