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Aus Ausnahmen werden Regeln, aus Regeln
wird Gewohnheit. Seit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz 1994
stand die Tür zwischen Geheimdienst und Polizei einen Spalt
offen; mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz 2001 wurde die Tür
weit geöffnet; jetzt wird sie ausgehängt.
Seit 2001 dürfen Geheimdienste bei Kreditinstituten,
Luftverkehrsunternehmen, Post- und Kommunikationsdienstleistern
jederzeit Daten abfragen und Auskünfte einholen, „im
Einzelfall“, wie es bisher noch heißt, aber künftig nicht
mehr.
Wenn Geheimdienste sich in Privatwohnungen begeben, darf dort
der Lausch- und Spähangriff praktiziert werden. Und: Alle
Personen, die in sicherheitsempfindlichen Einrichtungen
arbeiten, werden vom Geheimdienst überprüft.
Diese Befugnisse sind schon jetzt keiner Kontrolle durch die
Justiz unterworfen, sondern unterliegen nur einer
(unzureichenden) parlamentarischen Kontrolle. Jetzt werden sie
sachlich und räumlich noch ausgeweitet, dürfen sie im gesamten
Schengen-Raum stattfinden.
Von diesen Maßnahmen erfährt der Betroffene erst einmal gar
nichts, sondern vielleicht nach Jahren, wenn, wie es in den
Gesetzen heißt, eine Gefährung der Aufgabenstellung der
Sicherheitsbehörden „nicht mehr zu besorgen ist“.
Vor fünf Jahren, als die angeblichen Ausnahmegesetze eingeführt
wurden, fragten sich die Experten bei der Anhörung im
Bundestag, wo das alles hinführen soll. Ja, wohin? Weit weg vom
Rechtsstaat.
(SZ vom 6.7.2006)
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