Schon vor der Abstimmung am 10. November war es in Kulmbach
allen Beteiligten klar: das Bürgerbegehren »Nix mit Abwassertricks« würde
gegen die Ratsmehrheit einen grandiosen Sieg erringen. Deshalb stürmte
der Kulmbacher Karnevalsverein das Rathaus schon am Tag zuvor, zwei Tage
früher als üblich, denn nach der Abstimmung, am 11. November, wäre die
symbolische Rathausbesetzung leicht zur tatsächlichen Übernahme geraten.
Das Bürgerbegehren richtete sich gegen die Absicht der
Mehrheitsfraktionen SPD, CSU und Freie Wähler, das Kanalnetz der Stadt für
100 Jahre an einen US-Investor zu verkaufen und sofort wieder zurückzumieten.
Der Steuertrick hätte dem Investor in den USA bis zu 70 Millionen Euro
Steuervorteil gebracht, davon hätte er der Stadt einen Anteil von fünf
Millionen (»Barwertvorteil«) sofort am ersten Tag bar ausbezahlt.
Bisher haben etwa 150 Städte in Deutschland ein solches »Cross Border
Leasing« mit US-Investoren abgeschlossen. Neben Kanalisationen ging und
geht es um Messehallen, Schulen, Klär- und Heizkraftwerke, Schienennetze
und Straßenbahnen. Die oberste US-Steuerbehörde, der Internal Revenue
Service, hat zwar die Verträge als »Scheingeschäfte« qualifiziert, die
keine wirtschaftliche Substanz haben und deshalb auch nicht zu
Steuervorteilen führen dürfen. Aber einige steuerfreundliche
US-Bundesstaaten gewähren den Steuervorteil trotzdem – noch. Während
Oberbürgermeisterin Inge Aures (SPD) und Bürgermeister Henry Schramm
(CSU), beraten von der Deutschen Bank, den Deal trotzdem durchziehen
wollten, meldete »Nix mit Abwassertricks« Kritik an. Ludwig Lindner: »In
Amerika kann ein Unternehmen damit Steuern verkürzen. Das geht zu Lasten
der kleinen Leute dort. Ich bin grundsätzlich gegen solche Tricks, ob in
Amerika oder in Deutschland, das spielt im Zuge der Globalisierung keine
Rolle mehr.«
Für das Bürgerbegehren votierten 6532 Bürger, für den Vorschlag der
Ratsmehrheit 1043. Damit war auch das 20-Prozent-Quorum – 22471
Kulmbacher waren wahlberechtigt – bei weitem überschritten. OB Aures,
die sich schon vor ihrer absehbaren Niederlage vor der Öffentlichkeit
abschirmte, hatte zuvor zur Beruhigung der Bürger von einem »ganz
normalen Geschäft« gesprochen. Das wurde ihr nicht abgenommen. Zum
Beispiel hätte das Kulmbacher Kanalnetz dann zwei gleichzeitige Eigentümer
gehabt: den US-Investor und die Stadt. Diese rechtlich dubiose
Konstruktion ist keineswegs »normal«. Als Eigentümer hat der
US-Investor weitreichende Rechte: Er kann den Vertrag kündigen, wenn die
Anlage nicht mehr ausgelastet ist oder nicht ausreichend repariert wird.
Dann folgen Schadenersatzforderungen, die ein Mehrfaches des anfänglichen
Barwertvorteils betragen können. Die Rechtsstellung der Städte ist
ausgesprochen schwach: Gerichtsort ist New York, es gilt US-Recht, der
englischsprachige Vertragstext, zwischen 1000 und 2000 Seiten stark, wird
nicht einmal ins Deutsche übersetzt. Übrigens: Nirgendwo in Deutschland
wurde den Ratsmitgliedern der Text vor der Abstimmung vorgelegt.
Ein Cross Border Leasing verpflichtet die Stadt, die Anlagen mindestens 25
Jahre lang, oft auch mehr als drei Jahrzehnte, in ihrem anfänglichen
Umfang zu erhalten. Aber wird das Kulmbacher Kanalnetz etwa im Jahre 2020
noch in der jetzigen Größe gebraucht? Abwasserintensive Betriebe wie die
Spinnerei sind geschlossen, Brauereien und Mälzereien machen dicht. Der
Wasserverbrauch der Privathaushalte geht stetig zurück. Da wäre es möglich,
Pumpen, Klärwerke und Kanalrohre dem veränderten Bedarf anzupassen und
in Zukunft, wenn sie erneuert werden müssen, kleiner zu bauen. Aber das dürfte
die Stadt dann nicht tun. Den anfänglichen Umfang der Anlage auf
Jahrzehnte zu erhalten, kann teurer werden als der »Barwertvorteil«
einbrachte. Das würde sich auch zeigen, wenn weniger Regenwasser in die
Kanalisation geleitet würde, sondern vor Ort versickert. Jürgen Öhrlein,
Mitinitiator des Bürgerbegehrens: »Wir befürchten, daß das Bestehende
so festgeschrieben wird, daß ökologisch sinnvolle Dinge durch einen
solchen Vertrag behindert oder unmöglich gemacht werden.« |