1Junge Welt 8.04.2008 / Titel / Seite 1
Kirche läßt billigjobben
Von Jörn Boewe
Die kirchlichen Verbände Diakonie und Caritas wehren sich gegen die Einführung
eines gesetzlichen Mindestlohns in der Pflegebranche. Ein solcher sei »kein
taugliches Mittel«, Armut und Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen, heißt es in
einer am Donnerstag verbreiteten gemeinsamen Erklärung des Verbandes
diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) und der Arbeitsgemeinschaft
caritativer Unternehmen (AcU). Die Beschäftigten von Caritas und Diakonie
erhielten »heute schon Vergütungen von mehr als 7,50 Euro je Stunde, so daß
sie von einem Mindestlohn gar nicht profitieren würden«.
Vor drei Wochen hatte die Arbeiterwohlfahrt (AWO), unterstützt von der
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), beim
Bundesarbeitsministerium einen Antrag auf Aufnahme der Pflegebranche ins
Arbeitnehmerentsendegesetz gestellt. Arbeitersamariterbund und Deutsches Rotes
Kreuz diskutieren derzeit noch, ob sie den Antrag unterstützen sollen. Die AWO
hatte einen möglichen Mindestlohn von zehn Euro in die Diskussion gebracht.
Auch bei den diakonischen Pflegediensten muß – nach Auskunft des VdDD –
derzeit niemand unter dieser Grenze arbeiten: Die niedrigste Entgeltgruppe für
ungelernte Pflegekräfte liege »über zehn Euro«, für Fachkräfte mit
dreijähriger Ausbildung bei »über zwölf«, erklärte VdDD-Sprecher Hartmut
Spiesecke am Donnerstag auf jW-Anfrage. Gegen den Mindestlohn sperre man sich
aus drei Gründen: Erstens befürchte man, daß »ein Mindestlohn den Kostendruck
in der Pflege weiter verschärft«, weil die Kostenträger kaum mehr bereit
wären, »Pflegesätze zu zahlen, deren Vergütungsbasis über einem gesetzlichen
Mindestlohnniveau läge«, so Spiesecke. Außerdem würde eine gesetzliche
Lohnuntergrenze »tendenziell beschäftigungshemmend« wirken: »Gerade
Geringqualifizierte und Jugendliche aus schwierigen sozialen Verhältnissen
oder mit Migrationshintergrund« hätten es dann »noch schwerer«. Einen
gesetzlichen Mindestlohn müsse man nicht zuletzt aus »caritativer und
diakonischer Verantwortung für die Arbeitssuchenden« ablehnen. Außerdem
bestehen die Verbände auf ihrer »kirchlichen Selbstbestimmung«: Vergütung wird
bei ihnen nicht über Tarifverträge, sondern »arbeitsvertragliche Richtlinien«
geregelt, die von paritätisch besetzten Kommissionen der Dienstgeber und
Mitarbeiter »einvernehmlich« festgelegt werden. Gewerkschaften sind hier
allerdings außen vor, so Spiesecke.
»Wir bedauern das sehr«, kommentierte ver.di-Sprecher Jan Jurczyk am
Donnerstag gegenüber jW die Positionierung der kirchlichen Verbände. Es gebe
eine »offensichtliche Diskrepanz zwischen dem seelsorgerischen Bereich und den
Kirchen als Dienstgeber«. So habe sich Bischof Wolfgang Huber als
Ratspräsident der Evangelischen Kirche wiederholt für flächendeckende
Mindestlöhne ausgesprochen. An der Haltung zu den eigenen Mitarbeitern würde
sich nun zeigen, ob das »nur Sonntagsreden« waren, so der ver.di-Sprecher.
Kritisch äußerte sich auch die Linksfraktion im Bundestag. Die Argumente von
Caritas und Diakonie seien »vorgeschoben und scheinheilig«, erklärte deren
Pflegeexperte Ilja Seifert. Durch ihre Ablehnung bleibe sämtlichen
Pflegekräften ein Mindestlohn verwehrt, auch den Mitarbeitern von privaten
Anbietern, die zum Teil nur vier bis sechs Euro in der Stunde verdienten.