HB DÜSSELDORF/BERLIN. Die mehrere tausend Seiten
umfassenden internen Berichte liegen dem Handelsblatt vor. Sie
wurden von den führenden ökonomischen Denkfabriken
Deutschlands erstellt, unter anderem dem Wissenschaftszentrum
Berlin sowie den Wirtschaftsforschungsinstituten DIW, RWI und
ZEW.
Besonders schlecht kommen die Personal-Service-Agenturen
(PSA) weg, die einst als Herzstück der Reformen galten.
„Der Einsatz in einer PSA verlängert im Vergleich zur
Kontrollgruppe die durchschnittliche Arbeitslosigkeit um fast
einen Monat, gleichzeitig liegen die monatlichen Kosten weit
über den ansonsten entstandenen Transferleistungen“, heißt
es in dem entsprechenden Teilbericht. Die PSA übernehmen
Arbeitslose und leihen diese an Unternehmen aus. Ziel ist es,
die Arbeitnehmer in Festanstellungen zu vermitteln.
Unter dem Strich verursache jeder Arbeitslose, der an
eine PSA überwiesen wird, Mehrkosten in Höhe von 5 700 Euro.
„So wie die Personal-Service-Agenturen derzeit aufgestellt
sind, sind sie weder effektiv noch effizient und selbst unter
Berücksichtigung von möglichen Alternativkosten wie z. B.
Eingliederungszuschüssen oder Ähnlichem noch immer ein
teures Instrument.“
Die rot-grüne Bundesregierung hatte die Hartz-Reformen
angestoßen und damit große Hoffnungen auf einen Wandel auf
dem Arbeitsmarkt verbunden. Grundlage der Reformen war der
2002 vorgelegte Bericht einer Expertenkommission, die der
damalige Volkswagen-Arbeitsdirektor Peter Hartz geleitet
hatte. Die Reformpakete Hartz I, II und III traten zwischen
Januar 2003 und Januar 2004 in Kraft.
Für die meisten Bausteine von Hartz I bis III konnten die
Forscher keine Verbesserung der Qualität der
Arbeitsvermittlung feststellen. Dass die Reformen die
Arbeitslosigkeit der Betroffenen verkürzt hätten, sei
ebenfalls nicht erkennbar. So seien zum Beispiel die
Vermittlungsgutscheine „kein geeignetes Instrument, um eine
Integration in den Arbeitsmarkt zu befördern“. Der
Vermittlungsgutschein ermöglicht es Arbeitslosen, die
Dienstleistungen privater Arbeitsvermittler in Anspruch zu
nehmen. Auch die erleichterte befristete Einstellung älterer
Arbeitnehmer sei wirkungslos verpufft.
Die Einführung der Mini-Jobs habe zwar für einen Boom der
geringfügigen Beschäftigung gesorgt, doch die Arbeitslosen hätten
davon nicht profitiert. „Hinsichtlich des Ziels der
Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt sind (…)
erhebliche Zweifel angebracht.“ Der Übergang von Mini-Jobs
in reguläre Jobs sei eher die Ausnahme.
Überdies sei der makroökonomische Nutzen zahlreicher,
meist teurer Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik überaus
zweifelhaft: Mit Blick auf die Förderung der beruflichen
Weiterbildung, Lohnsubventionen und
Arbeitsbeschaffungsprogramme schreiben die Forscher,
dauerhafte Arbeitsmarkteffekte dieser Maßnahmen seien nicht
erkennbar.
Besser fällt das Urteil für die Existenzgründer-Förderung
aus. Vor allem das Überbrückungsgeld, aber auch die Ich-AG
„erweisen sich als erfolgreiche Instrumente der
Arbeitsmarktpolitik“, heißt es in den Ergebnisberichten.
„Insgesamt können beide Programme hinsichtlich der
Vermeidung einer Rückkehr in die Arbeitslosigkeit als
erfolgreich an-gesehen werden.“
Gerade die Ich-AG jedoch wird in ihrer jetzigen Form
voraussichtlich nicht mehr lange Bestand haben. Bundestag und
Bundesrat setzten bereits eine Befristung dieses
Arbeitsmarktinstrumentes bis zum 30. Juni 2006 durch. Danach
soll geprüft werden, ob Ich-AG und Überbrückungsgeld zu
einem neuen Instrument zusammengefügt werden können.
Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart,
bis Ende 2006 „alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auf
den Prüfstand“ zu stellen. Dieser Passus war auf Drängen
der Union aufgenommen worden, die viele der Förderinstrumente
skeptisch sieht.
In der SPD-Fraktion wird eingeräumt, die von der Vorgängerregierung
initiierten Arbeitsmarktreformen seien teilweise hinter den
Erwartungen zurückgeblieben. „Wir sehen natürlich auch,
dass es mit den PSA nicht so gut läuft“, hieß es in der
Fraktion. Dagegen spreche einiges dafür, an der Ich-AG
festzuhalten. Auch die Vermittlungsgutscheine seien ein
„durchaus sinnvolles Instrument“.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz
IV) war nicht Bestandteil der Untersuchungen. Diese erst
Anfang 2005 in Kraft getretene Reform wird separat bewertet.
Die wichtigsten Bausteine
PSA: Die Personalserviceagenturen (PSA) stellen
Arbeitslose ein und verleihen sie an Unternehmen weiter. Ziel
ist es, dass der PSA-Mitarbeiter beim ausleihenden Unternehmen
eine Festanstellung erhält.
Ich AG: Arbeitslose Existenzgründer können mit
Zuschüssen der BA eine Ich AG gründen. Der Zuschuss wird
maximal drei Jahre gezahlt und beläuft sich auf 600 Euro
monatlich im ersten Jahr.
Minijob: Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen,
bei denen die Bruttoverdienstgrenze 400 Euro beträgt. Der
Arbeitnehmer zahlt keine Steuern und Abgaben. Minijobs sollen
den Einstieg in ein reguläres Arbeitsverhältnis erleichtern.