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Beim beginnenden Bankenbankrott 2007 rettete die Bundesregierung
(CDU/SPD, Angela Merkel/Frank-Walter Steinmeier) als erste die
Düsseldorfer Industrie-Kredit-Bank (IKB), und zwar auf Verlangen von
Josef Ackermann, Deutsche Bank. Der Staat zahlte schrittweise insgesamt
zehn Milliarden Euro. Dazu gab es keine Diskussion und keinen Beschluß
im Deutschen Bundestag. SPD-Finanzminister Peer Steinbrück verhinderte
gemeinsam mit Ackermann, daß ein Sonderbericht über die
Bankrottursachen, der von den Aktionären beschlossen worden war,
veröffentlicht wurde. Die Liste der Gläubiger der IKB, zu denen die
Deutsche Bank an vorderster Stelle gehört, wurde geheimgehalten (siehe
»Brandstifter als Feuerwehr«, jW-Thema vom 23.4.2009).
Diese Praxis setzten Banken und Bundesregierung beim Bankrott der Hypo
Real Estate (HRE), der Dresdner Bank und der Commerzbank fort. Wie es
genau zum Bankrott kam und wer jeweils dafür persönlich verantwortlich
war, das blieb auch hier ebenso geheim wie die Gläubigerbanken und unter
welchen Bedingungen sie die Kredite an die Bankrotteure vergeben hatten–
der Staat zahlt. bzw. übernimmt Garantien.2 Durch die Geheimhaltung
konnte die angebliche Gefahr schrecklicher Schäden für die gesamte
Wirtschaft panikartig an die Wand gemalt werden, die Öffentlichkeit
wurde erpreßt.
Für die Rettung der Banken beschloß der Bundestag nach der IKB den
»Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung« (SoFFin): Die neue Behörde wurde
nach dem Muster der Treuhandanstalt aus dem Parlament und dem
Bundeshaushalt ausgelagert. Der SoFFin kann sich dabei auf eine
Pauschalermächtigung über 480 Milliarden Euro stützen. Diese Hilfen
vergibt die Behörde geheim. Es wurde zwar ein parlamentarisches
Kontrollgremium aus neun Abgeordneten eingerichtet, aber sie sind zur
Geheimhaltung verpflichtet und erhalten wichtige Berichte, etwa über die
HRE, nur in geschwärzter Fassung. Kontrollgremium?
Eine mindestens genauso dichte Geheimhaltung herrscht bei den bankrotten
Landesbanken BayernLB, WestLB, LBBW, SachsenLB und HSH Nordbank.
Ministerpräsidenten entscheiden im Alleingang deren staatliche Rettung.
Selbst Minister werden von den relevanten Informationen ferngehalten. So
durfte der Wirtschaftsminister von Schleswig-Holstein, Werner Marnette
(CDU), auf wiederholte Bitten hin die Unterlagen der HSH-Nordbank nicht
einsehen. Schuldige werden nicht gesucht, nicht gefunden und nicht zur
Verantwortung gezogen. Die Parlamente von Schleswig-Holstein und Hamburg
entschieden blind über die Milliardenzuschüsse aus den Landeshaushalten.
Marnette ließ sich das nicht bieten und trat zurück – eine Ausnahme.3
Seit 1995 arrangierten Deutsche Bank, Daimler Financial Services (debis)
und andere Finanzakteure sogenannte Cross-Border-Leasing-Transaktionen.
Dabei verkauften z. B. deutsche Städte und öffentliche Unternehmen Teile
ihrer Infrastruktur (Kanalisationen, Messehallen, Straßenbahnen,
Trinkwasserleitungen) für 100 bzw. 30 Jahre an US-Banken und mieteten
sie zurück; Bundesunternehmen (Deutsche Bahn, Telekom, Deutsche Post,
Deutsche Flugsicherung) taten bei kürzeren Laufzeiten mit ICE-Zügen,
Mobilfunk- und Flugüberwachungssystemen, Briefverteilzentren dasselbe.
Die europäischen Vertragspartner erhielten zu Beginn eine
Barausschüttung in Höhe von etwa vier Prozent des Transaktionsvolumens.
Die meist 2000 Seiten umfassenden Verträge, die es nur in englischer
Sprache gibt, unterliegen der Geheimhaltung. Die Stadträte und
Mitglieder der Aufsichtsräte bekamen in nichtöffentlicher Sitzung nur
kurze Beschlußvorlagen, in denen wesentliche Informationen fehlten. In
der Öffentlichkeit wurde das Geschäft als cleverer Steuertrick
dargestellt, in Wirklichkeit ist der nur eine Nebensache.
Wesentlich ist CBL ein »strukturiertes Finanzprodukt«: Die jeweilige
Kanalisation usw. ist nur der Auslöser für ein Karussellgeschäft
zwischen sechs Banken (US-Banken, westeuropäische Banken, deutsche
Landesbanken), einer »außerbilanziellen Zweckgesellschaft« in der
US-Finanzoase Delaware sowie zahlreichen Wirtschaftsprüfern,
Anwaltskanzleien und Gutachtern auf seiten jeder Bank. Die Banken gaben
sich gegenseitig Kredite, rechtlich und bilanziell abgesichert durch die
hochdotierten Berater. Die anfängliche Barausschüttung war in
Wirklichkeit eine Versicherungsprämie, die Städte und öffentlichen
Unternehmen übernahmen die Haftung für den Fall, daß die
Interbanken-Kredite faul werden.
Dies wurde und wird durch die Geheimhaltung verschleiert.4 Die
CBL-Verträge gehören in der Finanzkrise zu den »toxischen Papieren«, die
Banken wollen sie nicht einfach abschreiben, sondern verlangen Ausgleich
vom Staat. Der angebliche Ausstieg der Banken seit 2008 ist nur ein
Teilausstieg. Dieselben Berater wie die Deutsche Bank, die den Kommunen
die Verträge aufgeschwatzt haben, werden auch zur Abwicklung
herangezogen und dafür wieder hoch honoriert. Es ist unmöglich, die
Kosten der geheimen Rückabwicklung, die zudem noch keineswegs beendet
ist, zu beziffern.
Es begann 1990 mit der Treuhandanstalt: Die Privatisierung der
ehemaligen DDR-Betriebe stand unter höchster Geheimhaltung. Die Treuhand
war eine aus dem Bundestag und dem Bundeshaushalt ausgelagerte Behörde.
Sogar Landtagsabgeordnete und Stadträte aus den betroffenen Regionen
wurden von den Verhandlungen ferngehalten und durften die Verträge nicht
sehen. Vier Jahre verkaufte die Geheimbehörde Betriebe, Grundstücke und
Liegenschaften an Investoren. Die Investoren setzten hohe Subventionen
durch. Zusagen für die Erhaltung einer bestimmten Zahl von
Arbeitsplätzen wurden vielfach gebrochen. Sanktionen gab es keine.
Betrug, Bilanzfälschung, Bestechung und weitere Straftaten wurden nicht
verfolgt. Nach vier Jahren übertrug die Treuhand die geheim gemachten
270 Milliarden DM Schulden auf den Bundeshaushalt.5
Ob Verkauf von 49,9 Prozent der Berliner Wasserbetriebe im Jahre 1999 an
die Konzerne RWE und Veolia, ob Gründung Dutzender Unternehmen zwischen
Städten und Energiekonzernen zur privatrechtlichen Müllverbrennung, ob
hundertfacher Verkauf von Stadtwerksanteilen an die Energiekonzerne
Vattenfall, RWE, E.on und EnBW – Privatisierungsverträge blieben und
bleiben geheim, einschließlich der darin jeweils vereinbarten Garantien
der öffentlichen Hand für den Gewinn der privaten »Partner«. Das
Gutachten der US-Investmentbank Morgan Stanley zum Börsengang der
Deutschen Bahn, der Vertrag von Google mit der Bayerischen
Staatsbibliothek zur kostenlosen digitalen Speicherung der
jahrhundertealten Buchbestände ... – die Liste mit Beispielen für die
geheime Ausplünderung öffentlichen Eigentums ist lang.
Diese organisierte Geheimhaltung gilt auch für die neuere
Privatisierungsvariante unter dem Namen Public Private Partnership
(PPP). Hierbei beauftragt die öffentliche Hand private Investoren mit
dem Bau, dem Betrieb und der Finanzierung von Infrastrukturanlagen wie
Schulen, Rathäuser, Messehallen, Straßen und Autobahnen, Gefängnisse,
Krankenhäuser, Turnhallen, Schwimmbäder, Bundeswehrcasinos,
Polizeipräsidien und Justizzentren. Die öffentliche Hand zahlt eine
Miete, die Verträge laufen in der Regel 30 Jahre.
Aufgrund der ungleichen Risikoverteilung und der ausgebufften
Vertragsgestaltung können die Investoren häufig hohe Nachforderungen
durchsetzen. Auch hier liegt den Entscheidungen der gewählten
Volksvertreter im Bundestag (für LKW-Maut, Autobahnbau, Bundeswehr), in
den Landtagen (für Justizzentren, Gefängnisse, Polizeipräsidien) und in
den Kommunen (vor allem für Schulen) nicht der jeweils rechtsgültige
Vertrag zugrunde. Bestenfalls dürfen die Abgeordneten einzeln, wie in
der Geheimschutzstelle in der Berliner Schadowstraße Nr. 6, die Verträge
einsehen, dürfen keine Kopien machen und das Gesehene nicht in die
öffentliche Diskussion einbringen.
So kommt es, daß wesentliche Vertragsbestandteile immer wieder erst
nachträglich bekannt werden – wenn es zu spät ist. Das betrifft
beispielsweise Preisgleitklauseln, den Forderungsverkauf (»Forfaitierung
mit Einredeverzicht«); die Pflicht zur Übernahme der Kosten bei
Insolvenz des Investors; bei Konfliktfällen die Einrichtung eines
privaten Schiedsgerichts, dessen Mitglieder ebenfalls zu Geheimhaltung
verpflichtet sind u.ä.
In einem Fall erzwangen linke Stadträte eine zumindest nachträgliche
Akteneinsicht. Die Oberbürgermeisterin von Frankfurt am Main, Petra
Roth, hatte 2003 mit ihrer großen Koalition (Grüne eingeschlossen) für
das Bildungszentrum Ostend (BZO) das PPP-Verfahren durchgesetzt. Roth
hatte einen »Effizienzvorteil« von 25 Prozent gegenüber einer
traditionellen Erledigung versprochen. Das städtische Revisionsamt fand
allerdings heraus, daß PPP um mindestens fünf Prozent teurer ist. Frau
Roth weigerte sich, das Gutachten den Stadtverordneten auszuhändigen.
Durch einen schönen Zufall gerieten die Ergebnisse des Gutachtens in die
junge Welt (»Primat des Proftits«, jW-Thema v. 19.4.2006).
Während Frau Roth nach der »undichten Stelle« suchen ließ, wurde auf
Initiative der Linksfraktion ein Akteneinsichtsausschuß gegründet. Das
PPP-Vertragswerk wurde in einer Geheimschutzkammer ausgelegt – Verfahren
siehe oben. Zusätzlich waren die Unterlagen unvollständig – eine Farce.
Frau Roth ließ gegen das Gutachten des städtischen Revisionsamtes ein
Gegengutachten durch den PPP-Propagandisten Prof. Wilhelm Alfen
erstellen – der soll zu dem Ergebnis gekommen sein, daß zwar die 25
Prozent nicht erreicht werden, aber 16,9 Prozent Vorteil seien sicher.
Was wirklich in diesem Gefälligkeitsgutachten steht, weiß die
Öffentlichkeit aber nicht, denn es blieb bis heute ebenfalls geheim.
Geheimhaltung dieser Art – das Vorbild kommt aus den USA – bedeutet
die Selbstentmachtung der Parlamente. Die Geheimschutzstellen werden zu
Todeskammern der Demokratie. Sie wird zur Fassade: Dahinter können sich
die privaten »Partner« ungesehen bei Steuergeldern und Staatsgarantien
bedienen. Die Wahrung privater Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist
zur Staatsräson geworden. Die Staatsverschuldung wächst, der Reichtum
wächst, die Armut wächst, das Leben für die Mehrheit der Bürger wird
teurer und unsicherer.
Die neuerlichen Informationsfreiheitsgesetze, die inzwischen nach einer
EU-Richtlinie auf Bundes- und Landesebene auch in Deutschland gelten,
schaffen keine Abhilfe. Denn überall sind hier – neben den Bereichen
Militär und Geheimdienste – auch private Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse vom Zugang durch Bürger und Abgeordnete
ausgeschlossen.
Verkauf und auch Rückkauf öffentlichen Eigentums, Mietverträge mit
Laufzeiten bis zu 30 Jahren, Entscheidungen über bankrotte Banken und
ähnliche Geschäfte setzen gerade in diesen Größenordnungen denknotwendig
die umfassende Kenntnis des jeweiligen Gegenstandes und seiner Umstände
voraus. Wenn gewählte Volksvertreter ihren Aufgaben zu verantwortlichem
Umgang mit öffentlichem Vermögen gerecht werden sollen, brauchen sie
diese umfassende Kenntnis. Geheimhaltung ist damit prinzipiell
unvereinbar. Geheimhaltung ist verfassungwidrig.
Wenn wie etwa in Wiesbaden Stadtverordnete gegen die Geheimhaltung beim
PPP-Projekt Justizzentrum protestieren und dann wegen Verstoßes gegen
die Geheimhaltungsklauseln mit Klagen wegen Geschäftsschädigung und auf
Schadenersatz bedroht werden, dann dürfen diese Volksvertreter nicht
mehr allein gelassen werden. Die vielen, die sich inzwischen an der
Geheimhaltung stoßen, sollten sich bundesweit zusammentun.
Stadt- und Kreisräte, Landtags- und Bundestagsabgeordnete sollten sich
absprechen, wer von ihnen im öffentlichen Interesse Geheimverträge oder
Teile davon publik macht. Auch ist zu beraten, wer am besten auf
Offenlegung geschlossener Verträge und auf deren Unwirksamkeit vor
Gericht klagt. Dabei wird man vermutlich nicht gleich gewinnen, aber es
geht darum, den Skandal endlich einmal der Allgemeinheit bewußt zu
machen. Vor allem aber ist, nach guter Vorbereitung und mit öffentlicher
Unterstützung der gezielte Geheimnisverrat zu organisieren.
Dabei kann durchaus mit einer gewissen Lernfähigkeit vor allem der
obersten Gerichte gerechnet werden. In den letzten Jahren haben sie
Teilurteile mit neuer Tendenz gefällt: So brandmarkte das
Bundesverfassungsgericht 2009 die pauschale Verweigerung von
Informationen wegen »Geheimhaltungsbedürftigkeit« als verfassungswidrig.
Das Parlament sei zur effektiven Kontrolle des Regierungshandelns auf
genaue Auskünfte angewiesen (Az. 2 BvE 5/06). Der Bundesgerichtshof
urteilte etwa: Das Auskunftsrecht der Bürger und Journalisten gilt auch
bei privaten kommunalen Unternehmen (Az. III ZR 294/04).
Im wesentlichen hilft nur die Aktivität von unten und aus der Mitte der
Gesellschaft. Vorbildlich ist hier das Volksbegehren in Berlin zur
Offenlegung der Geheimverträge, die der Berliner Senat im Jahre 2000
beim Verkauf der Berliner Wasserbetriebe (BWB) unterschrieben hat (www.berliner-wassertisch.net).
Die Gesellschaft selbst muß sich in die Entwicklung demokratischer
Normen einschalten.
Es ist ein Zustand erreicht, auch auf diesem Gebiet, in dem
grundsätzlicher Widerstand geboten ist: »Gegen jeden, der es unternimmt,
die Ordnung zu beseitigen (gemeint ist die BRD als demokratischer und
sozialer Rechtsstaat, das Prinzip »Alle Staatsgewalt geht vom Volke
aus«, Bindung an die verfassungsmäßige Ordnung – W.R.), haben alle
Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich
ist« (Artikel 20 Grundgesetz).
Angesichts der organisierten Geheimhaltung und gegenüber den regierenden
Geheim-Demokraten gilt: Verträge offenlegen! Geheimnisverrat ist
Bürgerpflicht!
1 Werner Rügemer: Die zweigeschossige Streuobstwiese. Fünf
Konkursmärchen aus dem Reich des Königs Kurt von Sachsen, Dresden 1999
2 Zur Rolle der Deutschen Bank bei der Rettung von IKB und HRE:
»Branchenprimus Deutsche Bank: Gewinne ohne Steuermilliarden?«,
ARD-Magazin Monitor, 14.5.2009
3 Die brisanten Notizen des Dr. Marnette, Stern 48/2009, S. 128 ff.
4 Werner Rügemer: Cross Border Leasing, Münster 2005
5 Ders.: Privatisierung in Deutschland. Eine Bilanz, Münster 2008, S. 39