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Seitdem wächst aber im bürgerlichen Lager die Sorge darüber, ob man
sich noch auf dem rechten Weg befindet. Die kritischen Wortmeldungen des
Journalisten Heribert Prantl, des Verfassungsrichters Siegfried Broß
sowie von Exbundespräsident Roman Herzog sind nicht ohne Wirkung
geblieben. Sie alle stellen die demokratische Legitimation der EU in
Frage. Sie artikulieren die Angst vor einer ungesteuerten Aufgabe von
Souveränitätsrechten, vor der Entmachtung des Bundestags, ja vor dem
Herabsinken Deutschlands auf den Status eines Teilstaates in einer
europäischen Föderation. Ganz ähnlich kritisiert die Linke, daß mit dem
Vertrag ein Vorrang für das Europarecht festgeschrieben wird. Kritik
kommt auch von den Gewerkschaften. Vor dem Hintergrund skandalöser
Urteile des Europäischen Gerichtshofs gegen Arbeitnehmerrechte versuchen
sie mit einer sozialen Fortschrittsklausel die europäische Demontage des
Sozialstaats zu verhindern.
Bei der mündlichen Verhandlung über die Klagen gegen den
Lissabon-Vertrag zeigte sich, daß auch das Gericht die ungebrochen
pro-integrationistische Haltung der wirtschaftlichen und politischen
Eliten kritisch sieht. Die Vertreter der Bundesregierung, angereist, um
einen Pflichttermin zu absolvieren, sahen sich einer peinlichen
Befragung durch die Richter ausgesetzt, wobei auch manch peinliche
Unkenntnis auf der Regierungsbank an das Licht kam.
Doch ein Nein des Gerichts zum Vertrag von Lissabon wäre eine
Sensation. Es würde die deutschen und europäischen Verhältnisse auf den
Kopf stellen. Ein solches Nein wird es daher nicht geben, denn es ist
die Bundesregierung, die heute an der Spitze derer steht, die den
Lissabonner Vertrag durch die Instanzen prügeln. Vor allem sie drängt
darauf, daß in Irland so lange abstimmt wird, bis das Ergebnis stimmt.
Für die deutschen Eliten steht ja auch viel auf dem Spiel. Mit dem
Lissabonner Vertrag verdoppelt sich der Stimmanteil Deutschlands im Rat.
Die nationalen Souveränitätsrechte werden weiter eingeschränkt. Die in
den Mitgliedsländern so mühsam erkämpften demokratischen Rechte werden
dadurch abgebaut.
Zu studieren ist hier die Dialektik des Imperialismus. Sie zeigt sich im
Zusammenhang zwischen dem Expansionswillen des imperialistischen Staates
nach außen, hier des Exportweltmeisters Deutschlands im europäischen
Binnenmarkt, und dem gleichzeitigen Abbau demokratischer Rechte im
Innern. Expansion verlangt nach der äußersten Konzentration aller Kräfte
und ihrer Hinwendung nach außen. Bei der Eroberung der Weltmärkte
bleiben zerfallende Schulen, löchrige Straßen und wachsende Armut zu
Hause zurück. Dort machen Suppenküchen auf und schlafen immer mehr
Menschen in Parks. Früher kannte man das nur aus den USA. Wie verstörend
ist doch der Widerspruch zwischen ihrer grenzenlosen Präsenz auf allen
Kontinenten und den brennenden Ruinen in den eigenen Innenstädten.
Europa will nun nicht länger zurückstehen. Doch noch stört bei dieser
Verwandlung die Demokratie in den Mitgliedsländern. In ihren Parlamenten
könnten sich ja womöglich unbequeme Mehrheiten bilden und soziale
Forderungen artikulieren. Mit der EU beugt man dem vor. Das Europäische
Parlament ist gar kein wirkliches Parlament. Es ist zahn- und machtlos.
Man sieht: Verfassungsfragen sind eben Macht- und auch Klassenfragen.
Die Linke hat das mit ihrer Klage gegen den Lissabonner Vertrag
thematisiert.
Die Entscheidung über den Lissabon-Vertrag ist eine zentrale
Entscheidung über die Zukunft der Europäischen Union. Ist so ein bedeutender
Vertrag, ohne das Volk zu befragen, überhaupt de facto legitimierbar?
Nach meiner Meinung ist dies ausgesprochen problematisch. Eine Verfassung, und um nichts anderes handelt es sich bei dem Lissabon-Vertrag, bedarf grundsätzlich immer einer Rechtfertigung. Eine Verfassung wird gedacht als Gesellschaftsvertrag und das heißt, die Gesellschaft, das Volk muß dem Vertrag zustimmen. Das Grundgesetz hat ja genau dies in Artikel 146 auch so gesehen. Eine Volksabstimmung hierüber wäre in der Tat eine ganz bedeutende Legitimationsgrundlage.
Der Lissabon-Vertrag wird von neoliberalen Politikern gern damit
angepriesen, daß er die Demokratisierung der EU stärke. Aber sind nicht die
Kompetenzerweiterungen des Europäischen Parlaments angesichts des
institutionellen Demokratiedefizits, wie zum Beispiel die weiterhin nur
indirekte demokratische Legitimation der EU-Kommission, das weiterhin fehlende
Initiativrecht des Parlaments sowie seine fehlende Zuständigkeit in der Außen-
und Sicherheitspolitik, nur Zugeständnisse, um Kritikern noch eine Zustimmung
abzutrotzen?
Die strukturellen Verbesserungen sind schon mehr als nur ein Feigenblatt. Sie stellen durchaus eine ernsthafte Erweiterung der Kompetenzen des Parlaments dar. Aber die Frage ist natürlich, reicht das angesichts der enormen Kompetenzfülle der EU aus. Insbesondere im Militär-, Straf- und Außenrecht erweitert der Lissabon-Vertrag die Kompetenzen der EU sehr. Hierbei handelt es sich um intensive Grundrechtseingriffe, und diese bedürfen, gemäß unseres Grundgesetzes, einer Legitimation. Und um diese Kompetenzen zu legitimieren, reichen auch die neu geschaffenen Rechte des Europäischen Parlaments nicht aus.
Besteht nicht darüber hinaus die Gefahr, daß mit dem Lissabon-Vertrag
der Prozeß, die demokratische Legitimation der EU zu erhöhen, als
abgeschlossen angesehen wird?
Diese Gefahr besteht sehr wohl. Heute gibt es in Europa, und vor allem auch in Deutschland, niemanden mehr, der in bezug auf Europa noch Visionen hat. Ich glaube, sollte der Lissabon-Vertrag tatsächlich ratifiziert werden, daß in absehbarer Zeit in bezug auf eine weitere Demokratisierung nicht mehr viel passieren wird. Weitere demokratische Korrekturen werden nicht mehr stattfinden.
Nach Auffassung Ihres Freiburger Kollegen Dietrich Murswiek, der im
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die konservative Seite um den
CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler vertritt, leidet der Lissabon-Vertrag unter
einem »wohl unbeabsichtigten Konstruktionsfehler«. Er mache den EU-Vertrag zu
einer »europäischen Oberverfassung«, stufe die »Verfassungen der
Mitgliedstaaten zu Landesverfassungen herunter« und gebe dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) die Kompetenz, in innerstaatlichen Verfassungsfragen, die
nationalen Verfassungsgerichte zu korrigieren.
Dieses Argument wurde in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht nicht ausführlich erörtert. Das Problem ist: Mit dem Lissabon-Vertrag wird für das Europarecht explizit ein Vorrang festgeschrieben. Nicht nur Gesetze, sondern auch europäische Verordnungen und Richtlinien gehen dem nationalen Recht vor. Und nach dem Vertrag werden die Grundrechte in der EU verbindlich. Über die EU-Grundrechte entscheidet der EuGH. Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof sind dann de facto nebengeordnet. Der Lissabon-Vertrag beinhaltet also eine Stärkung des EuGH und eine Schwächung des Bundesverfassungsgerichtes. Der Konfliktfall – also daß die beiden Gerichte unterschiedliche Auffassungen haben –könnte aber weiterhin auftreten und wird nicht gelöst.