Das Alte Land bei Hamburg ist beispielhaft für das
Durchsetzen von vermeintlichem Allgemeinwohl gegen Individualrechte –
und für sich entwickelnden Widerstand dagegen. Das größte
norddeutsche Obstanbaugebiet ist von der expandierenden Hansestadt
bedroht, die in der Elbmarsch Umgehungsstraßen, Autobahnen und
Zubringer plant. Das Süßwasserwatt Mühlenberger Loch wurde bereits für
ein Flugzeugauslieferungszentrum des Airbus-Konzerns zugeschüttet und
das Dorf Altenwerder bis auf seine Kirche geschleift. So wurde Platz
geschaffen für neue Industrieansiedlungen und den Hafenausbau. Als
Allgemeinwohl werden hier die Interessen eines Großkonzerns, unterstützt
vom Hamburger Senat, gegen die Individualrechte der Anwohner
durchgepeitscht.
Als der im nahen Finkenwerder ansässige Airbus-Konzern aber auch
noch seine Start- und Landebahn für ein neues Flugzeugmodell, den A 380
in der Frachtvariante, verlängern wollte, war das Maß voll. Die
Schneise sollte quer durch das Obstanbaugebiet »Rosengarten« bis kurz
vor die barocke St. Pankratius-Kirche von Neuenfelde geschlagen werden.
230 Obstbauern und Sympathisanten organisierten sich gegen die drohende
Enteignung der Ländereien in einer Klägergemeinschaft. Sie bildeten
ein »Netzwerk« von Arbeitsgruppen, das sich mit einzelnen Aspekten des
Planfeststellungsbeschlusses und den Argumenten des Hamburger Senats
sowie des Airbus-Konzerns auseinandersetzte. Unter anderem ging es dabei
um die »Lex Airbus«, mit der die Hansestadt Flächen entsprechend dem
Bedarf des EU-Flugzeugkonzerns im »öffentlichen Interesse« enteignen
wollte. Etliche Arbeitsplätze seien gefährdet und das Prestige der
ganzen Nation stehe auf dem Spiel, so die Argumentation des Senats. Die
wachsende Stadt brauche den »Sprung über die Elbe«. Der CDU-Bürgermeister
Ole von Beust sah in dem Schritt »mehr Qualität«, die in »mehr
Quantität« umschlage, das hieße in noch »mehr Hamburger«. Das
Hanseatische Oberverwaltungsgericht verbot ihm jedoch solch
dialektischen Unsinn, und die Obstbauern atmeten auf. Ihre Ländereien
durften nicht enteignet werden.
Arbeitsplätze gegen Äpfel
Die Freude über das Urteil währte jedoch nur kurz, denn nun wurde
die Presse aktiv. Sie zerrte einen Obstbauern nach dem anderen als
reichen, egoistischen Forschrittsfeind in die Öffentlichkeit.
Gleichzeitig bot die Stadt den Eignern immer größere Summen pro
Quadratmeter ihres Landes. Bei der Neuenfelder Kirchengemeinde, der
ebenfalls ein Grundstück im »Rosengarten« gehört, versuchte man es
mit kirchlichem Druck. Und dem Airbus-Konzern gelang es mit
gewerkschaftlicher Unterstützung, die Belegschaft zu einer »Protestdemonstration«
auf einer Wiese im Obstbaugebiet zu formieren: Arbeitsplätze gegen Äpfel.
Von allen Seiten angegriffen, verkauften einige Bauern schließlich ihr
Land. Und am Nordrand des »Rosengartens« begann man, die ersten Häuser
plattzumachen. Es waren regelrechte »Knebelverträge« zustande
gekommen, in denen zum Beispiel bei einem Flächenverkäufer gleich das
Grundstück der Tochter mit einbezogen wurde. Ende 2004 verkaufte dann
ausgerechnet einer der engagiertesten Neuenfelder Aktivisten, der
Obstbauer Cord Quast, sein großes Stück Land im »Rosengarten«. Die
Bild-Zeitung jubelte: Aus Freude trage nun jeder Hamburger ein
Cord-Quast-Hütchen. Quast hatte auf Versammlungen oft das Wort
ergriffen und die hansestädtischen Journalisten eigenhändig von seinem
Hof vertrieben. Seine plötzliche Wandlung konnte sich die Klägergemeinschaft
nur mit dem großen Druck erklären, dem Quast und seine Familie
ausgesetzt waren.
Die hier vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesene »Lex Airbus«,
mit der ein Konzern Ländereien enteignen lassen wollte, ist kein
Einzelfall. Anderswo wurde den Individualrechten von den Gerichten
weniger Bedeutung zugesprochen als einem vermeintlichen Allgemeinwohl,
das immer öfter mit der Schaffung von Arbeitsplätzen begründet wird.
Zwar sind beide Rechte grundgesetzlich geschützt, es hat aber seit Gründung
der Bundesrepublik eine Umgewichtung stattgefunden. Das zeigt besonders
deutlich ein Blick in die ersten Parteiprogramme von SPD und CDU nach
Kriegsende. Angesichts der Mitschuld der deutschen Großindustrie am
Faschismus und der weitreichenden sowjetischen Enteignungen ostdeutscher
Betriebe sowie der dort durchgeführten Bodenreform fanden Forderungen
nach Verstaatlichung der Schlüsselindustrien, mindestens der Banken,
Eingang in die Papiere.
Boxberg-Urteil gegen Daimler
Der Soziologe Claus Offe nennt zwei Definitionen von Gemeinwohl: Die
eine dient der Verteidigung der Rechte der kleinen Leute, mit der
anderen argumentieren die Machteliten. Verdeutlichen läßt sich das an
einer Teststrecke im Raum Boxberg, die der Daimler-Benz-Konzern bauen
wollte und wogegen sich ab 1979 wachsender Widerstand entwickelte. Die
baden-württembergische Landesregierung wollte Ackerland mit Hilfe eines
Flurbereinigungsverfahrens für den Autokonzern enteignen. Zehn Jahre
dauerte die politisch-juristische Auseinandersetzung, die mit dem »Boxberg-Urteil«
des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der Bauern ausging. Von ähnlicher
Bedeutung war zuvor die erfolgreiche Besetzung des Bauplatzes für ein
Atomkraftwerk in Whyl. Der Bürgermeister der Gemeinde Weisweiler,
Oliver Grumber, erklärte im Februar anläßlich des 30. Jahrestages der
Besetzung: »Die Weisweiler Bürgerinnen und Bürger sind auch heute
noch dabei, denn sie engagieren sich seitdem für die Nutzung
regenerativer Energiequellen.« Mit dem Widerstand in Whyl kam die
Anti-AKW-Bewegung in Schwung. Es folgte 1985 der Kampf gegen den Bau
einer Wiederaufbereitungsanlage (WAA) im bayrischen Wackersdorf.
Kernkraftgegner aus dem ganzen Land reisten zur Unterstützung der
Anwohner an. Erst kürzlich erklärte der damalige SPD-Landrat des
betroffenen Landkreises Schwandorf, Hans Schuierer: »Für unsere Region
war das eine furchtbare Zeit. Wenn man sich vorstellt, wie viele
Strafverfahren gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.« Doch
der 15jährige Kampf habe sich gelohnt. Der Standort, an dem die WAA
errichtet werden sollte, sei ein Industriegebiet geworden, und somit
habe die Gemeinde einen guten Tausch gemacht. Anfangs, so erinnerte sich
Schuierer, habe die Betreibergesellschaft 3200 Arbeitsplätze in der WAA
versprochen. Später seien es nur noch 1600, dann 1200 gewesen. Im
Industriegebiet seien dagegen 4000 Arbeitsplätze entstanden. »Und dann
muß ich ganz ehrlich sagen: Wir haben diese Autonomen gebraucht. Denn
die Regierung hätte uns noch zehn Jahre um den Zaun tanzen lassen«, so
der ehemalige Landrat.
Vielleicht werden auch die Bauern in und um Gorleben im Wendland
einmal so über ihre mehr oder weniger militanten Unterstützer reden.
Mit deren Hilfe ist es bis heute gelungen, gegen die Einlagerung von
Atommüll in einen unterirdischem Salzstock zu protestieren.
Castortransporte wurden jedes Mal massiv behindert.
Enteignung durch Bergrecht
Im Wendland kommt das Bergrecht ins Spiel, das im Falle eines
nationalen Energieversorgungsinteresses Enteignungen und
Zwangsumsiedlungen erleichtert, aber dort bisher nicht durchgesetzt
werden konnte. Anders im nordrhein-westfälischen Braunkohletagebau
Garzweiler II. Dort werden gerade mit Hilfe des Bergrechts und nach
erfolgreichen Verhandlungen 18 Dörfer und Weiler sowie ein Drittel der
Stadt Erkelenz zerstört und etwa 8000 Menschen umgesiedelt. Mit ihrem
Widerstand gegen den RWE-Konzern erreichten die Eigner nur einigermaßen
respektable Abfindungen.
Immer stärker ins Gewicht fällt das Arbeitsplatzargument, besonders
im fast deindustrialisierten und von Massenarbeitslosigkeit betroffenen
Osten des Landes. Die brandenburgischen bzw. sächsischen Orte Heidemühl,
Schleife, Trebendorf und Heuersdorf drohen den Braunkohlebaggern der
VEAG bzw. jetzt des schwedischen Konzerns Vattenfall ganz oder teilweise
zum Opfer zu fallen. Ebenfalls betroffen ist das Naturschutzgebiet
Lakomaer Teiche. Bis auf ein Haus zerstört wurde bereits das
denkmalgeschützte sorbische Dorf Horno, dessen Bewohner schon zu
DDR-Zeiten angefangen hatten, sich gegen ihre Enteignung und Umsiedlung
zu wehren. 1997 machte das von der SPD-Landesregierung verabschiedete »Hornogesetz«
dem Widerstand ein Ende. Das Gesetz wurde als verfassungskonform
anerkannt, obwohl der Schutz des »angestammten Siedlungsgebietes« der
sorbischen Minderheit in der Landesverfassung festgeschrieben war.
Leben in einer Ruinenlandschaft
In Horno leben inmitten einer Ruinenlandschaft nur noch das Gärtnerehepaar
Domain und ihr Mieter Michael Gromm. Aufgegeben haben sie nicht. »Lassen
Sie Ihre Scherze, sonst ziehen wir andere Saiten auf«, hatte der
Vattenfall-Anwalt dem Obstgärtner Domain vor dem Bergamt gedroht. Doch
der blieb auch beim letzten Angebot – 450000 Euro – standhaft: »Ich
gehe notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht.« Bis auf einen
einzigen Widerständler wurde auch das Dorf Diepensee am Rand von Berlin
geräumt. Dort soll der neue Großflughafen Schönefeld gebaut werden.
Ein Gericht verhängte jedoch Mitte April einen einjährigen Baustopp:
»40000 Jobs in Gefahr« titelte daraufhin die Bild-Zeitung.
Massenhaften und militanten Widerstand gab es Anfang der 80er Jahre
gegen den Bau der Startbahn West des Flughafens Frankfurt/Main. Doch
auch der reichte nicht aus. Jetzt formieren sich dort wieder
Startbahngegner, denn der Flughafen soll erneut erweitert werden. Dieses
Mal ist die Siedlung Zeppelinheim im Weg. Aber auch andere Gemeinden von
Offenbach bis Bischofsheim sind betroffen. Einer der Protestierer ist
der CDU-Bürgermeister von Neu-Isenburg, Oliver Quilling: »Die Südbahn
wäre für uns der Super-GAU.« Die Stadt würde künftig mittig überflogen
werden.
Ungeachtet der Proteste und Friedensdemonstrationen wird derzeit auch
der US-Militärflughafen Spangdahlem bei Bitburg in der Eifel erweitert.
Hier drohte man den Grundstücksbesitzern mit dem »Gesetz über die
Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung« von 1957. Nach einer
Reihe von verlorenen Prozessen nahmen viele Landwirte die angebotenen
Entschädigungen an. »Die Menschen sind eingeschüchtert und zermürbt«,
erklärte Hans-Günther Schneider, ein Sprecher der Flughafengegner.
Aber auch hier kämpfen einige Gruppen, zum Beispiel Ortsgruppen der Grünen,
weiter. Im Falle des brandenburgische Luft-Boden-Schießplatzes »Bombodrom«
hingegen untersagte ein Gericht der Bundeswehr vorerst die weitere
Nutzung.
Verbot von Sitzblockaden
Ähnlich wie beim Hamburger Alten Land stellte sich die Situation im
Stuttgarter Gemüseanbaugebiet Filder dar, das durch den Bau einer neuen
Messeanlage bedroht wird. Die »Schutzgemeinschaft Filder« kämpft hier
schon seit zehn Jahren. Einer der sechs klagenden Bauern, Walter Stäbler,
gab inzwischen auf und verkaufte sein Land an die Messeplaner. Sein Übertritt
zu den Verhandlern sei besonders bitter, erklärte die Sprecherin der
Schutzgemeinschaft, Gabi Visitin, weil Stäbler einer ihrer
engagiertesten Mitstreiter war. Die aus 40 Gemeinden und Organisationen
bestehende Schutzgemeinschaft klagte durch zehn Instanzen. Im Juli 2004
unterlag sie vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof.
Dem Mannheimer Gerichtsentscheid kommt bundesweite Bedeutung zu, denn
er stützt das 1998 vom baden-württembergischen Landtag verabschiedete
»Messegesetz«, das Enteignungen und Sofortvollzug der Baumaßnahmen
speziell für die Messe möglich macht. Bisher waren Zwangsenteignungen
nur erlaubt, wenn das Allgemeinwohl dem privaten Interesse übergeordnet
werden konnte. Das galt für Bauvorhaben zur Landesverteidigung, zur
notwendigen Verkehrswegeverbesserung und zur Versorgung mit Strom, Gas
und Wasser. Bei der Verkehrswegeplanung verlangten die Gerichte in der
Vergangenheit aber nicht selten eine Änderung zugunsten von Grundeigentümern,
die partout nicht weichen wollten und sich als Einzelkämpfer hartnäckig
durch die Instanzen geklagt hatten.
Angesichts des seit Mitte der 70er Jahre wachsenden Widerstands gegen
umwelt- und lebensraumzerstörende Großbauprojekte griffen die höchsten
Gerichte zunächst zu einer Reihe flankierender Maßnahmen gegen die
Protestierer und Blockierer. Eine davon war 1988 das Verbot von
Sitzblockaden durch den Bundesgerichtshof. Der ehemalige
Bundesverfassungsrichter Martin Hirsch ließ es sich aus Protest gegen
dieses Urteil allerdings nicht nehmen, wenig später an einer
Sitzblockade gegen das »Giftgaslager Fischbach« bei Pirmasens
teilzunehmen. »Das Urteil ist verfassungswidrig. Im Gesetz steht ausdrücklich,
daß eine solche Sitzblockade nur strafbar ist, wenn sie verwerflich
ist, das heißt, wenn man nur einen privaten Zweck verfolgt«, so
Hirsch. Der Gesetzgeber habe ausdrücklich festgelegt, daß das Motiv,
weswegen jemand an einer Blockade teilnehme, eine Rolle spielen müsse.
Nun habe der Bundesgerichtshof plötzlich entschieden, daß der
Beweggrund überhaupt keine Rolle bei der Verurteilung spiele, sondern höchstens
bei der Strafzumessung. »Das ist ein glatter Kunstfehler«, so das
Fazit von Hirsch. Ein inzwischen verstorbener Aktivist gegen das
Giftgaslager hatte Richter Hirsch korrigiert: »Es ist wohl eher eine
Frage des Kräfteverhältnisses, wenn man so will, des
›Zeitgeistes‹.«
Hilfe durch Anwaltskanzleien
Das mußten jetzt auch die Bauern auf der nordfriesischen Halbinsel
Eiderstedt erfahren, die sich geradezu in einem Krieg wähnen. Sie kämpfen
nicht gegen vermeintlich arbeitsplatzschaffende Bauvorhaben, sondern im
Gegenteil gegen die Umwandlung Eiderstedts zu einem
Flora-Fauna-Habitat-Gebiet. Damit würden sie in ihrer
landwirtschaftlichen Arbeit immer mehr eingeschränkt. Sie haben sich in
einer Interessengemeinschaft »Rettet Eiderstedt« organisiert, die vor
allem den in Schleswig-Holstein bis zur Landtagswahl 2005 mitregierende
Grünen ein Dorn im Auge war. »Die Grünen aber wissen«, schrieb die
FAZ, »daß eine harte Haltung im Streit um Eiderstedt bei der grünen
städtischen Klientel vor allem in Kiel mehr Stimmen bringt als bei den
wenigen Landwirten in Eiderstedt verlorengehen.« Einer der Bauern in
Eiderstedt kommentierte: »Diese hauptberuflichen Umweltschützer sind
schlimmer als einst die Grafen.«
Trotz vieler Niederlagen werden auch die Betroffenen immer
professioneller. Im Alten Land zum Beispiel läßt sich die Klägergemeinschaft
von der Hamburger Anwaltskanzlei Mohr vertreten, und die ausgescherten
»Verhandler« haben die Societät Günther beauftragt. Beide sind zur
Kooperation untereinander verpflichtet. Umgekehrt ließ sich die
Interessengemeinschaft für den Erhalt der Lakomaer Teiche in
Brandenburg erst von den Hamburger »Verhandler«-Anwälten beraten und
nunmehr von der Kanzlei der Klägergemeinschaft. Diesbezüglich einen
guten Ruf genießt daneben auch die Berliner Kanzlei De Witt/Müller-Wrede.
Siegfried de Witt war lange Zeit Anwalt der Boxberger Bauern und später
der Gemeinde Horno. Die drei jetzt noch im zerstörten Dorf Ausharrenden
lassen sich vor Gericht und Bergamt unter anderem von dem in
Frankfurt/Main ansässigen Anwaltsbüro Philipp-Gerlach & Teßmer
vertreten. Diese weisen auf ihrer Homepage gleich auf eine ganze Reihe
eigener Veröffentlichungen zu Lärm- und Luftauswirkungen beim
Flugverkehr, Landschaftserhaltung und Vogelschutzrecht und generell zum
Thema Natur und Recht hin.
Die wachsende Zahl von Klienten für diese Kanzleien deutet darauf
hin, daß Politik, Presse und Justiz angesichts der
Massenarbeitslosigkeit immer bereitwilliger werden, den
Industriekonzernen bei ihren Expansionsplänen zuzuarbeiten. Oder anders
herum, daß sie schnell dabei sind, wenn es darum geht, die dabei im Weg
oder in der Einflugschneise wohnenden kleinen Leute beiseite zu räumen.
»Im Mittelpunkt steht der Mensch, aber genau da steht er im Weg«,
brachte es der ehemalige VW-Vorständler Daniel Goeudevert auf den
Punkt. Dieser Managersicht hatte der Ethnologe Claude Lévy-Strauss das
Denken und Planen auf »authentischem Niveau« entgegengestellt. Weil
diese Gesellschaft die Individuen auf auswechselbare Atome reduziere und
sie zugunsten des Profits zentraler, anonymer Gewalten enteigne, dürfe
man gerade jetzt nicht mehr das »Niveau des Authentischen« verlassen.
Und dieses existiere nur in »konkreten Beziehungen zwischen einzelnen«.
Auf authentischem Niveau liege zum Beispiel das Leben in einer Gemeinde,
»wo keine abstrakten Entscheidungen, sondern solche von konkreten
Individuen getroffen werden, deren kollektives Leben auf einer
authentischen Wahrnehmung der Wirklichkeit beruht: auf Wahrheit«. Eine
globale Gesellschaft beruhe dagegen auf Menschenstaub.
Im Alten Land wurde für den Bau der Airbus-Landebahn schließlich
ein Planänderungsverfahren eingeleitet, gegen das Bürgerinnen und Bürger
470 Einwendungen geltend machten. Auf der anderen (Elbe-)Seite kam das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Ende Mai zu dem Urteil, daß die
Betroffenen auch bei solch »mittelbar gemeinnützigen Vorhaben« (von
Unternehmen) mehr erdulden müßten als »normal«. Fluglärm zum
Beispiel, dessen oberster Grenzwert für Wohngebiete bei 55 Dezibel (dBA)
liegt. Das OVG schraubte den Wert auf 61 bis 62 Dezibel. Gegen diese überraschende
juristische Wende und den neuen Begriff »mittelbar gemeinnützig«
werden die Anwälte der Klägergemeinschaft demnächst in Revision
gehen.