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Pressemitteilung
Nr. 16 vom 19. April 2005
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Die Pressemitteilung des Instituts der deutschen Wirtschaft
Köln für Journalisten, Redakteure und andere Multiplikatoren.
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Mitbestimmung
Deutschland
muss abspecken
Viele der in
Deutschland umfassend ausgebauten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der
Arbeitnehmer werden den Bedingungen einer globalisierten Wirtschaft nicht
mehr gerecht. So können sich europäische Unternehmen, die zu Hause nicht der
Mitbestimmung unterliegen, künftig in Deutschland niederlassen, ohne den
hiesigen Regeln unterworfen zu sein. Dadurch büßen heimische Unternehmen an
Wettbewerbsfähigkeit ein. Denn nach deutschem Recht gegründete Firmen müssen
auch künftig viel Geld – z.B. bei großen Unternehmen über 4 Millionen Euro
für die Wahl der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat – und Zeit in die
Mitbestimmung investieren.
Auch an anderen Stellen muss in Zeiten des immer härteren Standortwettbewerbs
darüber nachgedacht werden, ob man die deutschen Regelungen nicht auf das
Niveau anderer Länder zurückführt. Beispielsweise ist in Deutschland der
Betriebsrat eine reine Arbeitnehmervertretung. Ganz anders dagegen in
Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland und Luxemburg, wo dem Betriebsrat auch
der Arbeitgeber oder sein Stellvertreter angehören. In Frankreich sitzt der
Chef des Unternehmens oder sein Vertreter sogar dem Betriebsrat vor.
Weiterhin beginnen in Deutschland, Lettland und der Slowakei die Mitwirkungs-
und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer bei fünf Beschäftigten. In den
meisten anderen EUStaaten ist dies aber erst bei 20, 30 oder 50 Arbeitnehmern
der Fall.
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