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05.01.2005
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| Interview |
| Interview: Ralf Wurzbacher |
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| »Fallpauschale bringt keinen Gewinn« |
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| Pro Ein-Euro-Jobs gibt es bis zu 500 Euro im Monat
von der Arbeitsagentur. Caritas will damit Langzeitarbeitslose
qualifizieren. Ein Gespräch mit Andreas Meiwes |
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* Andreas Meiwes ist Direktor des Caritasverbands für
das Bistum Essen e. V.
F: Mit Inkrafttreten der »Hartz-IV«-Gesetze zu Jahresbeginn können
sogenannte Ein-Euro-Jobs eingerichtet werden. Macht auch die
Caritas davon Gebrauch?
Ja, voraussichtlich sogar sehr umfassend. Wir gehen davon aus, daß
allein im Caritasverband für das Bistum Essen mit all seinen
angeschlossenen Verbänden und Einrichtungen bis zum Ende 2005
etwa 1000 bis 1500 dieser Zusatzjobs geschaffen sein werden.
F: In welchen Bereichen sollen die Menschen eingesetzt werden?
Die Tätigkeiten können die gesamte Palette sozialer Arbeit
umfassen. Ich denke dabei an den Einsatz in Kleiderkammern und Möbellagern,
an Besuchs- und Einkaufsdienste für hilfsbedürftige Menschen im
Kontext ambulanter Betreuung oder an ergänzende Hilfe in
Altenhilfeeinrichtungen.
F: Laut Gesetz muß es sich dabei um »ergänzende« Tätigkeiten
handeln, um möglichem Mißbrauch vorzubeugen. Kann die Caritas
das garantieren?
Wir richten diese Jobs nur unter strengen Auflagen ein. Die
Caritas war es schließlich, die ausdrücklich gefordert hat, daß
die Ein-Euro-Jobs weder die Entstehung neuer Arbeitsplätze
verhindern noch den Abbau bestehender Arbeitsplätze fördern dürfen.
F: Offizielles Ziel ist es ferner, die Betroffenen in den ersten
Arbeitsmarkt zurückzuführen. Ist es tatsächlich eine
Qualifizierungsmaßnahme, altersschwache Menschen spazieren zuführen
oder ihnen aus einem Buch vorzulesen?
Die von Ihnen genannten Tätigkeiten bieten natürlich noch keine
berufliche Qualifizierung an sich – abgesehen von der Einübung
sozialer Kompetenz. Daneben werden aber selbstverständlich
konkrete Qualifizierungsmaßnahmen angeboten, die ein berufliches
Fortkommen fördern. Dabei denke ich insbesondere an die
Einrichtungen der Jugendberufshilfe. Ergänzend können in anderen
sozialen Diensten, wie Schuldner- und Suchtberatungen, individuell
bestehende Probleme bearbeitet werden, um Jugendlichen und
Arbeitslosen den Weg in ein geregeltes Arbeitsleben zu ermöglichen.
F: Verstehe ich Sie richtig? Maßnahmen wie das Spazierenführen
von alten Menschen oder das Vorlesen von Büchern konnten bis dato
nicht geleistet werden, weil das entsprechende Personal dazu
fehlte?
Für derartige Tätigkeiten ist man verstärkt auf nichtfachliches
Personal angewiesen, weil das andernfalls nicht finanzierbar wäre.
Bisher war man vor allem auf ehrenamtliche Mitarbeit angewiesen,
wobei diese nicht im ausreichenden Maße vorhanden ist. Hier
bieten sich also in der Tat Beschäftigungsfelder, die in Zukunft
in den Bereich der Ein-Euro-Jobs fallen können.
F: Nur wenigen dürfte bekannt sein, daß die Arbeitsagenturen den
Anbietern von Ein-Euro-Jobs bis zu 500 Euro pro eingerichtetem Job
zuschießen. Wofür ist das Geld?
Darin ist die sogenannte Mehraufwandsvergütung enthalten, die an
den Langzeitarbeitslosen ausgezahlt werden muß, sowie eine
Fallpauschale für den Träger, die die Kosten der Begleitung und
Qualifizierung des Betroffenen decken soll.
F: Je nach Höhe der Pauschale macht der Träger also einen »Gewinn«
von bis zu 350 Euro allein durch die Beschäftigung eines
Langzeitarbeitslosen, dessen Arbeitsleistung er zudem mit keinem
weiteren Cent vergüten muß. Und eine Verpflichtung zur
Qualifizierung gibt es nicht. Ist hiermit möglichem Mißbrauch
nicht Tür und Tor geöffnet?
Ich gehe für die gesamte freie Wohlfahrtspflege davon aus, daß
die Träger mit dieser Pauschale keinen Gewinn machen können, da
sie die Mittel ausschließlich für die Begleitung und
Qualifizierung der Langzeitarbeitslosen aufwenden werden. Mithin
ergeben sich sogar Risiken für die Träger, weil die
Bundesagentur für Arbeit bei weitem nicht alle Ein-Euro-Jobs wird
bezuschussen können. Außerdem müssen die Träger
Betreuungspersonal für einen gewissen Zeitraum fest anstellen,
auch auf die Gefahr hin, daß die Ein-Euro-Jobber ihren Job nach
kurzer Zeit an den Nagel hängen. Ist das der Fall, fallen sofort
auch die Zuschüsse weg. Die Träger werden eher noch Eigenmittel
zuschießen müssen – einen »Gewinn« zu erzielen, halte ich für
objektiv unmöglich. |
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