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| Junge Welt 7.2.05
Herbert Wulff |
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| Bsirskes Vabanquespiel (vor allem 2. Teil lesen!!) |
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| Beginn der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst: Es
stehen nicht nur Lohnprozente, sondern grundlegende Errungenschaften auf
dem Spiel |
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Am heutigen Montag beginnen in Potsdam die Tarifverhandlungen
für die fast 2,4 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Bei
dem Treffen zwischen Innenminister Otto Schily (SPD), dem Präsidenten des
kommunalen Arbeitgeberverbandes (VKA), Thomas Böhle (SPD), und
ver.di-Chef Frank Bsirske geht es indes nicht um die üblichen
Lohnprozente, sondern um alles: Das gesamte, seit 1961 bestehende
Tarifwerk mit seinen 17000 Vorschriften soll umgekrempelt werden. Auf
Expertenebene wird hierüber bereits seit anderthalb Jahren verhandelt.
»Reformprozeß«
Begonnen hatten die Gespräche im Mai 2003 – damals noch mit Bund,
Kommunen und Ländern. Letztere katapultierten sich jedoch im März 2004
durch die Kündigung der Arbeitszeittarifverträge selbst aus dem »Reformprozeß«.
Mit Bund und Kommunen gingen die Verhandlungen weiter, obwohl auch die
Bundesregierung die Verträge zu Weihnachts- und Urlaubsgeld kündigte und
die Arbeitszeit für Beamte per Gesetz verlängerte. Der VKA strebt
ebenfalls eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit an – einer der
Knackpunkte bei den nun laufenden Spitzengesprächen. Andere offene Punkte
– Bsirske nennt sie »big points« – sind die Vertragslaufzeit, die
Unkündbarkeit für langjährig Beschäftigte, das Weihnachts- und
Urlaubsgeld, die Finanzierung der »leistungsbezogenen Komponente«, die
genaue Ausgestaltung der neuen Einkommenstabellen und die Verrechnung der
turnusgemäß anstehenden Lohnerhöhung mit den angeblich entstehenden
Kosten der »Reform«.
Trotz vieler Unklarheiten und Differenzen scheint die ver.di-Spitze fest
entschlossen, die Verhandlungen zu einem schnellen Abschluß zu bringen.
Dafür ist man offenbar bereit, auch grundlegende Errungenschaften auf dem
Altar der »Modernisierung« zu opfern. Bereits zugestimmt hat die
gewerkschaftliche Tarifkommission nämlich einer neuen Niedriglohngruppe
von 1286 Euro für West- und 1189,55 Euro für Ostdeutschland, der Einführung
von »Leistungslöhnen«, die bis zu acht Prozent des Jahreseinkommens
ausmachen können – das entspricht fast einem Monatslohn –, sowie
einer Flexibilisierung der Arbeitszeit in Korridoren von wöchentlich 45
und täglich zwölf Stunden – ohne Überstundenzuschläge.
Kritik an Zugeständnissen
Innerhalb der Gewerkschaft, insbesondere in den Landesbezirken
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern, haben diese Zugeständnisse
zu teils heftiger Kritik geführt. Auf die Tarifkommission machte diese
indes keinen Eindruck: Sie segnete alle Vereinbarungen fast einstimmig ab.
In der breiten Mitgliedschaft sind die Details des komplizierten
Tarifwerks nur wenig bekannt. Sollte der Basis ohne ernsthafte Rückkopplung
ein Ergebnis präsentiert werden, das in weiten Teilen Verschlechterungen
bedeutet, könnte das für die bislang noch größte Einzelgewerkschaft
der Welt fatale Folgen haben.
Die Knackpunkte der »Tarifreform«
Alle bisher getroffenen Vereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt der
Gesamteinigung
* Neue Einkommenstabelle: Zukünftig soll es 15 Entgeltgruppen geben. Die
genaue Ausgestaltung ist noch nicht bekannt. Generell gilt, daß jüngere
gegenüber älteren Beschäftigten bevorteilt werden. Für Arbeiter hat
das neue Vergütungssystem – trotz der formalen Aufhebung der
Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten – offenbar Nachteile.
Orts- und Sozialzuschläge entfallen.
* Niedriglohngruppe: In von Privatisierung und Auslagerung betroffenen
Bereichen soll eine neue Niedriglohngruppe eingeführt werden. Die
niedrigsten Einkommen im öffentlichen Dienst lägen dann bei 1286 Euro
West / 1189,55 Euro Ost – mehrere hundert Euro unter dem jetzigen
Minimum und weit unter dem von ver.di-Chef Frank Bsirske geforderten
Mindestlohn von 1500 Euro.
* »Leistungslohn«: Die Jahresvergütung kann demnächst, je nach »Leistung«,
um bis zu vier Prozent nach oben und unten vom Tariflohn abweichen.
* Arbeitszeit: Bund und Kommunen würden gern, wie die Länder, eine
generelle Verlängerung der Wochenarbeitszeit durchsetzen. Ver.di lehnt
dies (noch) ab. Dafür hat die Gewerkschaft bereits einer weitgehenden
Flexibilisierung der Arbeitszeiten zugestimmt: In einem »Arbeitszeitkorridor«
von 45 Wochenstunden und einer täglichen »Rahmenarbeitszeit« von zwölf
Stunden erhalten die Beschäftigten keine Überstundenzuschläge. Bei
Wechselschicht werden Pausen demnächst bezahlt – allerdings nicht in
Krankenhäusern, wo dies am dringendsten wäre.
* Lohnrunde 2005: Die ver.di-Bundestarifkommission hat mehrmals
beschlossen, die Einkommenstarifverträge nicht zu kündigen. Trotzdem
sollen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes »an der allgemeinen
Einkommensentwicklung beteiligt werden«. Eine »Verrechnung« mit
angeblich bei der »Tarifreform« entstehenden Kosten ist wahrscheinlich.
* Gesundheitswesen: Uneinig ist sich die Bundestarifkommission bislang über
landesbezirkliche »Anwendungsvereinbarungen« und »Mitarbeiterkapitalbeteiligungen«
in öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern. Im Gespräch ist eine
allgemeine Öffnungsklausel zur Tarifabsenkung im Gesundheitswesen.
* Kündigungsschutz: Der Kündigungsschutz für langjährige Beschäftigte
des öffentlichen Dienstes steht zur Disposition.
* »Meistbegünstigungsklausel«: Die Arbeitgeber verlangen, daß der für
sie günstigste Tarifvertrag, der von ver.di irgendwo in der Republik
abgeschlossen wird, bundesweit übernommen werden muß.
* Bestandsschutz: Die Einkommen der zur Zeit im öffentlichen Dienst Beschäftigten
sollen sich nicht verschlechtern. Unklar ist, ob dies auf Dauer gilt.
(Siehe auch Interview mit Gregor Falkenhain) |
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