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7.
Januar 2003
Stellungnahme des Bundesverbandes
der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft – BGW – , Brüssel / Berlin zu Consultation Document „WTO Members’ Requests to the EC and its Member States for improved
Market Access for Services“ European Commission Directorate-General for Trade November
2002 Die im Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) zusammengeschlossenen Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmen begrüßen die Vorlage eines Konsultationspapiers zu den aktuellen GATS-Verhandlungen durch die Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission. Der BGW bittet die Europäische Kommission, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die deutsche Regierung als Vertreter in europäischen Gremien, aber auch nationale Abgeordnete und Bundesministerien bei den anstehenden Beratungen und Verhandlungen Folgendes zu berücksichtigen: Zu den GATS-Verhandlungen im allgemeinen Der bisherige Verlauf der GATS-Verhandlungen war von Intransparenz geprägt. So erfuhren die Vertreter der betroffenen Branchen, Abgeordnete und die politische Öffentlichkeit erst durch die Veröffentlichung von Drittlandsforderungen durch ATTAC über die Inhalte der Forderungen der EU an andere WTO-Mitgliedstaaten im Rahmen der GATS-Verhandlungen. Die gegebenen mündlichen wie schriftlichen Informationen sind in der Regel äußerst allgemein gehalten. Konkrete Forderungen oder Inhalte werden nicht preisgegeben. Begründet wird dies mit dem geheimen Charakter der GATS-Verhandlungen. Nach zahlreichen Aufforderungen an
die zuständige Generaldirektion und die zuständigen Bundesministerien in
Deutschland begannen auf EU-Ebene wie auf nationaler Ebene Informations- und
Konsultationsprozesse. Der BGW begrüsst diesen Diskussionprozess, ebenso wie
die Vorlage des Konsultationspapiers. Ziel der derzeitigen
GATS-Verhandlungen (General Agreement on Trade in Services) ist eine weitere Öffnung
des Sektors der Dienstleistungen. Alle WTO-Mitglieder sind automatisch
Mitglieder des GATS. Durch GATS werden alle den Handel beeinflussenden Maßnahmen
der Mitgliedsstaaten, wie Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsrichtlinien etc.
erfasst, ohne dass es einer gesonderten innerstaatlichen Umsetzung bedarf. Wichtige Wegmarke im Jahr 2002 waren die sog. Drittlandsforderungen. Die Kommission hat im Namen der EU Forderungen an andere WTO-Mitgliedsstaaten gestellt, ebenso hat die EU Forderungen für die Marktöffnung von anderen WTO-Mitgliedstaaten erhalten.
Der BGW fordert die deutsche
Bundesregierung sowie die deutschen und europäischen Abgeordneten auf, das
Verhandlungsmandat der Kommission zu überprüfen und zu konkretisieren. Die
Kommisssion ist bis zur Paraphierung des Abkommens alleiniger
Verhandlungspartner, erst nach Abschluss der Verhandlungen kommt es zu einer
Beschlussfassung im Europäischen Rat. Das gegenwärte Verhandlungsmandat der
Kommission wurde 1999 erteilt, die Erklärung von Doha, die die Agenda der
jetzigen Verhandlungsrunde skizziert, datiert hingegen von 2001. Um die demokratische
Legitimität zu erhöhen, bedarf es aus Sicht des BGW eines neuen Verhandlungsmandats
für die Kommission. Dieses Verhandlungmandat, das durch die nationalen
Regierungen der Kommission erteilt wird, sollte breite parlamentarische Unterstützung
auf nationaler wie EU-Ebene erfahren. Gemessen an den innerstaatlichen Auswirkungen und an der Komplexitiät der GATS-Verhandlungen ist das vorgelegte Konsultationspapier äußerst allgemein und kurz gehalten. Es ist bekannt, dass im Rahmen der Umweltdienstleistungen Forderungen an die EU über eine Öffnung der Dienstleistungen im Bereich der Wasserversorgung eingegangen sind, welche Forderungen jedoch konkret gestellt werden, darüber gibt das Konsultationspapier nur wenig Auskunft (S. 39–40). In den GATS-Verhandlungen ist eine klare Definition des Begriffes der Umweltdienstleistungen anzustreben, ehe das erste Verhandlungsangebot der EU-Kommission bis zum 31. März 2003 vorgelegt wird. Die EU ist schon Verpflichtungen innerhalb der Umweltdienstleistungen eingegangen, insofern ist eine Klärung des Begriffes dringend notwendig. Der BGW fordert eine verstärkte,
zeitnahe Einbeziehung und Konsultation der Vertreter der betroffenen Branchen
in den Prozess der GATS-Verhandlungen. Eingehende Drittlandsforderungen an die
EU, sowie von der EU gestellte Drittlandsforderungen müssen konkret
aufgezeigt werden. Der Entwurf des EU-Verhandlungsangebotes muss Vertretern
der betroffenen Branchen sowie den Parlamenten zugänglich gemacht werden. Zu den sog.
Drittlandsforderungen im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung
(Umweltdienstleistungen) Der BGW fordert die Kommission und
die nationalen Regierungen als Vertreter im Europäischen Rat auf, bei den
GATS-Verhandlungen die Beschlusslage in der EU zu berücksichtigen. Die Präambel
der Wasserrahmenrichtlinie von 22.12.2000 stellt fest: „Wasser ist keine übliche
Handelswares, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und
entsprechend behandelt werden muss.“ Das Europäische Parlament hat sich Ende
2001 für Maßnahmen „unterhalb einer Liberalisierungsebene“ ausgesprochen
(Bericht des Europäischen Parlaments zur Kommissionsmitteilung „Leistungen
der Daseinsvorsorge in Europa“). Die Wasserversorgung, einschliesslich des
Zugangs zu den Ressourcen, der Wasserverteilung und -gewinnung ebenso wie die
Abwasserentsorgung dürfen und können somit nicht Gegenstand der
GATS-Verhandlungen sein. Zu den Forderungen der EU an
andere WTO-Mitglieder Die EU hat an andere WTO-Mitglieder Drittlandsforderungen gestellt. Über die genauen, konkreten Inhalte ist wenig bekannt. Bekannt ist jedoch, dass die EU von zahlreichen Ländern fordert, ihren Dienstleistungssektor im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung zu öffnen. Es ist nicht auszuschliessen, dass im Zuge der Verhandlungen die EU-Kommission als Verhandlungspartner Zugeständnisse – quasi reziprok – über eine Öffnung des Dienstleistungssektor in der Wassserver- und Abwasserentsorgung in der EU machen wird. Zu den Forderungen
anderer WTO-Mitglieder an die EU An die EU und damit an alle ihre Mitgliedstaaten ist laut Konsultationspapier eine Drittlandsforderungen bezüglich der Wasserversorgung eingegangen (Stand: November 2002, Konsultationspapier, S 39f). Die Information über die eingegangene Drittlandsforderung an die EU ist so allgemein abgefasst, dass schwerlich Stellung dazu genommen werden kann. Laut Konsultationspapier ist eine Forderung über die Umweltdienstleistungen in den Bereichen Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung („water collection, purification and distribution services“,
S. 40) eingegangen. Eine Öffnung dieses Dienstleistungssektors im
Sinne der eingegangenen Drittlandsforderung lehnt der BGW ab. Der BGW begrüßt in diesem Zusammenhang Initiativen in Folge der Johannesburg-Konferenz mit dem Ziel, das Wissen und die Erfahrung der Industrieländer für den Aufbau einer nachhaltigen Wasserver- und Abwasserentsorgung in Schwellen- und Entwicklungsländern zu nutzen. Es sollte aber immer im Ermessen der betroffenen Staaten liegen, diese Beteiligung selbst zu wollen. Es ist klar, dass dies nur unter aktiver Beteiligung von den Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung der Industrieländer erfolgen kann. Die im BGW organisierten deutschen Wasser- und Abwasserunternehmen sind bereit, ihren Beitrag zu leisten. Situation in Deutschland Die Bundesrepublik Deutschland hat einen Vorbehalt bezüglich der Öffnung der Wasserversorgung eingelegt, d.h. Deutschland hat sich vorbehalten, für den Bereich der Wasserversorgung keine Verpflichtungen im Rahmen künftiger GATS-Verpflichtungen zu übernehmen. Somit ist die Wasserversorgung von Deutschland als sensibler Bereich deklariert worden. Der BGW fordert die EU-Kommission auf, klarzustellen, dass sie den deutschen Vorbehalt anerkennt und im Rahmen der GATS-Verhandlungen keine Verpflichtungen für die EU eingehen wird, die dem deutschen Vorbehalt widersprechen. Sensible Bereiche, in denen keine Öffnung erfolgen kann, müssen von der Agenda der GATS-Verhandlungen ausgeschlossen werden. Der BGW fordert eine Berücksichtigung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom März 2002, der eine Modernisierungsstrategie für die deutsche Wasserwirtschaft skizziert, eine Liberalisierung der Wasserwirtschaft jedoch ablehnt (Bundestagsdrucksache 14/7177). Kernforderungen des BGW
- der GATS-Verhandlungen, - der eingehenden Drittlandsforderungen, - der Drittlandsforderungen der EU an andere WTO-Mitgliedstaaten, - der Verhandlungsangebote der EU
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