* Seit 1. Januar dieses Jahres sind bundesweit »Arbeitsgelegenheiten«
nach »Hartz IV« und Sozialgesetzbuch (SGB) II eingerichtet worden.
Aber schon in den Monaten zuvor hatten eilige Fallmanager in den
Arbeitsagenturen »Freiwillige« gedrängt, sich vorab
dienstverpflichten zu lassen und gegen »Mehraufwandsentschädigung«
einen sogenannten Ein-Euro-Job anzutreten. Nach über einem halben Jahr
Laufzeit – dies ist die reguläre Dauer der »Arbeitsgelegenheiten«
– ist es nun möglich und an der Zeit, erste Bilanzen zu ziehen und
die oft euphorischen Voraburteile der Politik über das neue
arbeitsmarktpolitische Instrument zu überprüfen. Auf der Grundlage von
Material der Stadt Dortmund als Trägerin von »Arbeitsgelegenheiten«
stellt Wolfgang Richter im ersten Teil die Frage nach ihrer materiellen
Grundlage – wo fließen Fördergelder, was bewegen sie und wer
profitiert von ihnen? Irina Vellay ordnet im morgen erscheinenden
abschließenden Teil zwei aus feministischer Sicht die Veränderungen
ein, die mit dem Instrument innerhalb der Lohnarbeitsverhältnisse im
Bereich der gesellschaftlichen Reproduktion durchgesetzt werden sollen:
Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und ihre Herauslösung aus
den Tarifsystemen.
Dortmund war als Standort der Montanindustrie eine der am stärksten
durch den klassischen Fordismus geprägten Städte in der alten
Bundesrepublik. Das schloß alles ein, was in diesem Kontext politisch
prägend war: Das unhinterfragt präsente Politikmodell des »rheinischen
Kapitalismus«, die in der Stadt im Konsens mit den Gewerkschaften
herrschende Sozialdemokratie und deren historischer Kompromiß mit »ihren«
Großunternehmen, das System der betrieblichen »Versorgung«, der
bornierte Glaube an ein grenzenloses Wachstum, das rigide
Geschlechterverhältnis. Dortmunds Oberbürgermeister war früher wie
selbstverständlich Mitarbeiter des größten Unternehmens in der Stadt.
Zuletzt allerdings – besonders nachdem 1997 die Schließung der
letzten Stahlstandorte beschlossen worden war – repräsentierte er
diesen schon merklich kollabierenden Fordismus als ein betriebliches und
gesellschaftliches Projekt ohne wirkliche Perspektive. Das langsame
Sterben der großen Industrie gestaltete sich für die Stadt und ihre
Menschen entsprechend dramatisch.
Die »heimliche Hauptstadt der (alten) Sozialdemokratie« sollte nun
schnellstmöglich zu einem Musterbeispiel für einen erfolgreichen
Strukturwandel im Ruhrgebiet umgestaltet werden. Zum politischen
Selbstverständnis gehörte inzwischen, daß der nur im neoliberalen
Modell zu haben sei. Die entsprechende strategische Grundlage für die
weitere Stadtentwicklung erhielt hier im Jahr 2000 den klangvollen Namen
»dortmund-project«: »Das Zukunftspaket. Dortmunds Sprung in die
Informations- und Wissensgesellschaft« sollte private Investitionen im
großen Stil mobilisieren. In dieser zwar schönen, aber fundamentlosen
Vision hoffte man, daß Dortmund sich binnen zehn Jahren zu einer
strahlenden Superstadt entwickeln würde, Seite an Seite mit Europas mächtigsten
Wirtschaftsstandorten und lebendigsten Metropolen. Fast aus dem Nichts
sollte Dortmund zum führenden Standort für die Wachstumsbranchen der
Zukunft werden. Pate gestanden hatte seit 1999 das Beraterkonsortium
McKinsey – dessen Rechnung übernahm der sich verabschiedende
ThyssenKrupp-Konzern.1
Die Umsetzung dieser ehrgeizigen Pläne erforderte den vollen Einsatz
des neoliberalen Instrumentariums: deregulierter Standortwettbewerb,
hemmungslose Privatisierung öffentlicher Einrichtungen,
Subventionierung jeder privaten Regung, Befreiung der Flächennutzung
von Eingrenzungen, Polarisierung in reich und arm, Abschütteln sozialer
Fragen. Die Planungen wurden rücksichtslos umgesetzt, Erfolge blieben
aber dennoch rar.
Die Stadt wurde so zum idealen Pflaster für das Einüben der neuen
Arbeits- und Dienstverhältnisse. Der jetzige Oberbürgermeister, Dr.
Gerhard Langemeyer (SPD), erklärter neoliberaler Politik- und
Stadtmanager, hatte den Genossen in Berlin schon während der Konzeption
des »Hartz-IV«-Gesetzes öffentlich Zustimmung zugesichert. Damit
werde den finanziell ausblutenden Kommunen endlich eine Möglichkeit
gegeben, die maroden Haushalte zu entlasten. Er werde zugreifen: »Dortmund
wird Hartz IV im Schweinsgalopp umsetzen!«
Es gab dazu auch schon ein passendes, seit 2003 in Planung
befindliches Projekt: Im Ergebnis des industriellen Rückzugs waren
immense Brachen entstanden, die leergeräumt und umgewidmet werden mußten.
Auf dem Gelände des Stahlwerks »Phönix« in Dortmund-Hörde sollte
ein See entstehen, eine schöne Naturwelt für die neuen glücklichen
Menschen in der High-Tech-Metropole Dortmund. Dazu ein Park als
Verbindung zu den Grünflächen der bürgerlichen Wohngebiete im Süden
der Stadt. Dort würden zahllose »Arbeitsgelegenheiten« geschaffen
werden – »im öffentlichen Interesse«, wer wolle das bestreiten, »zusätzlich«,
d. h. quasi unentlohnt, denn hohe Kosten dürften nicht entstehen, und
»qualifizierend« Arbeiten in und mit der Natur bildet schließlich von
alleine. Unter Einsatz von Ein-Euro-Jobbern hat der Bau des »Phönix-Parks«
inzwischen begonnen.
Wege-, Park-, Friedhofsbau und -pflege blieben einige Zeit hindurch
der bevorzugte Einsatzbereich für »Arbeitsgelegenheiten« – nicht
erstaunlich angesichts der offensichtlichen Rückgriffe des
Neoliberalismus auf die Methoden des Krisenregimes von Heinrich Brüning
und dessen Nachfolgern. Nach und nach wurde so der ganze Kanon von
Arbeiten und Dienstleistungen wiederentdeckt, den heute die kommunalen
und »wohlfahrtsverpflichteten« Träger wie selbstverständlich auch in
»Arbeitsgelegenheiten« erledigen lassen. Grund genug für kritische
Linke in Dortmund, die konkrete Umsetzung der Pläne einmal bei
offiziellen Stellen zu hinterfragen.
Anfrage an den »Konzern«
Auf Anfrage des »Linken Bündnis Dortmund – parteilose Linke, DKP
und SDAJ« bilanzierte Oberbürgermeister Langemeyer detailliert die
Einrichtung von »Arbeitsgelegenheiten« beim »Konzern Stadt Dortmund«
(dieses Etikett wurde erstmals im Geschäftsbericht 1999/2000 der Stadt
verwendet).2 Damit wurden erstmals einer begrenzten Öffentlichkeit
Fakten aus einem eher verschwiegen funktionierenden Bereich der
Lohnarbeitsverhältnisse beim »Konzern« zugänglich gemacht. Die
Vorgabe des Gesetzes lautet: In »Arbeitsgelegenheiten« arbeiten die
Menschen nicht gegen Lohn, sondern ihnen wird zum Arbeitslosengeld II
eine »Mehraufwandsentschädigung« gewährt – der inzwischen sprichwörtliche
eine Euro pro Stunde, der auch eineinhalb betragen kann.
Die so geleistete Arbeit ist nach Auffassung des Oberbürgermeisters
und Chefs der Stadtverwaltung nichts wert. Auf die Fragen: »Welche
Werte wurden und werden in den Arbeitsgelegenheiten nach Hartz IV
geschaffen? In welchen Positionen des Haushalts – oder eines
Schattenhaushalts – werden sie als Einnahmen, Wertzuwächse oder Überschüsse
verbucht? Wie werden diese Zugewinne verwendet? Ist beabsichtigt, sie an
die beteiligten Ein-Euro-Jobber auszuzahlen?« antwortete er: »Zielsetzung
bei der Durchführung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
ist es nicht, bestimmte Werte, Wertzuwächse, Einnahmen oder Überschüsse
zu erzielen. Vielmehr sollen im Sinne des § 16 Abs. 3 SGB II die Beschäftigungsfähigkeit
und Motivation von Maßnahmeteilnehmern erhalten und schrittweise die
individuelle Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit erhöht werden. Zudem
soll insbesondere die soziale Integration gefördert und die Heranführung
von Langzeitarbeitslosen an den allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht
werden.« Auf Nachfrage erläuterte er, daß in den »Arbeitsgelegenheiten«
in seinem Verantwortungsbereich keine Werte geschaffen würden und diese
deshalb auch nicht bezifferbar seien.
Wo bleibt der Mehrwert?
Langemeyers Aussage zufolge arbeiteten die 863 im Juni 2005 beim »Konzern
Stadt Dortmund« in »Arbeitsgelegenheiten« (nach der gesetzlichen
Vorgabe maximal 30 Stunden abzüglich Qualifizierungsmaßnahmen) Beschäftigten
ohne jedes erkennbare, quantifizierbare und bewertbare Arbeitsergebnis.
Das offenbart massive Widersprüche zur Systematik und zu den Grundlagen
und Zielen des Gesetzes und seinen Ausführungsrichtlinien: Hier wird
ausnahmslos von »Arbeiten« gesprochen – »im öffentlichen Interesse«,
»zusätzlich«, »qualifizierend« und erforderlich »für die
Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt«. Arbeiten, ohne etwas zu
schaffen, kann keinem dieser Ansprüche genügen.
Im Gegenteil muß angenommen werden, daß solches Arbeiten ohne
erkennbaren, quantifizierbaren und bewertbaren Sinn im Verständnis des
kapitalistisch organisierten Arbeitsmarkts all denjenigen psychisch
schweren Schaden zufügt, die durch Langzeitarbeitslosigkeit bereits
gesellschaftlich diskriminiert sind. Dieses Manko wird auch nicht
dadurch beseitigt, daß die herrschende Ideologie dem Arbeiten in »Arbeitsgelegenheiten«
in aller Regel sehr schöne und wichtige immaterielle Werte zuspricht.
Das verweist auf einen Kontext, der Frauen wohlbekannt ist: unbezahlte
Hausarbeit in der Familie galt schon immer als »Arbeit aus Liebe« und
wurde damit moralisch so überhöht, daß ihre materielle Seite verdrängt
werden konnte. Im Kern geht es nun auch bei der gesellschaftlichen
Reproduktion außerhalb der Familie darum, die hier in großem Umfang
erforderliche Arbeit außerhalb des direkten Lohnarbeitsverhältnisses
einzuüben – nicht entlohnt, ohne Beiträge zur Sozialversicherung,
ohne Sozialprestige und berufliche Perspektive – und sie auf lange
Sicht unter Bedingungen der »Mehraufwandsentschädigung«
durchzusetzen.
In dieser Skizze soll nur die unmittelbar materielle Seite des
Arbeitens in »Arbeitsgelegenheiten« untersucht werden – welche
Finanzumschläge erfolgen, welche »Arbeitsergebnisse« werden
produziert und was geschieht mit erzieltem Mehrwert? Deshalb wird hier
darauf verzichtet, die Dialektik zwischen »Arbeitsgelegenheit« im
gesetzlich geforderten »öffentlichen Interesse« und systematisch
betriebener Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und
Daseinsvorsorge zu behandeln. Auch der Widerspruch zwischen gesetzlich
geforderter »Zusätzlichkeit« und systematisch hergestellter Defizite
im Gesamtvolumen der Beschäftigung soll an dieser Stelle nicht
diskutiert werden, ebensowenig der zwischen gesetzlich geforderter »Qualifizierung«
für den allgemeinen Arbeitsmarkt in diesen Arbeitsgelegenheiten und
offenkundiger Unfähigkeit des Systems, das zu realisieren.
Unverbuchte Millionengewinne
Im Gegensatz zur Aussage des Dortmunder Oberbürgermeisters wird in
den »Arbeitsgelegenheiten« real gearbeitet und selbstverständlich
wird das Arbeitsergebnis verwertet. Hier soll auf zwei Aspekte
aufmerksam gemacht werden:
Erstens: Die Arbeitsergebnisse: Es ist sicher nicht zu hoch
angesetzt, wenn als nicht gezahlter Lohn – für das Arbeiten in
Schulen und Kitas, im Tief- und Grünbau, in der Stadtreinigung und in
Stadtämtern, im Klinikum und in Seniorenheimen – generalisierend
eingesetzt wird, was dem Lohn eines/r Hauswirtschafter/in entspricht. In
der für die Untersuchungen des Statistischen Bundesamtes ermittelten
und für volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen benutzten Position »Hauswirtschafter/in«
wurden zuletzt für 2001 abgerundet sieben Euro netto pro Stunde
ausgewiesen, brutto mehr als das Doppelte. Für die Berechnung des Werts
der hier geleisteten Arbeit soll im weiteren der Nettolohn
zugrundegelegt werden.
Die Verwendung des Nettolohns als Berechnungsgrundlage ergibt im
ersten Halbjahr 2005 eine Lohnsumme von zirka 3,1 Millionen Euro, die
die in den »Gelegenheiten« Arbeitenden wertmäßig eingebracht haben
und die vom »Konzern« vereinnahmt wurden. Vereinfachend sind für die
Berechnung bei den 863 eingerichteten Plätzen durchschnittlich 20
Stunden/Woche in 26 Wochen und sieben Euro/Stunde angesetzt worden. In
der Erfassung des Arbeitsergebnisses wird auf alle Wertsteigerungen
verzichtet, die über die verausgabte Arbeit und in ihrer weiteren
Verwertung realisiert werden. Berücksichtigt wird auch nicht das
Einsparen tariflich geregelter Arbeit in den Einsatzgebieten der »Arbeitsgelegenheiten«.
Da »Mehraufwandsentschädigung« und symbolischer Minibeitrag zur
Sozialversicherung aus Mitteln des aus kommunalen und Bundesmitteln
finanzierten Jobcenters ARGE übernommen werden und damit die
Arbeitsleistung der Dienstverpflichteten kostenlos bereitgestellt wird,
kann der »Konzern Stadt Dortmund« aus den Arbeitsergebnissen in »Arbeitsgelegenheiten«
also aufs Jahr 2005 hochgerechnet mehr als sechs Millionen Euro Gewinn
verbuchen. Sie werden im Haushalt der Stadt offiziell nicht vereinnahmt
und ausgewiesen. Wo bleiben sie?
Zweitens: Die Träger von »Arbeitsgelegenheiten« – hier der »Konzern
Stadt Dortmund« – erhalten je eingerichtete »Gelegenheit« monatlich
500 Euro von der ARGE. Davon werden durchschnittlich 200 Euro für die
»Mehraufwandsentschädigung« eingesetzt – den bekannten einen oder
eineinhalben Euro pro Stunde. Neben diesen lediglich durchlaufenden
Mitteln verbleiben damit 300 Euro beim Träger. Diese Mittel sollen nach
der Vorgabe des Gesetzes »für Qualifizierungsmaßnahmen und für
Verwaltungsaufgaben« eingesetzt werden. Hierzu sagte der Dortmunder OB
am 30. Juni im Rat der Stadt: »Bis Mitte Juni 2005 sind im Rahmen von
Arbeitsgelegenheiten Qualifizierungsaufwendungen von insgesamt zirka 60
000 Euro angefallen. Die Aufwendungen für Verwaltungsaufgaben und
sonstige Aufwendungen können in der Gesamtheit noch nicht genau
beziffert werden. Für die Dortmunder Dienste GmbH gilt, daß sie
derzeit ihre Infrastruktur nach dem zu erwartenden künftigen Maßnahmeumfang
der ›Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung‹ ausrichtet
und die von der Arbeitsgemeinschaft im JobCenter Dortmund finanzierte Trägerpauschale
zur Deckung ihrer künftigen Aufwendungen heranzieht und diese Trägerpauschale
zur Finanzierung sonstiger Sachaufwendungen ausschöpft.«
Der »Konzern Stadt Dortmund« hat im ersten Halbjahr 2005 für
Qualifizierungsmaßnahmen und für Verwaltungsaufgaben knapp 1,5
Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten, sofern die 863 »Arbeitsgelegenheiten«
in den sechs Monaten voll ausgeschöpft wurden. Davon sind lediglich
60000 Euro für Qualifizierungsmaßnahmen ausgegeben worden – das sind
ganze 11,50 Euro pro »Arbeitsgelegenheit« und Monat! Diese Zahl läßt
vermuten, daß der »Konzern« nur den niedrigsten Standard der
gesetzlichen Vorgabe umsetzt – Qualifizierung »im praktischen Bereich
durch ›Training-on-the-job‹«. Es ist noch nicht untersucht, wie
unterqualifiziert dieses Angebot für die oft ja bereits beruflich,
zuweilen sogar mehrfach qualifizierten Menschen in Arbeitsgelegenheiten
ist und wie dequalifizierend es sich für sie auswirkt. Die gesetzlich
geforderte »individuelle Verbesserung des Zugangs zum allgemeinen
Arbeitsmarkt« kann auf diese Weise jedenfalls nicht hergestellt werden.
Eher scheint mit dem Einrichten der »Arbeitsgelegenheiten« generell
die Absicht verbunden, herabstufende Zugänge zu Niedrigstlohnsektoren
des Arbeitsmarkts ohne existenzsicherndes Einkommen zu öffnen und einzuüben.
Illegale Umverteilung
Dem »Konzern Stadt Dortmund« verbleiben also aufs Jahr
hochgerechnet zirka drei Millionen Euro – wo bleiben sie? Der Oberbürgermeister
weiß es: »Die Dortmunder Dienste GmbH zieht die Trägerpauschale zur
Deckung ihrer künftigen Aufwendungen heran und schöpft sie zur
Finanzierung sonstiger Sachaufwendungen aus.« Offenbar bleibt einiges
»hängen«. Das ist schlicht gesetzwidrig, weil die auf die konkreten
Arbeitsgelegenheiten bezogene öffentliche Leistung nicht für die Förderung
der in ihr dienstverpflichteten Menschen verwendet, sondern
zweckentfremdet wird – für Sonstiges und für Künftiges. Dies ist
auch nach bürgerlichem Gesetzbuch unzulässig – für »ungerechtfertigte
Bereicherung« (§§ 812 ff BGB) dürfen die Arbeitsgelegenheiten nicht
herhalten. Sie liegt schon dann vor, wenn »nur die Mehraufwandsentschädigung
gezahlt wird«.3
Die »Dortmunder Dienste GmbH« – zur Zeit wird die Gesellschaft,
die die »Arbeitsgelegenheiten« für die Stadt managt, noch als Betrieb
im »Konzern Dortmund« geführt – kann also mit zirka drei Millionen
Euro jährlichen Einnahmen rechnen, sofern die Zahl der
Arbeitsgelegenheiten etwa gleich bleibt. Die Absicht, diese Zahl radikal
zu erhöhen, ist allerdings bereits angekündigt. 2005 werden diese
Mittel statt zur Förderung der Langzeitarbeitslosen in den »Arbeitsgelegenheiten«
rechtswidrig für den Aufbau und zur Entwicklung der Gesellschaft
verwendet, deren geplante Herauslösung aus dem »Konzern Stadt Dortmund«
bereits öffentlich diskutiert wird. Eine schöne Abfederung für ihre
Privatisierung.
Vorläufiges Fazit
Ursprünglich hatte der »Konzern Stadt Dortmund« 1500 »Arbeitsgelegenheiten«
schaffen wollen – das hätte fast eine Verdoppelung der verschwiegenen
Einnahmen ergeben können. Daß bisher »nur« 863 eingerichtet werden
konnten, muß so gesehen ein schmerzhafter Verlust für den Stadtkämmerer
und für den Geschäftsführer der »Dortmunder Dienste GmbH« sein. Zu
dem zitierten »Schweinsgalopp« des Oberbürgermeisters ist es so nicht
gekommen, aber es ist klarer geworden, warum er es mit der Umsetzung von
»Hartz IV« so eilig hatte.
Von den 863 »Arbeitsgelegenheiten« beim »Konzern Stadt Dortmund«
sind gerade einmal 24 »in den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. in
Weiterbildungsmaßnahmen eingemündet«. Diese Quote wäre auch ganz
ohne die Förderung erreicht worden, deren gesetzliche Zielvorgabe unübersehbar
nicht erfüllt wird. Das Ergebnis rechtfertigt das Einrichten der »Arbeitsgelegenheiten«
nicht. Als erkennbarer Zweck verbleiben materielle Entlastung und
Bereicherung der Trägerin und ihrer geschäftsführenden »Dienste GmbH«.
In dieser Zielprojektion spielt der langzeitarbeitslose Mensch nur eine
kalkulatorische Rolle.
Die noch amtierende Bundesregierung hat die »Bestimmungen« für
Arbeitsgelegenheiten noch einmal modifiziert. Sie wurden ausgeweitet auf
den Personenkreis der über 58jährigen Langzeitarbeitslosen; in 50000
einzurichtenden »Arbeitsgelegenheiten« sollen sie maximal drei Jahre
arbeiten dürfen. Künftig werden nur noch 300 Euro Bundesmittel je Fall
und Monat gezahlt, maximal 150 Euro »Mehraufwandsentschädigung« für
die Arbeitenden und nur noch 150 Euro für die kommunalen und »gemeinnützigen«
Träger.4 Letzteren wird nicht mehr zugemutet, etwas Kostenträchtiges für
die Arbeitsgelegenheiten zu tun; auch die Qualifizierung kann hier künftig
entfallen, weil ein Transfer in den allgemeinen Arbeitsmarkt entgegen
den gesetzlichen Vorgaben gar nicht mehr angestrebt wird. Das zeigt die
allgemeine Richtung an.
Bei der »Verschlankung« öffentlicher Aufgabenerfüllung geht es
nun nicht mehr länger nur um die gewohnte Deregulierung als
Privatisierung renditeträchtiger Bereiche, sondern auch um die
ordnungspolitische Regulierung der verbleibenden, nicht hinreichend
profitablen, aber unverzichtbaren gesellschaftlichen Erfordernisse.
1 Vgl. Wolfgang Richter: Das »dortmund-project«, in: Werner Rügemer
(Hrsg.): »Die Berater. Ihr Wirken in Staat und Gesellschaft«,
Bielefeld 2004
2 Vgl. Protokoll der Sitzung des Stadtrats am 30.6.2005, Beantwortung
von Anfragen, in: www.dortmund.de und kritisch kommentiert in: »Linkes
Bündnis Dortmund – Parteilose Linke, DKP und SDAJ (Hrsg.):
Informationen und Positionen 07.05«, Dortmund 2005, auch in:
www.linkes-buendnis-dortmund.de
3 Vgl. Bertram Zwanziger: Rechtliche Rahmenbedingungen für »Ein-Euro-Jobs«
in: Arbeit und Recht 1/2005, auch in: www.tacheles.de
4 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: »Bund-Länder-Initiative
zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Älterer durch Förderung
von bis zu dreijährigen Zusatzjobs«, Juli 2005
* Prof. Wolfgang Richter ist Mitglied des Rates der Stadt Dortmund für
das »Linke Bündnis Dortmund – Parteilose Linke, DKP und SDAJ«