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Junge Welt 2.6.06
Ab
zum Arbeitsdienst
Jörn
Boewe
Mit
militärischem Drill und veralteter Technologie gegen die
Massenarbeitslosigkeit
(Reichsarbeitsdienst 1935)
Foto:
dpa
Wer
dreimal Spargelstechen oder Hundekoteinsammeln verweigert, kriegt
künftig
keinen Cent Arbeitslosengeld mehr. Wer Gemeinde oder Landkreis
verläßt,
ohne sich bei seinem »Arbeitsvermittler« abzumelden, verliert all
seine
Ansprüche. Die Daumenschrauben werden stufenweise angezogen: Bei der
zweiten
»Pflichtverletzung« werden die Bezüge auf ein Drittel gekürzt,
bei
der dritten komplett gestrichen. Diese Bestimmungen stammen weder aus
einer
Dienstvorschrift des großdeutschen Reichsarbeitsdienstes noch aus
George
Orwells »1984«. Sie werden heute vom Deutschen Bundestag beschlossen
und
stehen im Entwurf zum »Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung
für
Arbeitsuchende«.
Dort
stehen sie allerdings erst seit Dienstag abend. Ohne großes
Aufsehen,
nach der Hauptnachrichtenzeit und zwei Tage vor der entscheidenden
Abstimmung
im Parlament brachten die Fraktionen von Union und SPD die
entsprechenden
Änderungsanträge in den zuständigen Bundestagsausschuß für Arbeit
und
Soziales ein. Die Abgeordneten der Linksfraktion verließen den
Ausschuß
unter Protest. Ihr Antrag, die Änderungsvorschläge der
Koalitionsfraktionen
von der Tagesordnung zu streichen, waren erwartungsgemäß
niedergestimmt
worden.
Immerhin:
Den Abgeordneten der Linken ist es zu verdanken, daß die
drastischen
Verschärfungen im Gesetzentwurf überhaupt an die Öffentlichkeit
gedrungen
sind. Der Ausschuß beschloß die Sache in nichtöffentlicher
Sitzung.
Bereits
im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, die Kontrollen
von
Empfängern von Arbeitslosengeld II zu verschärfen. So sollen
Außendienste
eingeführt werden, die möglichen Leistungsmißbrauch aufdecken.
Künftig
werden alle Personen, die länger als ein Jahr zusammenwohnen, als
sogenannte
Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden.
Der
stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Klaus Ernst, warf der
Regierung
einen »Putsch gegen Arbeitslose« vor. ALG-II-Empfänger, die
sich
unbotmäßig verhielten, würden in die Obdachlosigkeit gedrängt. »Die
Sozialdemokraten
sind entgegen ihren vollmundigen Ankündigungen, keine
weiteren
Kürzungen an Hartz IV zuzulassen, vor der CSU eingeknickt und
halten
nun das Hungertuch im Obdachlosenasyl für diejenigen bereit, die sich
ohne
Erlaubnis von ihrem Wohnort entfernen«, sagte Ernst. In bezug auf die
sogenannte
»Residenzpflicht« fügte er hinzu: »Fehlt nur noch die
elektronische
Fußfessel.«
SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Olaf Scholz verteidigte die Änderungen
erwartungsgemäß:
Bisher seien die Sanktionsmöglichkeiten gegen
Arbeitsverweigerer
weitgehend wirkungslos geblieben.
Die
Grünen kritisierten, daß von der hundertprozentigen Kürzung auch an
der
Pflichtverletzung unbeteiligte Partner oder Kinder betroffen wären.
Dies
könne schlimmstenfalls die Obdachlosigkeit von Familien bedeuten. Die
Union
hielt dagegen, niemand habe »die Absicht, Wohnungslosigkeit
herbeizuführen«.
Obwohl sich das rechnen würde: Denn auch Wohnungslose, die in
Heimen
untergebracht sind, sollen nach dem Willen von Union und SPD pauschal
von
allen Sozialleistungen des Gesetzes ausgeschlossen werden.
Klaus
Ernst, der im vergangenen Jahr aus der SPD ausgetreten war,
appellierte
gestern in einem offenen Brief an seine ehemaligen Parteigenossen:
»Ich
bitte Sie mit allem Nachdruck, dem geplanten Vorhaben nicht Ihre Stimme
zu
geben.«
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