25.02.11
Bewegungen,
Bremen
No-Christival-Aktivist_in nach
Polizeigewalt wegen „falscher Verdächtigung“ verurteilt.
Von Solikreis "No Christival"
Heute am 25.02.2011 wurde vor dem
Bremer Amtsgericht eine von Polizeigewalt betroffene
Person wegen angeblicher „falscher Verdächtigung“ zu 100
Tagessätzen verurteilt. Das bedeutet eine Geldstrafe
zuzüglich Prozesskosten sowie eine Vorstrafe mit Eintrag
ins Führungszeugnis.
Zuvor hatte der Staatsanwalt 21
Tagessätze gefordert.
Am 6. Prozesstag wurden die Plädoyers
des Staatsanwalts und der Verteidigung gehört. Der
Staatsanwalt stellte die widersprüchlichen Aussagen seiner
Zeug_innen als glaubwürdige, stimmige Darstellung der
damaligen Situation dar. Dies sehen die zahlreichen
Prozessbeobachter_innen komplett anders. Wie die
Verteidigung erläuterte, gab es nicht nur
widersprüchliche, sondern geradezu absurde Aussagen, die
weder einen zeitlichen Ablauf kohärent darstellten, noch
logisch nachvollziehbar waren. Sie sah die in dem Bericht
von Amnesty International „Täter unbekannt“ benannten
Missstände in diesem Verfahren bestätigt – vor allem das
Fehlen einer unabhängigen Ermittlungsinstanz gegen
Polizeigewalt, das zeitliche Herauszögern der Ermittlungen
gegen die Polizei sowie die Praxis von Gegenanzeigen.
Abschließend verlas die Verteidigung
Ausschnitte aus dem Text „Justitia schwoft“ von Kurt
Tucholsky (1929), in dem die Verbindungen zwischen der
Exekutive und Justiz literarisch herausgearbeitet und
dargestellt werden.
In ihrem Schlusswort benannte die
Angeklagte unter anderem das Fehlen von Statistiken in
Bremen über Anzeigen gegen Polizist_innen wegen Straftaten
im Amt, sowie deren Einstellungen und Verurteilungen.
Im Laufe der Ermittlungen gegen die
Polizeibamt_innen wurde der Großteil der Zeug_innen erst
knapp ein Jahr nach Anzeigenstellung zur schriftlichen
Aussage gebeten. Die dann schnell eingestellten
Ermittlungen waren alles andere als gründlich. Dennoch
wurde dies vom Gericht als Entscheidungsgrundlage
herangezogen. Wie die Richterin in ihrem Urteil zu der
Auffassung gelangen konnte, der Vorfall sei „überraschend
lückenlos“ während der Verhandlung aufgeklärt worden,
bleibt den Prozessbeobachter_innen rätselhaft. Aus der
Sicht der Verteidigung liegt es nahe, hier weitere
Rechtsmittel geltend zu machen.
Als Folge einer gestellten Anzeige
wegen Körperverletzung ein solches Urteil zu bekommen, ist
skandalös. Nicht nur, dass Anzeigen gegen Straftaten von
Polizist_innen äußert geringe Chancen haben, aufgeklärt
und geahndet zu werden. Es muss damit gerechnet werden,
nach der Anzeige einer Straftat im Amt selbst vorbestraft
zu werden. Die Häufigkeit ähnlicher Verfahrensausgänge
zeigt, dass dies kein Einzelfall ist. Dies ist eine im
Rechtsstaat angelegte gewaltvolle, systematische Praxis,
gegen die es sich zu wehren gilt.