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Schon
am Mittwoch soll nach dem Willen von SPD und Grünen der Innenausschuß des
Bundestags die Verschärfung des Versammlungsrechts beraten, und am Freitag
wird bereits die abschließende zweite und dritte Lesung im Plenum
stattfinden. Die beispiellose Hektik, mit der das Gesetzgebungsverfahren
binnen einer einzigen Woche durchgezogen, hat Methode, denn damit läßt sich
verschleiern, welch brisanter Angriff auf die Meinungsfreiheit in dem
Gesetzentwurf verpackt ist.
Die Koalition begründet die Eile mit dem Zeitdruck, noch vor dem 8. Mai 2005
Änderungen am Versammlungsrecht vornehmen zu wollen, um einen Aufmarsch der
NPD am Brandenburger Tor zu verhindern. In den Hintergrund gerät dabei, daß
in dem Gesetzentwurf neue Strafvorschriften enthalten sind, die mit dem 8. Mai
und den Neonazis gar nichts zu tun haben. Vielmehr zielt die
Regierungskoalition darauf ab, unliebsame Auffassungen zur BRD-Kriegspolitik
zu kriminalisieren. Die gegen Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit)
verstoßende Neuerung betrifft Paragraph 130 Strafgesetzbuch (StGB). Dort ist
das Leugnen des Holocausts seit langem als Volksverhetzung unter Strafe
gestellt. Künftig soll auch bestraft werden, wer Völkermord öffentlich oder
in einer Versammlung billigt, rechtfertigt, leugnet oder verharmlost, sofern
der Völkermord durch ein internationales Gericht festgestellt ist. Von
Naziverbrechen ist hier keine Rede mehr. Konkret betrifft dies zum Beispiel
die Auseinandersetzung um den Krieg in Jugoslawien und die von SPD und Grünen
gebilligte Beteiligung der Bundeswehr an diesem völkerrechtswidrigen
Militäreinsatz.(siehe jW 19./20. Februar).
Als weitere Rechtfertigung für die Verschärfung des Strafrechts dient der
Bundesregierung ein Zusatzprotokoll des Europarats zum Cybercrime-Abkommen
vom 28.1.2003. Zur Bekämpfung des Rassismus darin hat der Europarat seine
Mitgliedsstaaten angehalten, ihr Strafrecht im Bereich Rassismusbekämpfung im
Internet zu vereinheitlichen.
Daß die Regierungskoalition, nachdem sie zwei Jahre untätig geblieben sind,
das Europaratsabkommen ausgerechnet jetzt innerhalb einer Woche in nationales
Recht umsetzen will, obwohl es mit der aktuellen Debatte zum
Versammlungsrecht gar nichts zu tun hat, ist bezeichnend. Zwar betrifft die
Vorgabe des Europarats nur die Verbreitung rassistischer Äußerungen im
Internet, aber SPD und Grüne bezwecken bei der Umsetzung weit darüber hinaus,
alle öffentlichen oder in Versammlungen bekundeten Meinungsäußerungen zu
erfassen. Dieter Wiefelspütz, als innenpolitischer Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion ein Hauptverantwortlicher für den Eilanschlag auf das
Grundgesetz, erklärte hierzu am 17. Februar in Telepolis: »Es stimmt, daß
diese EU-Richtlinie für das Internet geschaffen wurde. Und ich möchte auch
die nationalsozialistischen Verbrechen nicht mit anderen Taten gleichsetzen.
Aber wer anderen Völkermord rühmt oder leugnet, der sollte durchaus auch zur
Verantwortung gezogen werden. Diese Lücke wollen wir schließen, und das ist
nun die nächstbeste Gelegenheit dazu.«
Bei dieser »nächstbesten Gelegenheit« haben SPD und Grüne noch dazu bewußt
darauf verzichtet, das Europaratsabkommen eng auszulegen. Nach dem Artikel 6
Absatz 2 des Zusatzprotokolls kann die Strafbarkeit auf Handlungen beschränkt
werden, die »in der Absicht begangen werden, zu Haß, Diskriminierung oder
Gewalt aufzustacheln«. Damit hat der Europarat den Mitgliedsstaaten eine
Möglichkeit offen gelassen, die kritische politische Auseinandersetzung mit
dem Vorwurf des angeblichen »Völkermords« außer Strafe zu stellen. SPD und
Grünen wollten offenbar diese Brücke nicht betreten. In der Begründung des
Koalitionsentwurfs wird klar zum Ausdruck gebracht, daß man von dieser Option
des Europarats nicht Gebrauch machen will. Die Koalition scheint also fest
entschlossen, Kritiker von Fischers Jugoslawien-Politik nachträglich mit den
Mitteln des Strafrechts mundtot zu machen. Dies alles hat nun aber mit dem 8.
Mai und mit der NPD rein gar nichts zu tun.
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