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Aachener Zeitung vom 9.3.05:
Hartz IV in der Praxis: Von 345
Euro muss auch noch gespart werden
Stolberg. Durch Hartz
IV hat mancher frühere Sozialhilfeempfänger vielleicht sogar mehr Geld in der
Tasche als vorher. Auf den ersten Blick. Die erste kalte Dusche kommt mit
der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter.
Denn solche
Einmalzahlungen werden nach dem neuen Sozialgesetzbuch II nicht mehr vom Sozialamt
übernommen. Die Bezieher der «Grundsicherung für Arbeitssuchende» müssen
von ihren 345 Euro für solche Ausgaben sparen. Auch wenn das rückwirkend
nun einmal nicht geht.
Wolfgang Bogattke aus
Zweifall gehört zu den Betroffenen. Mit 58 Jahren hat er keine wirkliche
Hoffnung mehr, einen Arbeitsplatz zu bekommen, obwohl er mehrfach
qualifiziert ist. Aber auch ein Informatikstudium und eine
Facharbeiterausbildung als Maschinenbauer ändern daran nichts. 1984 war er
aus der damaligen DDR «ausgebürgert» worden, nur um heute «aus der
Gesellschaft ausgeschlossen» zu sein. Weil zum gesellschaftlichen Leben in
Deutschland nun einmal Geld gehört. «Ich kann an nichts teilnehmen.» Mit
345 Euro.
Früher erhielt der
allein lebende Arbeitslose ein «Paket, mit dem ich überleben konnte». Es
gab Wohngeld, und die ergänzende Sozialhilfe fing die ständig steigenden
Mietnebenkosten auf. Als er nun die Abrechnung erhielt, nach der er für das
Jahr 2004 noch 271 Euro Nebenkosten nachzahlen soll, wandte er sich
zunächst an das Sozialamt der Stadt. Das verwies ihn nach den neuen
Zuständigkeiten an die Agentur für Arbeit.
Die wiederum schickte
nach Wochen den ablehnenden Bescheid unter Berufung auf das Inkrafttreten
von Hartz IV. Ansonsten wurde nur darauf hingewiesen, dass ein eventueller
Widerspruch beim Amt für soziale Angelegenheiten des Kreises Aachen
einzureichen ist. Irgendeine andere Erklärung gab es nicht.
Für Wolfgang Bogattke
scheint es im Übergang zwischen dem alten und dem neuen Sozialrecht ein
Loch zu geben, das die Betroffenen nun mit Geld füllen müssen, das sie
eigentlich gar nicht haben können.
Der Staat übernimmt
für Bogattke heute komplett die Miete für seine 60-Quadratmeter große
Zwei-Zimmer-Wohnung unterm Dach, die bei der Prüfung seines Antrages auch
nicht «beanstandet» worden sei. «Jetzt lehnt die Behörde die Verantwortung
ab.» In den Worten de Gesetzgebers heißt das dagegen «Fördern und Fordern».
«Das ist fern jeder
Menschlichkeit», sagt Wolfgang Bogattke. «Der ganze Sozialstaat geht vor
die Hunde.»
Ob ihm das Amt für
soziale Angelegenheiten beim Kreis Aachen helfen wird, ist fraglich. Denn
für alles, was 2005 beantragt wird, gilt das neue Recht nach dem SGB II,
wie Holger Benend, Pressesprecher des Kreises, erklärt. Nur haben
Nebenkostenabrechnungen nun einmal die Eigenschaft, erst im jeweiligen
Folgejahr zu kommen.
Einmalzahlungen gibt
es nur noch in drei Ausnahmefällen: für eine Wohnungserstausstattung, für
eine Erstausstattung mit Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und
Geburt sowie für mehrtägige Klassenfahrten von Schulkindern.
Statt weitere
einzelne Leistungen zu erhalten, muss der Harz-IV-Empfänger nun Rücklagen
bilden, zum Beispiel auch für den Fall, dass die Waschmaschine mal kaputt
geht. Dafür ist die Regelleistung von 296 auf 345 Euro erhöht worden. Im
Moment hilft das den Betroffenen aber nicht weiter. Ebenso wenig wie von
der Arbeitsagentur in wochenlange Trainingsmaßnahmen geschickt zu werden,
die vollmundig versprechen «Erfolg kann man lernen.»
Von
unserer Redakteurin Silvia Kurth (09.03.2005
| 19:15 Uhr)
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